Autor Thema: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz  (Gelesen 5660 mal)

Offline reschmieba

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Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« am: Februar 28, 2008, 18:12 »
Hallo,

wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.

Zum Hintergrund:
Ich habe Diabetes Typ I. Gut eingestellt, keine Probleme. Aber ICT als Therapie. Ggf. fordert mich mein Arbeitgeber auf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Also ein Aufhebungsvertrag. Bislang habe ich noch keine Schwerbehinderung erfassen lassen. Fragen sind: Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?

Besten Dank!

Offline Oggy

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #1 am: Februar 28, 2008, 19:22 »
Hallo
Als Typ 1, guteingestellt, hast Du maximal einen GdB von 40 - also noch nicht schwerbehindert (als Schwerbehinderter wärst Du nicht kündbar).
Warum sollst Du denn Dein Abeitsverhältnis kündigen? Augenscheinlich hat ja Dein Arbeitgeber keinen Grund Dir die Kündigung selbst auszusprechen, wenn Du gut eingestellt bist und keine Tätigkeiten ausübst, bei denen Du Dich oder andere potentiell gefährden könntest.
Eine kostenfreie Rechtsberatung ist schwierig (höchstens Du hast eine Rechtsschutzversicherung) - aber eine Beratung bei einem Anwalt ist auch nicht so arg - must Du gegebenefalls in Relation zur Beschäftigung und zum Arbetslohn sehen...

Cheers
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9

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Offline Joerg Moeller

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #2 am: Februar 28, 2008, 19:32 »
wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.

Anwälte in einem Atemzug mit "kostenfrei" zu erwähnen ist ein guter Joke ;D

Zitat
Ich habe Diabetes Typ I. Gut eingestellt, keine Probleme. Aber ICT als Therapie. Ggf. fordert mich mein Arbeitgeber auf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Also ein Aufhebungsvertrag.

Irrelevant. Lass dich bloß nicht drauf ein, sonst hast du beim Arbeitsamt schlechte Karten. Aufhebungsverträge sind da Kündigungen deinerseits gleichgestellt und das heißt du kriegst erstmal 3 Monate kein Geld.

Zu den weiteren Fragen wende dich am besten mal an dein lokales Versorgungsamt, die können dich da näher beraten.
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Offline Oggy

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #3 am: Februar 28, 2008, 19:56 »
 :gruebeln: glaube aber kaum, dass das Versorgungsamt als Rechtsberater fungieren wird :gruebeln:

Erst mal muss doch klar sein, warum der Arbeitgeber überhaupt auf die Idee kommt, dass er selber wg. Diabetes kündigen soll. Entweder er hat etwas in Händen, was eine Kündigung rechtfertigt (dann macht er´s selber) - oder eben nicht. Will er ihn dann trotzdem loswerden ist ne Abfindung fällig - das dürfte des Pudels Kern sein... Je nach Beschäftigungsart etc. pp kann man sich ja auch in diesem Falle an den Betriebsrat o.ä wenden. Problematisch kann es nur dann werden, wenn Du bis dato den DM >unterschlagen< hast...

Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9

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Offline Joerg Moeller

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #4 am: Februar 29, 2008, 00:17 »
:gruebeln: glaube aber kaum, dass das Versorgungsamt als Rechtsberater fungieren wird :gruebeln:

Es geht ja nicht um eine Rechtsberatung sondern um eine Auskunft.

Und wenn die Fragen wie:
Zitat
Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?

...nicht beantworten können sind sie im falschen Job
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Offline Oggy

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #5 am: Februar 29, 2008, 06:44 »

Und wenn die Fragen wie:
Zitat
Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?

...nicht beantworten können sind sie im falschen Job

leider können Sie die Frage (meist) nicht beantworten - dann wird ans Arbeitsamt, den Arbeitgeber etc verwiesen- dem Versorgungsamtbeamtenmenschen kannse nur Druck machen, wenn Du vorher selber fundiert recherchiert hast. Ferner sind Beschlüsse, die den GdB und dessen Auswirkungen beinhalten, immer vom jeweiligen Beamten (un)flexibel auslegbar; d.h., zwei gleiche Fälle bedeuten nicht zwei identische Entscheidungen...

Sorry - aber leider wars bei mir so - lasse mich aber gerne eines Besseren belehren... :ja:
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Offline chippy_2001

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #6 am: Februar 29, 2008, 08:12 »
wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.

