Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 30173 mal)

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #90 am: Februar 29, 2008, 17:45 »
Aber warum soll einn Arzt etwas verschreiben, von dem er von vornherein weiß, das es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine außreichend gute Einstellung bewirkt, vor allem wenn es besseres gibt?

Wenn er das wüßte müsste er nicht als Arzt arbeiten. Mit diesen Fähigkeiten würde es reichen hin und wieder mal einen Lottoschein auszufüllen.

Du verkennst die Realität. Die meisten Hausärzte, die KIA verordnen wissen wohl noch so ungefähr, was ein HbA1c ist und wie man Diabetes buchstabiert aber frag die mal, was man unter Postrezeptor-Signaltransduktion versteht, dann müssen sie passen.

Warum sie KIA verschreiben? Denk mal an das Dschungelbuch: die Schlange Ka hat sich fortgebildet und arbeitet jetzt als Pharmareferent ("Hör auf miiiich, glaube miiiir..."). Wer war es denn, der den Blödsinn in die Welt gesetzt hat "Nehmen sie KIA und sie brauchen keinen SEA mehr einzuhalten"?

Ich stimme dir zu: es gibt Fälle, da ist von vornherein abzusehen daß eine befriedigende Einstellung nur mit KIA machbar ist. Wenn z.B. der Beruf es mit sich bringt, daß Pausen nicht geplant werden können und es auf einen möglichst kurzen SEA ankommt. (Obwohl man auch das mit einem HM schaffen könnte, wenn man ein U40 nimmt, oder es noch auf U20 verdünnen lässt).

Fakt ist aber, daß ein hochspezielles Werkzeug in der Vergangenheit oft unreflektiert eingesetzt wurde um einen Nagel in die Wand zu kloppen, wo ein kleiner billigerHammer es auch getan hätte. Und dafür zahlen wir heute die Zeche.
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Offline klausing

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #91 am: Februar 29, 2008, 21:52 »
Ich weiß nicht was ihr für Hausärzte habt, aber mein Hausarzt bildet sich bei einer Diabetologin regelmäßig fort und informiert sich über die neuesten Dinge. Es ist immer wieder lustig wenn er mich auf Berichte und Links hinweist die Jörg kurze Zeit vorher hier im Forum veröffentlicht hat.
Ach und der Mann ist weit über 50 und hält sich trotzdem auf vielen Gebieten auf dem laufendem

Offline Hexe

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #92 am: März 01, 2008, 00:37 »
Hallöchen


..... Postrezeptor-Signaltransduktion

also ich könnte mir das Wort/die Worte nicht mal bis zum Hausarzt merken, und was ist das nun ?

liebe Grüsse Vera
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Offline Adrian

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #93 am: März 01, 2008, 01:29 »

Wenn sich die REgelung durchsetzt, die sich jetzt abzeichnet, tut sie das nicht. Wenn die Indikation für das Medikament da ist, wird es gegeben, sonst nicht. Genauso wie bei der Pumpentherapie: Es bekommt der eine Pumpe, der sie braucht...wer sie nicht braucht, braucht sie auch nicht zu bekommen.

Grüße
Anja

Hm, was ich dazu meine: Viele "brauchen" kein Humaninsulin und bekommen auch damit einen A1c nahe 6 hin.
Nur: 45min morgens aufs Essen warten? Frühestems 5 (fünnef) Stunden nach dem letzten Bolus schwimmen gehen? Da geht es dann für mich plötzlich wirklich um Lebensqualität.

Und das um 2,4% an den Kosten des Insulins zu sparen.
Bei mir als Pumpi kostet Humalog im Jahr 9,75 EUR mehr. Da kostet mich ja alleine schon der Traubensaft den ich mit Human zum schwimmen zufuttern/trinken muss mehr im Jahr.

LG|Adrian
Cozmo mit Humalog 

Offline Llarian

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #94 am: März 01, 2008, 11:47 »
Wenn sich die REgelung durchsetzt, die sich jetzt abzeichnet, tut sie das nicht. Wenn die Indikation für das Medikament da ist, wird es gegeben, sonst nicht. Genauso wie bei der Pumpentherapie: Es bekommt der eine Pumpe, der sie braucht...wer sie nicht braucht, braucht sie auch nicht zu bekommen.

