Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 30214 mal)

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #30 am: Februar 23, 2008, 16:40 »
Also eine Sache verstehe ich da nicht: heißt das man muß Humaninsulin in jedem Fall erstmal testen oder wie?!

Das kommt auf den Einzelfall an. Diejenigen, die wegen schlechter Einstellbarkeit von HM auf KIA gewechselt sind nicht. Bei denjenigen, die vorher noch nie HM hatten denke ich schon, daß die wieder umgestellt werden. Es sei denn, die Preissenkungen sind früher da. Rabattverträge werden sich nicht mehr lohnen. (Macht ja keinen Sinn mehr, wenn jeder einen Rabatt kriegt)

Zitat
Das hätte ja spätestens bei Pumpenträgern wegen der schlechten Einstellbarkeit so einen Hauch von Harakiri!

Nein.

Interessant wird es jetzt bei denen, die weder DM1 noch DM2 sind :zwinker:
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Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #31 am: Februar 23, 2008, 17:10 »
Ich will ja nicht nerven, aber das reicht mir immer noch nicht. Ich meine, ich hatte zwar von Anfang an Humalog, aber - wie alle anderen Pumpis auch - bin ich unter ICT selbst mit Analoginsulin schwer bis gar nicht einstellbar, was ja auch wie bei jedem anderen Pumpi entweder durch Gutachten oder einschlägige Indikation bei Antrag auf Pumpentherapie bereits bestätigt wurde. Wenn man jetzt also schon mit Analoginsulin ganz hochoffiziell (und nicht nach persönlichem Bauchgefühl) als schwer einstellbar eingestuft wurde, was soll man dann noch mit Humaninsulin rumfummeln?! Das Ergebnis wäre ja vorhersehbar!

Was meinst du mit nicht DM1 und DM2? Die Kombis (zu denen ich möglicherweise auch gehören könnte), oder die Typen 3 - 4645873484?

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #32 am: Februar 23, 2008, 17:33 »
Wenn man jetzt also schon mit Analoginsulin ganz hochoffiziell (und nicht nach persönlichem Bauchgefühl) als schwer einstellbar eingestuft wurde, was soll man dann noch mit Humaninsulin rumfummeln?! Das Ergebnis wäre ja vorhersehbar!

Nein, das sehe ich nicht so. Es könnte sein, muß es aber nicht. Aber wie gesagt: da werden eh bald die Preissenkungen kommen.

Zitat
Was meinst du mit nicht DM1 und DM2? Die Kombis (zu denen ich möglicherweise auch gehören könnte), oder die Typen 3 - 4645873484?

DM3 und DM4
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Offline Joa

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #33 am: Februar 23, 2008, 21:06 »
Hallo,

nur mal zur Klarstellung.

Der G-BA Beschluss hat für Pumpenpatienten hinsichtlich der Nutzung von Analoge offensichtlich keinerlei Auswirkungen.

Für Insulinpumpen gibt es in Deutschland aktuell genau ein zugelassenes Humaninsulin.

Das ist Insuman Infusat von der Fa. Avensis.
Dieses Insulin ist genauso teuer wie ein Analogon.

Und auch noch teurer, als ein reimportiertes Analogon.

Somit sind Patienten, die eine Pumpe benutzen völlig unbetroffen, da es keinen wirtschaftlichen Nachteil der analogen Insuline gibt.
Und weder der G-BA noch die Kassen, noch Ulla werden wohl jetzt verlangen, dass PumpenträgerInnen ein nicht für die Pumpenbehandlung zugelassenes Insulin aus wirtschaftlichen Gründen nutzen?

Gruß
Joa

Typ 1 seit 85;  Pumpe seit 1988; P 754/Apidra

Offline LordBritish

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #34 am: Februar 23, 2008, 22:09 »
Und weder der G-BA noch die Kassen, noch Ulla werden wohl jetzt verlangen, dass PumpenträgerInnen ein nicht für die Pumpenbehandlung zugelassenes Insulin aus wirtschaftlichen Gründen nutzen?

