Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 30188 mal)

Offline Llarian

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #80 am: Februar 29, 2008, 14:06 »
Auch in der Medizin ist das eine völlig normale Vorgehensweise. Ordne ein MRT an wo ein Röntgen gereicht hätte und dein Chef lyncht dich.

Wenn Röntgen gereicht hätte! Aber darum dreht sich ja die ganze Diskussion! Die Diabetologen verschreiben Analoga ja nicht aus Jux und Dollerei!
Wenn ein Medikament verordnet wird, dann aufgrund einer Indikation. Die Indikation für ein Analogon ergibt sich aber nicht aus der Diagnose Diabetes, sondern aus dem Versagen einer Therapie mit Humaninsulin. Woher will man bei Manifestation des DM wissen, ob nciht Humaninsulin reicht? Es muß also erst probiert werden. Man schießt auch nicht auf jeden Spatz gleich mit einer Atombombe, sondern fängt erst etwas kleinkalibriger an

Zitat
und warum sich Frau Schmidt über die Ärzte hinwegsetzt, das muß mir nochmal wer erklären!
Wenn sich die REgelung durchsetzt, die sich jetzt abzeichnet, tut sie das nicht. Wenn die Indikation für das Medikament da ist, wird es gegeben, sonst nicht. Genauso wie bei der Pumpentherapie: Es bekommt der eine Pumpe, der sie braucht...wer sie nicht braucht, braucht sie auch nicht zu bekommen.

Grüße
Anja

Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #81 am: Februar 29, 2008, 14:40 »
Auch wenn ich selbst im Genuss von Humalog bin glaube ich nicht, dass Humalog immer und jedes Mal verordnet worden wäre, wenn es med. indiziert war. So wie ich die Pharmabranche kenne würde ich denken, dass der ein oder andere Arzt frische Diabetiker auch durchaus mal von Beginn an auf Humalog eingestellt hat, obwohl es _vielleicht_ auch ein Humaninsulin getan hätte...

Wenn ich meine eigene Therapie kritisch hinterfrage gibt es da durchaus auch Situationen, die den Einsatz von Humaninsulin erlauben oder es sogar Sinn macht, Humaninsulin statt KIA zu verwenden, z.B. wenn mir mangels "DelayedBolus" das Humalog bei 'ner fetten Pizza zu schnell ausgehen würde... ;)

Mag ja sein das es in Einzelfällen so sein mag. Aber warum soll einn Arzt etwas verschreiben, von dem er von vornherein weiß, das es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine außreichend gute Einstellung bewirkt, vor allem wenn es besseres gibt? In jedem Fall ist das ganz sicher kein Grund dafür, das unsere Regierung hier solche Guerilla-Aktionen abzieht! Es wird doch immer der freie Markt auch im Gesundheitswesen beschworen! Nichts anderes haben wir jetzt! Mit allen Risiken und Nebenwirkungen.

Nebenbei: Pizza gehört wohl kaum zur regulären Diabetes-Kost. Wenn du sie dennoch ißt, tust du das auf eigene Verantwortung! Das als "Vorteil" von Humaninsulin anzuführen geht ein bißchen weit! 

Und gerade die USA als Vorbild für das Gesundheitswesen zu nehmen - weiss nicht...

Ich hatte das Beispiel Steuerhinterziehung genannt, nicht das Gesundheitswesen. Da hat Amerika zusammen mit enigen anderen Ländern sehr effektive Gegenmaßnahmen getroffen. Schweden hat es auch gut im Griff, aber das wird sich hier mangels gutem Willen ebenfalls nicht durchsetzen lassen.

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #82 am: Februar 29, 2008, 14:45 »
Naja, aber Pizza jetzt als Beispiel nicht zulassen zu wollen ist doch etwas eigensinnig. Was willst du denn noch alles als Beispiel nicht akzeptieren? Landen wir dann wieder bei der Ernährung von vor 20 oder 30 Jahren wo es nur Haferschleim gab?
Und was spricht dagegen bei einem neuen Befund erst Humaninsulin zu probieren. Ich wurde auch vor 7 Jahren zuerst mit Humaninsulin eingestellt. Als es dann nicht mehr geklappt hat hat man eben die Behandlung geändert. Aber wenn es mit Humaninsulin klappt, warum immer direkt Analoga nehmen?

Und die USA ermitteln wohl auch im Fall Lichtenstein, genauso wie jede Menge andere Staaten!

Offline Alf

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #83 am: Februar 29, 2008, 14:48 »
:
Sorry aber da klinke ich mich schnell mal wieder aus - das birgt mir in Kombination mit einer sich bei mir ankündigenden Hypo zu viel Potential für eine unverhältnismäßige Entgegnung!

Mit USA hatte ich im Zusammenhang einfach anders verstanden.
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Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #84 am: Februar 29, 2008, 14:53 »
Wenn ein Medikament verordnet wird, dann aufgrund einer Indikation. Die Indikation für ein Analogon ergibt sich aber nicht aus der Diagnose Diabetes, sondern aus dem Versagen einer Therapie mit Humaninsulin. Woher will man bei Manifestation des DM wissen, ob nciht Humaninsulin reicht? Es muß also erst probiert werden. Man schießt auch nicht auf jeden Spatz gleich mit einer Atombombe, sondern fängt erst etwas kleinkalibriger an

Nun, üblicherweise aus Erfahrung! Wenn die Ärzte wissen, das Humaninsulin nur in sehr wenigen Fällen reicht, warum sich damit abgeben? Überhaupt dreht sich die ganze Diskussion nur über die "Vorteile" des Humaninsulins, die ich aber nicht erkennen kann! Tatsächlich geht es doch nur um den Preis! Und jetzt wird händeringend nach Gründen gesucht, die Humaninsulin als ausreichend erscheinen lassen. Was aber nicht der Fall ist! Was mich auch zu der Frage führt, warum die ganzen Humaninsulin-Fanboys das Zeug nicht selber nehmen! Solange es nur andere trifft, ist es leicht, sich den absurden Forderungen der Regierung anzuschließen. Das gilt in allen Bereichen. Immer nach dem Motto: "Besser du als ich!"

