Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 30199 mal)

Offline johann

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #70 am: Februar 26, 2008, 11:46 »
@Jörg

Zitat
Welchen Sinn machen denn Rabattverträge, wenn ich die 100% meiner Kunden einräumen muß?
Das isses eben. Dann ist für den Hersteller schwerlich ein Sinn  zu erkennen.
Er kann gleich die Preise senken und die ganze Chose wäre erledigt.


Mit freundlichen Grüßen
johann

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #71 am: Februar 26, 2008, 11:49 »
Habe gerade eine Antwort von Lilly in meiner Inbox gefunden:

Zitat
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vor dem Hintergrund des GBA-Beschlusses fragten Sie, ob Lilly hinsichtlich der Verordnung von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ 1 Diabetikern mit den gesetzlichen Krankenversicherungen Rabattverträge abschließen wird.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 21.02.2008 einen Beschluss für eine Arzneimittelrichtlinie (AMR) für Menschen mit Typ 1 Diabetes verabschiedet. Der genaue Text ist uns bisher nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass einige Patienten mit Typ 1 Diabetes zukünftig keine kurzwirksamen Insulinanaloga mehr bekommen können bzw. nur, wenn sie mit Humaninsulin nicht befriedigend eingestellt werden können. Inwieweit „Bestandspatienten“ betroffen sind, also Patienten, die bereits ein kurzwirksames Insulinanalogon erhalten, ist uns bisher nicht bekannt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die AMR noch nicht verbindlich für die Ärzte ist. Zuerst muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der AMR zustimmen bzw. die Beanstandungsfrist von 2 Monaten unkommentiert verstreichen lassen, bevor der GBA - Beschluss in Kraft treten kann. Möglicherweise fordert das BMG vom GBA auch noch Änderungen ein, die damit den Wortlaut verändern. Lilly wird zu gegebener Zeit über die Ausweitung der Rabattverträge für Typ 1 Diabetiker entscheiden.

Wir hoffen, Ihnen behilflich gewesen zu sein und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

@Pia
Bin gespannt ob du etwas anderes hörst.

Offline chippy_2001

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #72 am: Februar 27, 2008, 09:26 »
Hallo,

Zitat aus der DDB-Pressemeldung:

Die modernen Insuline, die den Betroffenen Therapiefreiheit für einen ungestörten Tagesablauf gewähren und deshalb längst internationaler Standard sind, sollen nur noch den Patienten verschrieben werden, die sie derzeit einsetzen.

Also für bestehende Nutzer alles nur halb so wild? Dann passt aber die Meldung des GBA nicht dazu. Mal ganz abgesehen davon, dass ich mich jetzt dringend hinsetzen muss, um einen Dankesbrief an den GBA zu schreiben, dass er unsere "Solidargemeinschaft vor überteuerten Pharmapreisen" schützt.

chippy

Pia

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #73 am: Februar 27, 2008, 09:35 »
Zitat
Hier hatten die Produzenten sofort mit Rabattverträgen reagiert, sodass die Analoga weiter in der Erstattungsfähigkeit blieben.
Naja, SO Sofort war das glaub ich auch nicht...


So, es ist vollbracht! Tante Lilly hat eben zurückgerufen. Bzw. eine Azubine(?) beauftragt, mich zurückzurufen.
Nach dem 5. Satz wurde ich stutzig und lud fix diese Seite und siehe da... entweder hat die gleiche Azubine dir geantwortet oder sie hat die Antwort abgelesen, die sie gebe soll. Fast identische Antwort, die auch du erhalten hast. Es war schwer, sie zu unterbrechen, weil sie dann gleich aus dem Konzept kam.
Sie erzählte noch von den zur Zeit bekannten 2 Ausnahmeregelungen für die Analoga: Also

1. bei allergischer Reaktion auf Humaninsulin
2. bei Problemen einer guten Stoffwechseleinstellung.

Und egal, wie das ausgeht, diese 2 Ausnahmetatbestände galten auch für Typ 2, NACHDEM die Rabattverträge bekannt waren. Weil, man wollte ja eine massenhafte Zurückumstellung vermeiden. Logisch.

Aber der Punkt 2 lässt doch für den Arzt ne Menge Handlungsspielraum, da es von der Azubine hieß: wenn es vom Arzt nachvollziehbar dokumentiert wird. Und das sollte doch kein Problem darstellen....
Klar wäre eine eindeutige andere Entscheidung besser, aber wenn das die Kassen so wollen, sollten sie das auch so bekommen. Ein Grund, der bereits ausreichte in meinem Fall war, dass ich im Job durch den hohen Publikumsverkehr keinesfalls die SEA einhalten kann und dann entweder nur gespritzt hatte, dann in ne Hypo gekracht bin oder dann einfach auch mal so gegessen habe. Ich denke, hier kann der Patient ne ganze Menge tun. Wäre doch ne Rechnung von der AOK gekommen, hätte ich einfach nicht bezahlt und anstelle dessen kommunikativ mit denen gefightet, aber dann nicht mehr mit der Sachbearbeiterin sondern mit  dem Dezernatsleiter. Das ist fast immer leichter, weil die kleine Sachbearbeiterin natürlich den Auftrag hat, ALLES in 1. Instanz abzulehnen und nicht mal entscheiden darf, wieviel Stück Zucker in den Tee dürfen.

