Autor Thema: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz  (Gelesen 5659 mal)

Offline Hexe

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #10 am: Februar 29, 2008, 13:43 »
Hallöchen,

 ich würde auch zur Gewerkschaft gehen, wenn ich eine Beratung oder Auskunft bezüglich Arbeitsrecht haben wollte, das ist zumindest für Mitglieder kostenlos

liebe Grüsse Vera
Typ2  zur Zeit Toujeo, Jardiance, Novorapid

Offline Exitone

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #11 am: Februar 29, 2008, 17:35 »

Genau das meinte ich. Infos sollten vollständig sein, vor allem wenn es um so entscheidende Dinge geht. Beim Antrag auf Gleichstellung wird der Arbeitgeber befragt und dann schaut die Arbeitsagentur mal was sie macht.

Auch ist Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend mit unkündbar.

chippy


Das siehst du vollkommen richtig. Ich denke aber die Befragung des Arbeitgebers ist in dem Fall nicht sonderlich von Bedeutung.
Liegt natürlich an den Job den er dort macht. Meißt wird so eine Arbeitgeberbefragung in Absprache mit dem Betriebsrat geführt. Zudem besteht ab dem Antrag der Gleichstellung tatsächlich ein Kündigungsschutz bis zur vollendeten Entscheidung.
Eine Gleichstellung sollte er wohl duch bekommen. Wie Du und auch Ich bereits geschrieben haben ist aber eine Schwerbehinderung nicht gleichzusetzen mit unkündbar. Man sollte zudem abwegen ob Schwerbehinderungsprozente bzw. eine Gleichstellung immer für einem von Vorteil sind. :gruebeln:

Gruß EXE

Offline Oggy

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #12 am: Februar 29, 2008, 18:22 »
Eine Gleichstellung zu bekommen ist die eine Sache - aber was macht er dann damit? Eine neue Arbeit als Schwerbehinderter (bzw. Gleichgestellter) zu finden dürfte sich schwieriger gestalten als ohne?! - und einmal fetsgestellt und eingetragen kriegst Du die Gleichstellung auch nicht wieder los...
Denke mal nicht, dass es um die horrenden Steuerfreibeträge geht, oder? :kratz:
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9

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Offline Exitone

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #13 am: Februar 29, 2008, 18:59 »
Die Steuerbefreiung gibt es auch bei einer Gleichstellung nicht.
 Also denke ich besser im Job bleiben und ordentlich seine Arbeit machen.
Sollte es nicht gehen aufgrund des Diabetes wird es sicherlich auch andere Lösungen geben.
Vielleicht auch Innerbetrieblich.
Will dich dein Arbeitgeber los werden, wird er das sicherlich schon schaffen. Egal ob mit oder ohne Kündigungsschutz.

Gruß EXE

Offline klausing

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #14 am: Februar 29, 2008, 21:48 »
Man kann bei Bedarf kostenfreie Beratung bei jedem Amtsgericht erhalten. Dafür gibt es extra Beratungsscheine.

Pia

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Re: Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
« Antwort #15 am: März 03, 2008, 14:05 »
Zitat
Zum Hintergrund:
Ich habe Diabetes Typ I. Gut eingestellt, keine Probleme. Aber ICT als Therapie. Ggf. fordert mich mein Arbeitgeber auf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Was ist denn der Hintergrund Deiner Vermutung? Oder reden wir hier auf Grund eines Gedankens?

Wie Exe schon schrieb, die Personalpolitik ist die schmutzigste Politik, das heißt, wenn ich einen Arbeitnehmer loswerden will, bekomme ich ihn auch los, egal welchen Grad der Schwerbehinderung er hat. Und will ich keinen einstellen, gelingt auch das.

Bei einer Kündigung bleibt dir immer noch der fristgemäße Widerspruch zur Kündigung und notfalls das Arbeitsgericht.