Autor Thema: Ich brauche dringend Euren Rat  (Gelesen 8262 mal)

Offline Joerg Moeller

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #10 am: Juli 04, 2008, 08:38 »
Dass er hätte nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, ist klar, falsch ist aber auch, dass er hätte schieben müssen laut STVO, wie die Polizistin es sagte. Mit dem Rad darfst du auf einem Gehweg gar nichts, du musst auf die Fahrbahn,

Nein, das ist falsch. Die Polizistin hat Recht: entweder auf dem Radweg fahren, wenn der nicht vorhanden ist auf der Straße und wenn das nicht möglich ist oder man nicht will: schieben. Was du vermutlich übersehen hast: wer sein Rad schiebt ist kein Radfahrer sondern ein Fußgänger.
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Pia

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #11 am: Juli 04, 2008, 10:59 »
Ja genau wie du sehe ich das auch. ICH würde den Autofahrer kontaktieren, habe inzwischen auch ein Urteil gefunden, passt genau dazu, Marcus ist schuld, falls die Baustellen-Beschilderung nicht etwas Anderes hergibt.
Ich als Autofahrer verfluche auch oft genug Radfahrer, wenn sie angefegt kommen und du eigentlich nicht recht weißt, woher und wieso.
Das werd ich ihm heute so sagen und dann muss er selbst weitersehen.
Ich danke Euch ganz lieb für Euern Rat und wünsche Euch schon mal ein schönes WE.

Offline klausing

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #12 am: Juli 04, 2008, 11:01 »
Als Verkehrsteilnehmer muss ich im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtsnahme in gewissen Maße auch mit dem Fehlverhalten rechnen.
Allerdings glaube ich nicht, dass ich auf einem Fußweg mit einem Radfahrer der vielleicht mit 20 oder 30 km/h fährt rechnen muss. Wenn ich aus einer Ausfahrt komme und schaue rechts und links und sehe niemanden und dann raus fahre weil ich nicht damit rechne, dass dort ein wesentlich schnellerer Verkehrsteilnehmer widerrechtlich fährt, dann sehe ich keinerlei Mitschuld seitens des des Autofahrers.

Ich drück Deinem Junior die Daumen, dass es nicht so teuer wird.

Offline breschdlingsgsaelz

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #13 am: Juli 04, 2008, 11:36 »

Übrigens, Polizisten sind nicht doof, jedenfalls nicht viele; und wenn die Polizistin meint, dass der Radfahrer die Schuld hat, dann hat das schon Hand und Fuß.

Ein Rechtstreit verteuert die Angelegenheit nur unnötig. (Wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, der hat normalerweise schon gar keine Rechtsschutzversicherung.)
Ich habe nicht behauptet, dass Polizisten doof sind, sondern nur dass die nicht entscheiden, wer Schuld ist. Das tut im Zweifelsfalle ein Richter und es passiert sehr häufig, dass der zu ganz anderen Schlüssen kommt, als die Polizisten, die den Unfall aufnehmen.

Ob sich eine Rechtsstreit "lohnt", kann ich nicht sagen, aber bei 5.000€ Schaden die im Raum stehen würde ich mir das wohl überlegen (aber mal ehrlich: 5.000 für ne Beule im Kotflügel - wie krank ist das denn?).

Zitat
Stellt Euch doch alle, die Ihr die Schuldfrage als zweifelhaft darstellt bzw. dem PKW-Fahrer die Schuld in die Schuhe schieben wollt, doch einmal vor, Ihr wäret an Stelle des Autofahrers gewesen und ein Radfahrer auf der falschen Straßenseite, nein auf dem Bürgersteig, wäre Euch in Euer liebstes Stück reingedonnert!!!

Als PKW-Fahrer wäre ich froh, dass ich kein Kind umgenietet habe. Das darf nämlich auf dem Gehweg fahren und das hätte der Fahrer genauso umgeholzt. Ebenso einen Jogger - die sind meist genauso schnell wie der durchschnittliche Radfahrer.

Allerdings - wenn ich mir so das letzte Posting mit der etwas ausführlicheren Schilderung der Gegebenheiten anschaue, dann vermute ich, dass der Löwenanteil der Schuld beim Radfahrer hängenbleibt. Je nachdem an was für einen Richter man kommt, vielleicht auch alles. Falsche Strassenseite, Gehweg und das noch in Kombination mit hoher Geschwindigkeit - das geht alles absolut nicht und egal wie die Sache ausgeht: Dein Sohn sollte sich mal Gedanken machen, wie man sich mit dem Rad im Strassenverkehr bewegt. So jedenfalls nicht.