Wir werden uns wohl immer schneller und öfter daran gewöhnen müssen, auf kleinen Kriegschauplätzen unsere Interessen selbst auszukämpfen und in diesem Fall hängt es sicher auch vom Verhältnis Patient-Diadoc ab.

Offline Llarian

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #74 am: Februar 28, 2008, 19:50 »
Ich habe heute zwei Auskünfte bekommen:

1. Die Barmer bemüht sich gerade aktiv um Rabattverträge und
2. aus meiner Diabetologen-Praxis: Man wird voraussichtlich nach dem Besitzstandswahrungsprinzip agieren: Patienten, die bisher ein Analogon verwenden, müssen nicht umsteigen. Nur Neuanfänger werden halt erst auf Humaninsulin eingestellt. Das wird aber erst spruchreif werden, wenn auch der Beschluß des G-BA rechtskräftig ist.

Grüße
Anja

Offline Andi

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #75 am: Februar 28, 2008, 20:29 »
Nur Neuanfänger werden halt erst auf Humaninsulin eingestellt. Das wird aber erst spruchreif werden, wenn auch der Beschluß des G-BA rechtskräftig ist.

Hört sich zwar blöd an, ist aber eigentlich ganz normal.
Ich würde auch erst mit günstigen Materialien arbeiten bevor hier ggfs. auf was teureres umgestiegen werden muss.
Das macht jedes Unternehmen so.
.                                                       ,---> SiDiary ==> Bericht ist für den DOC
FSL3 ---> JugGluco ---> xDrip ---{
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Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #76 am: Februar 29, 2008, 12:41 »
Hört sich zwar blöd an, ist aber eigentlich ganz normal.
Ich würde auch erst mit günstigen Materialien arbeiten bevor hier ggfs. auf was teureres umgestiegen werden muss.
Das macht jedes Unternehmen so.


Nur, das es hier nicht um Unternehmen geht, sondern um die Gesundheit!

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #77 am: Februar 29, 2008, 12:55 »
Nur, das es hier nicht um Unternehmen geht, sondern um die Gesundheit!

Auch in der Medizin ist das eine völlig normale Vorgehensweise. Ordne ein MRT an wo ein Röntgen gereicht hätte und dein Chef lyncht dich.

Meine Seite über Diabetes: http://www.diabetesinfo.de/
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Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #78 am: Februar 29, 2008, 13:29 »
Nur, das es hier nicht um Unternehmen geht, sondern um die Gesundheit!

Auch in der Medizin ist das eine völlig normale Vorgehensweise. Ordne ein MRT an wo ein Röntgen gereicht hätte und dein Chef lyncht dich.



Wenn Röntgen gereicht hätte! Aber darum dreht sich ja die ganze Diskussion! Die Diabetologen verschreiben Analoga ja nicht aus Jux und Dollerei! Warum man nun ein Medikament einsetzen muß, das in der großen Mehrzahl der Fälle zu einer schlechteren BZ-Einstellung führt und auch die Lebensqualität nicht gerade verbessert, und warum sich Frau Schmidt über die Ärzte hinwegsetzt, das muß mir nochmal wer erklären! Geld sparen? Auf wessen Kosten denn? Der Staat könnte an anderer Stelle sehr viel mehr sparen anstatt bei den Kranken. Aber das ist ja das Problem: es wird immer mit zweierlei Maß gemessen! Wenn man das (ausnahmsweise mal) aktuelle Beispiel Steuerhinterziehung nimmt, da wird immer behauptet, man könne nichts dagegen tun (abgesehen von gelegentlichen Alibi-Aktionen), außer die Steuern immer weiter zu senken. Dabei zeigen die USA schon lange, wie man es richtig macht! Aber nein, wo kein Wille, da auch kein Weg. Dann lieber Kranken die Medizin wegnehmen! Und ich rede jetzt nicht nur von Diabetes!

Offline Alf

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #79 am: Februar 29, 2008, 13:56 »
Zitat
Die Diabetologen verschreiben Analoga ja nicht aus Jux und Dollerei!

Auch wenn ich selbst im Genuss von Humalog bin glaube ich nicht, dass Humalog immer und jedes Mal verordnet worden wäre, wenn es med. indiziert war. So wie ich die Pharmabranche kenne würde ich denken, dass der ein oder andere Arzt frische Diabetiker auch durchaus mal von Beginn an auf Humalog eingestellt hat, obwohl es _vielleicht_ auch ein Humaninsulin getan hätte...

Wenn ich meine eigene Therapie kritisch hinterfrage gibt es da durchaus auch Situationen, die den Einsatz von Humaninsulin erlauben oder es sogar Sinn macht, Humaninsulin statt KIA zu verwenden, z.B. wenn mir mangels "DelayedBolus" das Humalog bei 'ner fetten Pizza zu schnell ausgehen würde... ;)

Und gerade die USA als Vorbild für das Gesundheitswesen zu nehmen - weiss nicht...
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