Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 29879 mal)

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #100 am: März 02, 2008, 23:15 »
Weiß da jemand Näheres?

Dazu speziell nichts. Ich sage aber auch schon die ganze Zeit, daß kein Grund für Hamsterkäufe besteht, weil es eben die Ausnahmeregelunngen gibt.

Das wozu ich derzeit rate ist eine gesteigerte Aufmerksamkeit für sein Tagebuch. Auch wenn es lästig, nevig, blöd, wasweißich ist: Leute, führt wieder Tagebuch. Und wenn's auf einer selbstgedruckten Tabelle ist.

Sollte es im Einzelfall soweit kommen, daß der Arzt euch auf HM umstellt, dann könnt ihr mit den Tagebüchern die ihr jetzt führt beweisen, daß es unter KIA besser geklappt hat. Und das ist ein Grund KIA wieder zu verordnen!
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Offline urlauber

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #101 am: März 03, 2008, 00:18 »
An die aus dem Medizinbusiness:

woher weiß denn der Pharmahersteller ob die Ampulle Analogon für einen Typ1 oder Typ2 verschrieben wurde?

Warum sollten nicht die Kassen einfach sagen: Ich kaufe bei dem Pharmahersteller y das Analogon für x Euro. Wem ich das dann gebe, dem 1er oder 2er ist dem Pharmaheini doch wurscht?!

Verständnisprobs habend
Al

Wobei ich anmerken muss dass das "divide et impera" immer noch funzt.

Divide et impera war eine der Maxime des römischen Imperialismusses.
Die Römer räumten einem Volkl Privilegien ein, die sie anderen versagten.
Damit verhinderten sie effektiv, dass die unterdrückten Völker solidarisch wurden.


Pia

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #102 am: März 03, 2008, 14:09 »
Zitat
Warum sollten nicht die Kassen einfach sagen: Ich kaufe bei dem Pharmahersteller y das Analogon für x Euro. Wem ich das dann gebe, dem 1er oder 2er ist dem Pharmaheini doch wurscht?!

Da die KK sparen müssen/sollen/wollen, ist es denen nicht egal.

Zitat
.....AOK...Sie appellierte an Patientenverbände und Selbsthilfegruppen, bereits erfolgte Aufrufe an Diabetiker zu "Hamsterkäufen" zu unterlassen. "Es gibt keinen Grund, Typ-1-Diabetiker zu verunsichern", so Beckmann. "Die AOK gewährleistet, dass die kurzwirksamen Insulinanaloga weiterhin verordnet werden können."

Was ich nicht kapiere..wie sind denn die Hamsterkäufe praktisch erfolgt, wenn man nur soundsoviel Insulin je Quartal verordnet bekommt?

Offline urlauber

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #103 am: März 03, 2008, 16:54 »
Da die KK sparen müssen/sollen/wollen, ist es denen nicht egal.

Ja, ich denke aber, dass die Analoga per Rabattvertrag für die 2er den gleichen Preis haben wie die Altinsuline. Dann sind die Analoga auch nicht teurer.
Ob die nun beim 2er oder 1er landen weiß doch der Pharmariese nicht. Zumindest dann nicht, wenn der 1er in einem Alter ist, in dem er auch 2er sein kann.

Oder habe ich da einen Denkfehler?


Offline dieter50

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #104 am: März 03, 2008, 19:39 »
Hallo Pia
Ich habe ein Dok. Der mir alles Verschreibt was ich möchte er weiß ja auch nicht was
ich  so verbrauche an Insulin.
Also hatte ich als die Diskussion  anfing bei den Zweiern einfach angefangen  zuhorten
und  nun ein Problem was mache ich damit ???

   Gruß dieter50


Pia

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #105 am: März 04, 2008, 07:51 »
Moin Dieter,

von welcher Menge sprechen wir denn? Wie lange ist denn das Insulin haltbar? Also, ich könnte mir jetzt vorstellen, dass du es anbietest/verschenkst, wobei ich nicht weiß, ob man das darf.
ICH würde wahrscheinlich zu meinem Apotheker gehen und ihn fragen, was man tun kann außer die einfach da abzugeben.

Offline klausing

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #106 am: März 04, 2008, 08:09 »
Apotheker dürfen das nicht zur weiteren Verwendung zurück nehmen.
Es gibt aber einige Kliniken, die nehmen so was zurück und senden es dann als Medikamentensendung in die 3. Welt.

Offline diotmari

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #107 am: März 04, 2008, 08:19 »
Guten Morgen!

Hier eine gute Adresse, die dort gerne überzähliges Material annehmen.
Aber das Mindesthaltbarkeitsdatum muß noch ein paar Wochen betragen!
(Siehe Punkt 4)

Viele Grüße
Dietmar
Mitnichten hat Gott sich schweigend zurückgezogen oder ist gar tot!
Er lacht sich nur schlapp über uns - wenn er nicht gerade kotzen muß.
DF

Offline Siggi©®

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #108 am: März 04, 2008, 10:50 »
ich würd einfach mal bei der Diabetesgruppe in deiner Umgebung anfragen oder wenns noch 4 Monate haltbar ist nutze ruhig den Vorschlag von Dietmar  :prost:
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       so long ...
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Offline dieter50

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #109 am: März 04, 2008, 19:43 »
Ja ich habe mich auch für den Tipp von Dietmar entschieden.
Es ist einfach eine gute Sache 

Gruß dieter50 :)