Die tatsächliche Verordnungsbeschränkung, die ich selbst erfahre, betrifft die KVWL und da alle Ärzte und kranken Kassen der Region. Die Prozeduren bei den Kassen sind verschieden, mit denen sie Mitglieder, die auf Analog bestehen, in den Genuss der Rabattregelung kommen lassen. Die TK erstattet z.B. das vorgeschossene Privatrezept.
Aber in den 5 meistfrequentierten Diabetologenpraxen hier im Umfeld unserer SHG sind Rückumstellungen von Human auf Analog die Ausnahmen. Das bestätigen auch die Apotheker.