Übrigens, Polizisten sind nicht doof, jedenfalls nicht viele; und wenn die Polizistin meint, dass der Radfahrer die Schuld hat, dann hat das schon Hand und Fuß.
Ein Rechtstreit verteuert die Angelegenheit nur unnötig. (Wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, der hat normalerweise schon gar keine Rechtsschutzversicherung.)
Ich habe nicht behauptet, dass Polizisten doof sind, sondern nur dass die nicht entscheiden, wer Schuld ist. Das tut im Zweifelsfalle ein Richter und es passiert sehr häufig, dass der zu ganz anderen Schlüssen kommt, als die Polizisten, die den Unfall aufnehmen.
Ob sich eine Rechtsstreit "lohnt", kann ich nicht sagen, aber bei 5.000€ Schaden die im Raum stehen würde ich mir das wohl überlegen (aber mal ehrlich: 5.000 für ne Beule im Kotflügel - wie krank ist das denn?).
Stellt Euch doch alle, die Ihr die Schuldfrage als zweifelhaft darstellt bzw. dem PKW-Fahrer die Schuld in die Schuhe schieben wollt, doch einmal vor, Ihr wäret an Stelle des Autofahrers gewesen und ein Radfahrer auf der falschen Straßenseite, nein auf dem Bürgersteig, wäre Euch in Euer liebstes Stück reingedonnert!!!
Als PKW-Fahrer wäre ich froh, dass ich kein Kind umgenietet habe. Das darf nämlich auf dem Gehweg fahren und das hätte der Fahrer genauso umgeholzt. Ebenso einen Jogger - die sind meist genauso schnell wie der durchschnittliche Radfahrer.
Allerdings - wenn ich mir so das letzte Posting mit der etwas ausführlicheren Schilderung der Gegebenheiten anschaue, dann vermute ich, dass der Löwenanteil der Schuld beim Radfahrer hängenbleibt. Je nachdem an was für einen Richter man kommt, vielleicht auch alles. Falsche Strassenseite, Gehweg und das noch in Kombination mit hoher Geschwindigkeit - das geht alles absolut nicht und egal wie die Sache ausgeht: Dein Sohn sollte sich mal Gedanken machen, wie man sich mit dem Rad im Strassenverkehr bewegt. So jedenfalls nicht.
Aber die Frage:
Wer zum Teufel bringt Menschen auf die Idee, dass der Gehsteig eine Fahrradfahrbahn ist?
kann ich Dir beantworten: Behörden, die regelmässig Gehwege als benutzungspflichtig für Radfahrer ausschildern, gerne auch in beide Richtungen, obwohl der Platz vielleicht grade mal für Fußgänger ausreicht und zahlreichen Ein- und Ausfahrten die Sache äusserst gefährlich machen. Der einzige Unterschied zwischen einem normalen Gehweg (auf dem man nicht fahren darf) und einem gemeinsamen Geh- und Radweg (auf dem man fahren muss) ist oftmals ein blaues Schild. Wie soll man einem Radfahrer sinnvoll vermitteln. warum er auf dem einen nicht fahren darf, auf dem anderen aber muss?
Dazu kommen noch zahlreiche selbsternannte Hilfssherrifs in Autos, die Radfahrer in den Graben drängen, meist in Verbindung mit lang anhaltendem lautem Hupen und Gebrüll "ey, Rad Weg!", auch wenn daneben nur ein Gehweg ist.
Darum fahren viele Radfahrer irgendwann auf allem, was halbwegs nach mit dem Rad befahrbar aussieht. Natürlich schneller als Schrittgeschwindigkeit, weil sie ja sonst gleich laufen könnten. Nein, das ist nicht erlaubt, ich finde das nicht gut und ich mache das selbst auch nicht. Aber ich mache mir hin und wieder Gedanken, warum das so ist.