Berlin - Ärzte- und Sozialverbände haben das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, Ärzte zu verpflichten, patientenbezogene Daten bei selbstverschuldeten Erkrankungen den Krankenkassen mitzuteilen. Diese Regelung hat das Bundeskabinett am Mittwoch im Zusammenhang mit der Pflegereform beschlossen.
„Das Vorhaben ist ein Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis“, kritisierte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, gegenüber der „Berliner Morgenpost“ von Freitag. Die Patienten würden ihr Vertrauen gegenüber dem Arzt verlieren, wenn Ärzte verpflichtet werden, ihre Patienten auszuhorchen.
Auch der Marburger Bund (MB) reagierte empört. „Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist ein unverfrorener Angriff auf die im ältesten kodifizierten Menschenrecht festgelegte Schweigepflicht des Arztes“, sagte der erste Vorsitzende des MB, Frank Ulrich Montgomery, am Donnerstag. Er forderte die Ärzte auf, sich gegen dieses Vorhaben der Bundesregierung zu stellen. „Das Menschen- und Arztbild hinter diesem Gesetz ist das eines Kontroll- und Überwachungsstaates, der jeglichen Respekt vor dem Patienten-Arzt-Verhältnis verloren hat“, kritisierte Montgomery.
Prinzipiell ist es laut MB aber vorstellbar, Patienten, die sich Krankheiten selbst beigebracht haben, an den Kosten der Versorgung zu beteiligen. Die Ärzteschaft habe für solche Fälle bereits Wege vorgeschlagen. Denkbar sind laut Montgomery zweckgebundene Aufschläge auf die Tabak- und Branntweinsteuer oder gesetzliche Regulierungen für Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisierte ebenfalls die vorgesehene Meldepflicht für Ärzte als „Verpflichtung zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht“. Die Ärzte würden zu Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen gemacht und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schwer beeinträchtigt, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Auch wenn die Meldepflicht auf die Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings beschränkt werden solle, sei sie grundsätzlich abzulehnen. „Hier darf kein Präzedenzfall geschaffen werden“, so Bauer.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte auf Anfrage: „Wir finden die Regelung gerechtfertigt.“ Es bestehe Einigkeit darüber, dass die Allgemeinheit nicht dafür zahlen soll, wenn sich jemand einem nicht notwendigen Eingriff unterziehe und anschließend eine teure Behandlung notwendig werde. © hil/kna/afp/aerzteblatt.de
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