Bist Du Dir da wirklich sicher ob die das nicht aus wirtschaflichen Gründen doch verlangen.
Ich bin mir auch nicht ganz sicher ob das Analogon für die Pumpentherapie offiziel freigegben ist.

Viele Grüße

Markus

Offline Joa

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #35 am: Februar 23, 2008, 22:22 »
Bist Du Dir da wirklich sicher ob die das nicht aus wirtschaflichen Gründen doch verlangen.
Jep! Welche Kasse bitte sollte ihre Mitglieder verpflichten ein Insulin in die Pumpe zu packen, dass für diese nicht zugelassen ist?

Und ansonsten müssten die doch den Beschluss auch auf Insuman Infusat ausdehnen!
Da das genauso teuer ist wie Analoga.

Zitat
Ich bin mir auch nicht ganz sicher ob das Analogon für die Pumpentherapie offiziel freigegben ist.
Zumindest Humalog und NovoRapid sind für CSII definitiv zugelassen.

Gruß
Joa
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Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #36 am: Februar 23, 2008, 23:01 »
Vielleicht können sie nicht verlangen, ein Humaninsulin zu verordenen, das nicht zugelassen ist. Aber sie können verlangen auf ICT umzusatteln. Oder CIT, wo man gerade dabei ist. Ist ja noch preiswerter. Und wer das für überzogen hält, der sollte mal daran denken, von wem die "Entscheidungsträger" den größten Teil ihres "Einkommens" beziehen.

Weiterhin sollte man auch nicht vergessen, das Krankenkassen in Quartalen, Regierungen in Legislaturperioden kalkulieren. Spätfolgen sind irrelevant.

Und wenn mich jetzt jemand für zu pessimistisch hält: die Entwicklungen in Gesundheits- und Sozialpolitik der letzten Jahre haben sogar meine schlimmsten Erwartungen noch weit übertroffen. Und das will was heißen!   
« Letzte Änderung: Februar 23, 2008, 23:41 von Memnoch »

Offline Joa

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #37 am: Februar 23, 2008, 23:17 »
Vielleicht können sie nicht verlangen, ein Humaninsulin zu verlangen, das nicht zugelassen ist. Aber sie können verlangen auf ICT umzusatteln. Oder CIT, wo man gerade dabei ist. Ist ja noch preiswerter.
Ja, oder eben auf kein Insulin. Das ist dann noch viel wirtschaftlicher.

Zitat
Und wenn mich jetzt jemand für zu pessimistisch hält: die Entwicklungen in Gesundheits- und Sozialpolitik der letzten Jahre haben sogar meine schlimmsten Erwartungen noch weit übertroffen. Und das will was heißen!

ACK. Die zur Anwendung kommende Methodik entspricht betriebswirtschtlichen Managerschulungsinhalten, ist aber bezogen auf den Menschen von einer zunehmenden Amoralität geprägt.
Und diese wird über Strukturen etabliert, was man am Beispiel der aktuellen Analog-Abläufe mal wieder hervorragend verfolgen darf.

Daher muss ich schon zustimmen, da ich das auch zum  :kotz: finde.

Gruß
Joa
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Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #38 am: Februar 23, 2008, 23:23 »
Daher muss ich schon zustimmen, da ich das auch zum  :kotz: finde.

 :ja: Da muss ich auch zustimmen.

Memnoch

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #39 am: Februar 23, 2008, 23:36 »
Ja, oder eben auf kein Insulin. Das ist dann noch viel wirtschaftlicher.

Also jetzt mal ohne Witz: genau das hat mein Diab gesagt, das würde die nächste Stufe sein! Als ich meinte die könnten mich doch nicht einfach ohne Insulin in die Grube fahren lassen, meinte er: "Das ist denen doch egal!". Und nach allem, was ich bisher so gesehen habe und erlebt habe, denke ich das er nicht völlig unrecht hat!