Warum sollte Dir ein Anwalt kostenlosen Rechtsrat geben? Der lebt doch davon und der Bäcker um die Ecke wird Dir die Frühstücksbrötchen sicher auch nicht ohne Bezahlung geben. Trotz Geiz-ist-geil-Mentalität wäre ein wenig Realitätsnähe hier doch angebracht. Und gerade bei einem so sensiblen Thema wie Kündigung würde ich immer ein paar Euro in eine fundierte Beratung investieren, statt nur um Geld zu sparen irgendwas kostenloses zu suchen, das sich nachher evtl. als falsch herausstellt.

Gute Infos zum von Dir gewünschten Thema findest Du auf der Seite http://diabetes-und-recht.de/ von Rechtsanwalt Oliver Ebert. Er ist selbst Diabetiker und Experte für Arbeits- und Sozialrecht. Ich habe ihn bereits mehrfach bei Vorträgen gehört und würde als erstes ihn aufsuchen, wenn ich in diesem Themenbereich Unterstützung durch einen Anwalt benötigen würde.

Gruß

chippy

Offline Oggy

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #7 am: Februar 29, 2008, 08:17 »
 ::) der liebe Oliver arbeitet aber auch nicht für mau  ::)
aber Du kannst es gerne mal versuchen >>>klick<<<

wir wissen ja bis jetzt nicht, wo reschmieba eigentlich herkommt...
« Letzte Änderung: Februar 29, 2008, 09:08 von Oggy »
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9

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Offline Exitone

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #8 am: Februar 29, 2008, 11:34 »
Wenn du dich an deinen Job klammern willst, dann gehe zum Versorgungsamt und stelle den Antrag auf Schwerbehinderung.
Wie bereits gesagt wurde ist einen einstufung von 40% drin. Solltest dich aber beeilen, da es seit einigen Jahren nicht mer so ist, das
man bei Antragstellung einen Kündigungsschutz hat, der solange besteht bis die Einstufung erteilt wurde. Nach erhalten deiner 40% gehst du dann
zum Arbeitsamt und beantragst eine Gleichstellung. Das bedeutet wenn du diese in der Tasche hast bist du fast einem Schwerbehinderten mit 50% gleichgestellt.
Leider beinhaltet das nicht die 5 Tage Sonderurlaub und auch nicht die Steuervergünstigungen. Allerdings hast du dann einen gewissen Kündigungsschutz.
Nun hätte das Arbeitsamt ein Mitspracherecht bei deiner Kündigung. Das heißt aber nicht das du unkündbar bist. Könnte aber von Vorteil sein beim Aushandeln der
Abfindung. Zudem könnte bei einer Massenentlassung ein Gesunder dir vorgezogen werden. Nachteile birgt dieses allerdings auch, da du dann als Schwerbehinderter beim Arbeitsamt geführt wirst. Für neue Arbeitgeber bist du somit der gläserne Bewerber. Hast allerdings auch Anrechte auf gesonderte Förderungen nach verlusst deines Arbeitsplatz.

Lasse dich nicht auf Sachen ein, sollte sich dein Arbeitgeber von dir trennen wollen, soll er dir kündigen. Wende dich an deine hoffentlich vorhandene Gewerkschaft. Die kann Rechtsberatung leisten. Ist offt auch kulant und lasst dich rückwirkend eintreten. Ein Arbeitgeber kann zwar einen Aufhebungsvertrag anbieten, zieht dich damit aber in eine fast sichere drei Monatige sperre beim AAmt. Will er dir kündigen, darf er dir nichts negatives in dein Zeugniss schreiben. Auch eine Kündigung sollte nichts negatives enthalten. Sofern du dir nichts zu schulden kommen lassen hast. Ansonsten wäre dir aber sicherlich bereits Fristlos gekündigt worden. Eine Entlassung von seitens deinem Arbeitgeber mit dem Wortlaut "aus betrieblichen Gründen" ist wohl dann das sicherste.


Gruß EXE

Offline chippy_2001

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #9 am: Februar 29, 2008, 13:36 »
::) der liebe Oliver arbeitet aber auch nicht für mau  ::)

Hat auch keiner behauptet. Aber die verlinken Infos sind nicht kostenpflichtig.

...Nach erhalten deiner 40% gehst du dann zum Arbeitsamt und beantragst eine Gleichstellung. Das bedeutet wenn du diese in der Tasche hast bist du fast einem Schwerbehinderten mit 50% gleichgestellt....

Genau das meinte ich. Infos sollten vollständig sein, vor allem wenn es um so entscheidende Dinge geht. Beim Antrag auf Gleichstellung wird der Arbeitgeber befragt und dann schaut die Arbeitsagentur mal was sie macht.

Auch ist Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend mit unkündbar.

chippy