Autor Thema: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...  (Gelesen 30186 mal)

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #60 am: Februar 25, 2008, 13:43 »
Hat mal Jemand direkt bei z.B. Lilly angerufen und nachgefragt? Wollt ich nur mal fragen...
Ich habe Lilly eine Mail geschrieben aber bisher nichts gehört. Die werden wohl auch nicht mit irgendwelchen Infos rausrücken während man noch am Verhandeln ist.

Pia

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #61 am: Februar 25, 2008, 14:01 »
Aber einen Versuch ist es doch wert. Lilly mag die KK auf keinen Fall... ich habe damals Auskunft bekommen, mit exaktem Datum, zu dem die Verträge bei der AOK lagen... darf ich Dich fragen, warum du eine mail geschrieben hast und nicht direkt angerufen? Ich mein ja nur..

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #62 am: Februar 25, 2008, 14:22 »
Du hast damals sicherlich auch erst nachgefragt, als die ganze Geschichte vom Tisch war, oder?
Hier ist es ja gerade erst halbwegs akut geworden und noch nicht rechtskräftig.

Warum ich eine Mail geschrieben habe? Weil gestern Nacht wohl keiner mehr ans Telefon gegangen wäre und die Firma aus diesem Grund ja auch eine Mailadresse hat, und da das ganze noch keine konkreten Auswirkungen hat kann ich auch gerne mal eben auf eine Antwort warten.
Ich habe aber nichts dagegen, wenn du sonst eben kurz anrufst und uns dein Ergebnis mitteilst.

Pia

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #63 am: Februar 25, 2008, 15:16 »
Kein Problem, muss jetzt aber jetzt erst mal weg. Mach ich gerne. Ich ruf gleich morgen früh bei Lilly an und teile dann die Antwort hier mit. Ich habe damals direkt IN der Umstellungsphase angerufen. Erst die AOK, die sagte, es wäre noch nix, man bemühe sich, danach gleich Lilly, die mir das Datum mitteilten, seit wann die Verträge unterschriftsbereit bei der AOK liegen. Fakt ist, die KK hat bewusst die Umstellung abgewartet und dann frech ihren Erfolg verlkündet.. es sei gelungen usw. usw.

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #64 am: Februar 25, 2008, 15:22 »
Wir sind ja in unserer Phase noch gar nicht so weit.
Vielen Dank das du mal telefonisch nachfragen willst. Bin gespannt ob wir gleiche Aussagen von Lilly bekommen ;)

Offline Ufuk

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #65 am: Februar 25, 2008, 16:20 »
Hallo Leut

ich habe gerade ein Anruf von meine Kasse bekommen nach dem Frage ob ich gut versorgt bin.
Ich habe mir auch nichts entgehen lassen nach 15 minuten Gespräch und fragte ich auch über Insulin Analoga mein Novorapid.
Techniker hat Rabatvertrag mit Novo also bleibt es für mich als Typ1'er weiter hin beziehbar  :super:
Mein Diabetologe darf mir weiter hin direkt Novo Nordisk Novorapid aufschreiben und kein Parallelvertrieb.
Die Rabatverträge sitzen auch so.  :heilig:

 :banane:

Ich bin wirklich von Techniker begeistert bis jetzt.
Denke einwandfreie Pumpengenehmigung usw.
und jetzt die Anruf ob ich gut versorgt bin und ich bekomme weiter Novorapid.

Grüße
Ufuk

Offline brain

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #66 am: Februar 25, 2008, 16:28 »
Die Info mit den Rabattverträgen habe ich auch zuerst von der TKK bekommen. Mich hat die nette Dame dann aber kurz nach unserem Telefonat zurückgerufen und musste diese Aussage dann revidieren, weil sie wohl eine Presseerklärung oder Memo oder was auch immer nicht gesehen hatte in dem stand das die Rabattverträge ausgesetzt wurden und man mit den Pharmas wohl derzeit neu am Verhandeln ist.
Freu dich also nicht zu früh. Laut der Dame sollten die Infos dann aber im nächsten "Kundenmagazin" stehen.

Offline johann

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #67 am: Februar 25, 2008, 16:50 »
Die Rabattveträge beziehen sich unmissverständlich auf Typ2-Diabetes.
Nach unbestätigten Äußerungen einer meist gut informierten Quelle ist nicht daran gedacht, die Rabattverträge kurzerhand zu erweitern oder gleichartige Verträge für Typ1-Diabetes abzuschließen. Es gibt auch keine Anzeichen für ein ähnliches Vorgehen der KVn wie bei Typ2, nämlich querbeet auch Typ1-Diabetiker umzustellen. Für Neulinge allerdings regelhaft Humaninsulin.

In Zukunft wird es vielleicht eher Festbetragsregelungen auch für Insulin geben. Sie besagen, dass nur Festbeträge erstattungsfähig sind und für Präparate, die über dem Festbetrag liegen, entsprechend zugezahlt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
johann

Offline Joerg Moeller

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #68 am: Februar 25, 2008, 22:38 »
Es wundert mich überhaupt nicht, daß keine Rabattverträge für DM1 geplant sind. Welchen Sinn machen denn Rabattverträge, wenn ich die 100% meiner Kunden einräumen muß?

Andererseits: warum soll ich etwas billiger machen, wenn es auch teurer zu verkaufen ist? Und wenn die Pharmafirmen die Ausnahmeregelung ähnlich interpretieren wie ich werden sie sich denken können, daß sie mit weiteren Rabatten ihre Gewinnmarge eher verkleinern als mit dem Prozentsatz Diabetiker, die dann tatsächlich auf HM eingestellt werden.
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Pia

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Re: Erstattungsfähigkeit von Insulinanaloga für Typ 1...
« Antwort #69 am: Februar 26, 2008, 09:38 »
Lieber Ufuk, da würd ich aber noch mal nachfragen bei deiner KK, ob die wirklich TYp 1 gemeint haben, denn das wäre ja ein kleines Wunder zum derzeitigen Zeitpunkt oder ob die Typ 2 meinten,wie es auch der Chef vermutete.

Nicht dass Ihr denkt, ich habs vergessen. Die zuständige Mitarbeiterin für Rabattverträge bei Lilly ist (sei)Frau Brigitte Fischer, auf deren Mailbox ich jetzt als imaginäre Typ1erin mit der Bitte um einen Rückruf gebeten habe bis 14:00 Uhr.
Und das wird sie sicher auch tun. Sie ist sicher noch beim "Tortengeschwätz" zum Frühstück.. wenn sie sich bis dahin nicht gemeldet  hat, ruf ich morgen früh nochmal an.

übrigens, der Duschvorhang ist tot, man könnte ihn noch zum Abgießen von Nudeln nehmen, so löchrig ist er...*g*