Hallo,
war vor ein paar Wochen bei einem Vortrag von Rechtsanwalt Ebert und die Schwerbehinderung war ein wichtiges Thema.
Vorab: Die Frage nach einer Schwerbehinderung dürfte wegen des Antidiskriminierungsgesetztes nicht mehr zulässsig sein, man kann wohl ohne die Folgen fürchten zu müssen, die Unwahrheit sagen. Wenn der Arbeitgeber später dahinterkommt und deswegen den Arbeitsvertrag anfechten will, muss er ja sagen, dass er Dich wegen der Krankheit nicht eingestellt hat. Und das darf er nicht mehr.
Allerdings meinte Hr. Ebert auch, dass man ja nicht wissen könne, ob künftig evtl. die Informationen zur Schwerbehinderung automatisch an einen größeren Empfängerkreis (z.B. Versicherungen) gehen wird und das wäre schon ein Risiko.
Aus Sicht von Hr. Ebert sind vor allem zwei Fälle interessant, um eine Schwerbehinderung zu beantragen:
1. Man ist schon älter und will der Arbeitgeber voraussichtlich nicht mehr wechseln
2. Man ist akut von einer Kündigung bedroht - Achtung! Man sollte die Schwerbehinderung bereits bestätigt haben, wenn der Chef kündigen will. Der Antrag einen Tag vorher reicht nicht mehr aus.
Du kannst aber auch den Ausweis beantragen, auf den Sonderurlaub etc. verzichten und den Arbeitgeber nicht informieren. Nur im Fall einer Kündigung ziehst Du den Ausweis quasi als Joker und bist fein raus.
Wichtig! Wenn die Schwerbehinderung einmal amtlich festgestellt wurde, wird man sie kaum noch los. Nicht-verlängern des Ausweises reicht nicht aus. Damit es für das Arbeitsrecht Sinn macht brauchst Du 50% (oder Gleichstellung) und da sind die Chancen wieder auf 0% zu kommen kaum gegeben - außer Dein Diabetes verschwindet.
Infos zum Grad der Behinderung findest zu z.B. unter
http://www.diabetes-news.de/info/soziales21.htm. Wichtig ist die Formulierung "schwer einstellbar". Du kannst gut eingestellt sein, weil Du Dich bemühst, eine Pumpe hast etc. aber Dein Diabetes bleibt trotzdem schwer einstellbar, sprich auch mit guten Werten kannst Du schwer einstellbar sein.
Gruß
chippy