Wie gesagt, wenn es nur darum ginge, Gegenmaßnahmen zu finden um die extrem hohen Preise für Medikamente in Deutschland in den Griff zu kriegen, gibt es sicher bessere Lösungen, als die Betroffenen als Geiseln zu nehmen! Überhaupt sehe ich die Gefahr eines Dammbruches, denn wenn sie hier damit durchkommen, trotz der recht starken Diabetiker-Lobby, dann werden sie es in anderen Bereichen auch immer weiter vorantreiben. Es ist ja auch wirklich leicht, wenn sich die Betroffenen selber uneinig sind!

Zitat
und warum sich Frau Schmidt über die Ärzte hinwegsetzt, das muß mir nochmal wer erklären!
Wenn sich die REgelung durchsetzt, die sich jetzt abzeichnet, tut sie das nicht. Wenn die Indikation für das Medikament da ist, wird es gegeben, sonst nicht. Genauso wie bei der Pumpentherapie: Es bekommt der eine Pumpe, der sie braucht...wer sie nicht braucht, braucht sie auch nicht zu bekommen.

Und es wird immer schwerer, eine Pumpentherapie bewillgt zu kriegen! Quelle: mein Diadoc! Die Auflagen werden immer größer, und genau das wird auch mit dem Analoginsulin passieren. Überhaupt hinkt der Vergleich! Die große Mehrzahl der Diabetiker erreicht auch mit ICT eine gute Einstellung. Bei Humaninsulin ist es dagegen nur eine kleine Minderheit!

Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #85 am: Februar 29, 2008, 14:55 »
Naja, aber Pizza jetzt als Beispiel nicht zulassen zu wollen ist doch etwas eigensinnig. Was willst du denn noch alles als Beispiel nicht akzeptieren? Landen wir dann wieder bei der Ernährung von vor 20 oder 30 Jahren wo es nur Haferschleim gab?
Und was spricht dagegen bei einem neuen Befund erst Humaninsulin zu probieren. Ich wurde auch vor 7 Jahren zuerst mit Humaninsulin eingestellt. Als es dann nicht mehr geklappt hat hat man eben die Behandlung geändert. Aber wenn es mit Humaninsulin klappt, warum immer direkt Analoga nehmen?

Und die USA ermitteln wohl auch im Fall Lichtenstein, genauso wie jede Menge andere Staaten!

Nein, es geht eher um die besondere Insulinierung. Die kann man nicht unbedingt als Normalfall ansehen. Im übrigen sehe ich auch noch nicht, das Humaninsulin selbst in diesem speziellen Fall besser geeignet ist.

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #86 am: Februar 29, 2008, 14:57 »
An der "Fanboy-Stelle" klinge ich mich dann auch mal aus. Das driftet mir einfach zu sehr Richtung Heise und Golem-Forum ab.

Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #87 am: Februar 29, 2008, 15:03 »
An der "Fanboy-Stelle" klinge ich mich dann auch mal aus. Das driftet mir einfach zu sehr Richtung Heise und Golem-Forum ab.

Sorry, war jetzt nicht so böse gemeint wie es wohl angekommen ist. Etwas unglücklich gewählter Begriff. Hat sich aber auch nicht gegen euch gericht, sondern war nur ganz allgemein gemeint. Sorry nochmal.

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #88 am: Februar 29, 2008, 15:11 »
Ist okay, böse und gegen mich hatte ich das auch nicht aufgefasst, aber das erinnert einen einfach immer sehr stark an die erwähnten Foren und den "Streit" zwischen MS, Linux und Mac Jüngern ;)

Ich finde den Schritt, den die Regierung geht auch nicht richtig, gerade die Preiskämpfe auf unseren Rücken auszutragen.
Aber glaubst du wirklich wir Diabetiker hätten eine große Lobby? Bisher habe ich davon nicht all zu viel mitbekommen.
Und Humaninsulin jetzt komplett abzulehnen oder zu "verteufeln" halte ich auch für falsch. Ich wurde am Anfang damit therapiert, insofern meine ich mir ein Urteil darüber bilden zu können.

Aber wir sollten aufhören uns hier gegenseitig "anzupflaumen", immerhin sind wir alle irgendwie die Leidtragenden und sitzen im gleichen Boot, ob Frischling oder alter Hase, ob Pen-ner oder Pumpi ;)

Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #89 am: Februar 29, 2008, 15:21 »

Ich finde den Schritt, den die Regierung geht auch nicht richtig, gerade die Preiskämpfe auf unseren Rücken auszutragen.
Aber glaubst du wirklich wir Diabetiker hätten eine große Lobby? Bisher habe ich davon nicht all zu viel mitbekommen.

Verglichen mit anderen Erkrankungen durchaus, ja. Relativ gesehen. Auch wenn der tatsächliche Einfluß, absolut gesehen, immer noch recht gering ist. Oder anders gesagt: mir ist schon klar das die Pharmalobby am längeren Hebel sitzt!