Hallo Mitlesende
Ich bin auf einen Fall aufmerksam gemacht worden, der im Augenblick wohl einer sehr schwierigen Entscheidung unterliegt.
Im mir vorliegenden Fall wurden bereits mehrere herkömmliche Therapieversuche vorgenommen. Leider nicht von Erfolg gekrönt.
Der Augenarzt würde gerne mit BEVACIZUMAB therapieren.
Die KK jedoch beruft sich darauf, daß das Präparat ...
A) noch nicht zugelassen sei
B) wenn es noch nicht zugelassen ist, daß auch Erfolge mittels Studie vorliegen herangezogen werden können.
Auf gut deutsch, die Behandlungskosten von knapp 500 EUR für ein Auge hätte der Patient zu tragen, kann er sich aber nicht leisten.
Was mich nun interessiert:
A) Was hat es genau mit dem Medikament (Injektionslösung) auf sich?
B) Wo kann ich die Erstattungsfähigkeit von Medis nachlesen?
C) Wie kann dem betreffenden Menschen geholfen werden?
Bei den ersten beiden Fragen dachte ich in erster Linie an Jörg und Joa. Die Dritte Frage wäre in meinen Augen eine rechtliche Sache ...
@Jörg:
Ich bin im Besitz des Schriftverkehrs der Beantragung und der bisherige Therapierung. Muß aber erst noch fragen, ob ich die an Dich weitergeben darf, um sich genauer zu informieren.