Moin zusammen,
zur vorläufigen Schlussfassung des Protokolls habe ich den Einwand erhoben, dass die SC (Schema C) Zeile hinter den BZ Werten keinesfalls drinne bleiben
*darf*.
Nach meiner Ansicht drohen da nicht nur Schadensersatzforderungen in nicht vorhersehbarer Größenordnung, das reicht in den Bereich des Strafrechtes hinein.
Bei schriftlicher Protokollführung geht so was an. Aber nicht bei einem Protokoll, welches das Korrekturinsulin *irgendwie* berechnet.
Grüße
Joa