Aber die Frage:
Zitat von: babsi
Wer zum Teufel bringt Menschen auf die Idee, dass der Gehsteig eine Fahrradfahrbahn ist?
kann ich Dir beantworten: Behörden, die regelmässig Gehwege als benutzungspflichtig für Radfahrer ausschildern, gerne auch in beide Richtungen, obwohl der Platz vielleicht grade mal für Fußgänger ausreicht und zahlreichen Ein- und Ausfahrten die Sache äusserst gefährlich machen. Der einzige Unterschied zwischen einem normalen Gehweg (auf dem man nicht fahren darf) und einem gemeinsamen Geh- und Radweg (auf dem man fahren muss) ist oftmals ein blaues Schild. Wie soll man einem Radfahrer sinnvoll vermitteln. warum er auf dem einen nicht fahren darf, auf dem anderen aber muss?

Dazu kommen noch zahlreiche selbsternannte Hilfssherrifs in Autos, die Radfahrer in den Graben drängen, meist in Verbindung mit lang anhaltendem lautem Hupen und Gebrüll "ey, Rad Weg!", auch wenn daneben nur ein Gehweg ist.

Darum fahren viele Radfahrer irgendwann auf allem, was halbwegs nach mit dem Rad befahrbar aussieht. Natürlich schneller als Schrittgeschwindigkeit, weil sie ja sonst gleich laufen könnten. Nein, das ist nicht erlaubt, ich finde das nicht gut und ich mache das selbst auch nicht. Aber ich mache mir hin und wieder Gedanken, warum das so ist.

Offline Archchancellor

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #14 am: Juli 04, 2008, 12:02 »
Will mich dann auch mal einmischen.
In einem anderen Forum haben wir einen Thread "fragen an die hilfbereiten Juristen".
dies ist im Grunde ja ganz nett nur der konsenz daraus ist:
Wenn man es wirklich genau wissen will bleibt einem nichts anderes übrig als zum Advokaten zu gehen.
Schließlich kannst du ja nachher nicht wirklich behaupten wollen:
"Im Forum die haben mir das aber so gedagt ..."

Archchancellor
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BWG und GA

Offline vreni

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #15 am: Juli 04, 2008, 12:22 »
Gibt es in DE keine kostenlose Rechtsauskunft bei Gemeinden?

Offline Joerg Moeller

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #16 am: Juli 04, 2008, 14:15 »
Als PKW-Fahrer wäre ich froh, dass ich kein Kind umgenietet habe. Das darf nämlich auf dem Gehweg fahren und das hätte der Fahrer genauso umgeholzt.

Gutes Argument! Das sollte meiner Auffassung nach zumindest für eine Teilschuld des Autofahrers reichen. Ich bin auch schon aus solchen typischen Hofeinfahrten rausgefahren. Da sieht man erst zu spät, ob da jemand kommt (wenn kein Verkehrsspiegel vorhanden ist). Da muß man eben im Schneckentempo so lange vorwärts kriechen, bis man die Lage richtig überblicken kann. Und das sollte dann eigentlich auch reichen, damit ein Radfahrer (egal ob Kind oder nicht) sieht, daß da ein Auto kommt.

Völlig unabhängig von der Beschilderung: entweder hat hier der Radfahrer geschlafen oder das Auto ist zu schnell da rausgekommen. Ich sehe darin jedenfalls genug Momente, die gegen ein sofortiges und vollumfängliches Schuldanerkenntnis sprechen.
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Offline Siggi©®

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #17 am: Juli 04, 2008, 17:40 »
ich meine es ist so das man als Autofahrer wenn man aus ner Ausfahrt übern Gehweg fahren muß, daß dann die Fußgänger Vorrecht haben und man als Autofahrer Schrittempo fahren sollte.
Ich denke wenn der PKW Fahrer Schrittempo gefahren wäre, dann hätte er das Rad gesehen und es hätte keinen Zusammenstoß gegeben.
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Offline vreni

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #18 am: Juli 04, 2008, 17:45 »
Nun, Räder sind mal etwas schneller als Fussgänger unterwegs, kenne ich von meinen "Jungen"  :ja:

Offline LordBritish

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Re: Ich brauche dringend Euren Rat
« Antwort #19 am: Juli 04, 2008, 21:28 »
Hallo Pia,

ich kenne das leider aus eigener Erfahrung, ich konnte den Radfahrer leider nicht sehen, wäre der auf dem guten vorhandenen Radweg gefahren und nicht auf den Bürgersteig hätte ich ihn gesehen wo ich aus der Einfahrt kam.

Fakt ist beide haben eine Teilschuld, in DE bekommt meistens der Radfahrer mehr Recht.
Die Mitarbeiterin von meiner Versicherung hatte mir gesagt, selbst wenn ein Radfahrer bei Rot über die Ampel fährt bekommt er nur 50% Teilschuld.
Sogar dementsprechend 50% des Schmerzenzgeld was ihm auch bei einer Eigenverschuldung entsprechend zusteht.

Der Anwalt vom ADAC hatte mir gesagt, in meinem Fall könnte man so mit dem Radfahrer 50-75% Teilschuld bei einem Gerichtverfahren zusprechen. Das ging aber schon damals ziemlich ins Geld 1000 Euro ohne Anwalt, Entschädigungen usw. das war nur was das Gericht in der ersten Instanz kostet.

Viele Grüße

Markus