Hm, was ich dazu meine: Viele "brauchen" kein Humaninsulin und bekommen auch damit einen A1c nahe 6 hin.
Nur: 45min morgens aufs Essen warten? Frühestems 5 (fünnef) Stunden nach dem letzten Bolus schwimmen gehen? Da geht es dann für mich plötzlich wirklich um Lebensqualität.
'Das würde ich nicht unte rLebensqualität setzen, sondern schon unter Brauchen, denn es hat therapierelevante Auswirkungen.

Grüße
Anja

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #95 am: März 01, 2008, 12:20 »
..... Postrezeptor-Signaltransduktion

also ich könnte mir das Wort/die Worte nicht mal bis zum Hausarzt merken, und was ist das nun ?

Wörtlich übersetzt in etwa "Signalübermittlung nach dem Rezeptor". Der Insulinrezeptor reagiert mit dem Insulinmolekül und sendet dann ein Signal an andere Komplexe in der Zelle. Durch die werden dann letztendlich die Glucosetransporter gebildet, mit denen die Glucose in die Zelle kommt.

Stell dir diese Signalübermittlung wie einen Wasserhahn vor: dreht man den weiter auf, werden mehr Glucosetransporter gebildet => Mehr Glucose kann in die Zelle gelangen.

Bei Streß, Entzündungen oder morgens beim Aufstehen werden Hormone freigesetzt die verhindern, daß man diesen Wasserhahn schön weit aufdrehen kann (sie dämpfen die Signaltransduktion). Die Folge: ein Insulinmolekül kann nicht soviel Glucose in die Zelle schleusen, als wenn der Weg nicht gedämpft wäre. Das nennt man dann eine gesunkene Insulinsensitivität (Insulinempfindlichkeit), bzw. eine gesteigerte Resistenz und man braucht für den gleichen Job (die gleiche Menge Glucose im Blut) mehr Insulin.

Andererseits gibt es auch Medikamente (wie Metformin oder Glitazone (bei denen der Effekt noch stärker ist als beim Metformin), die den Wasserhahn viel weiter als normal aufdrehen können => Sie verstärken die Signaltransduktion und ein Insulinmolekül kann mehr Glucose in die Zelle schleusen als ohne diese Medis. Deswegen sagt man hier auch "Sie mindern die Resistenz)
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Offline Hexe

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #96 am: März 01, 2008, 18:10 »
Hallo

 danke Jörg :)

liebe Grüsse Vera
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Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #97 am: März 01, 2008, 18:26 »
Gern geschehen :ja:
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Offline urlauber

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #98 am: März 02, 2008, 15:47 »
http://www.aok-bv.de/politik/meldungen/index_13796.html

Zitat
(28.02.08) Typ-1-Diabetiker, die bei der AOK versichert sind, werden weiterhin kurzwirksame Insulinanaloga erhalten können. Das gewährleistet die AOK durch ihre 2006 abgeschlossenen Rabattverträge mit Pharmaherstellern. "Damit ist sichergestellt, dass die kurzwirksamen Insulinanaloga für AOK-Versicherte nicht teurer sein werden als Humaninsulin", sagte Sabine Beckmann vom AOK-Bundesverband am Donnerstag (28. Februar).

[...]

Kein Grund zur Verunsicherung

Sobald der Beschluss rechtswirksam sei, werde die laufende Rabattregelung für Typ-2-Diabetiker auf Patienten mit Diabetes Typ 1 ausgedehnt, erläuterte Beckmann vom AOK-Bundesverband. Sie appellierte an Patientenverbände und Selbsthilfegruppen, bereits erfolgte Aufrufe an Diabetiker zu "Hamsterkäufen" zu unterlassen. "Es gibt keinen Grund, Typ-1-Diabetiker zu verunsichern", so Beckmann. "Die AOK gewährleistet, dass die kurzwirksamen Insulinanaloga weiterhin verordnet werden können."

Weiß da jemand Näheres?

Offline Adrian

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #99 am: März 02, 2008, 16:42 »
Weiß da jemand Näheres?

Hm, Seite ausdrucken, wenn man bei der AOK ist.
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