Autor Thema: analogon und verordnungsfähigkeit bei 1-ern  (Gelesen 2185 mal)

dingo1

  • Gast
analogon und verordnungsfähigkeit bei 1-ern
« am: Juni 16, 2007, 19:43 »
hi;)

wenn das hier nicht richtig ist (oder schon vorhanden), bitte löschen.

http://www.idw-online.de/pages/de/news212295

im Gegensatz zu den 2-ern heisst das nichts. Es bedeutet allerdings, dass Dr. Frankenstein entweder
von Medizin oder von Diabetes (oder schlimmer: von beiden Dingen) nichts versteht.

Egal, wie da entschieden wird. Das wird eine Schlammschlacht (zumindest aus meiner Sicht).
Mein betreuender Kardiologe will mich in zwei Wochen sehen (um 20.30 Uhr). Beim Vorgänger bedeutete
dies: gesamtes Praxispersonal plus Experten plus Nahrung im gehobenen Restaurant.

mal sehen...die brünette und schlanke Dame sagte mir, dass meine "roten Akten" hilfreich wären.

wenn aber Leute wie ich der letzte Joker sein sollten.....dann steht es um die Welt schlechter als
ich dachte!

Das IQWIG ist noch nicht bei den Langzeitanalog-Insulinen. Wenn sie dort sind,
dann beginnt die Schlammschlacht. Sawicki hat dann den kürzesten aller strategischen Feldzüge
begonnen und gleichzeitig beendet. Da hilft dem Institut auch kein Abgeordneter.

ich rate allen 1-er bei Problemen mit der Verordnung, dass man den behandelden Arzt auf
das Sozialgesetzbuch verweist und im Zweifel eher nen Juristen als die Krankenkasse anruft.

Alles in allem wird es aber imho nicht peng machen (mein Kardiologe sieht das anders;).
Wir haben denselben Joker der 2-er (Massenmarkt für Dicke). Die Preisgrenzen gelten auch für
uns.

mfG
Dingo1
ps: alles wird gut (man muss nur genug Bier trinken;)

Offline LordBritish

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Re: analogon und verordnungsfähigkeit bei 1-ern
« Antwort #1 am: Juni 16, 2007, 20:27 »

Alles in allem wird es aber imho nicht peng machen (mein Kardiologe sieht das anders;).
Wir haben denselben Joker der 2-er (Massenmarkt für Dicke). Die Preisgrenzen gelten auch für
uns.


Wollen wir mal hoffen das die Rabattverträge nicht nur für Typ II gelten und auch auf uns Typ I angewendet werden können...

Viele Grüße

Markus

Offline Siggi©®

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Re: analogon und verordnungsfähigkeit bei 1-ern
« Antwort #2 am: Juni 17, 2007, 10:12 »
anders wäre es auch eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit    :moser:
~~~~~~~~~~~
       so long ...
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Offline Matthias Widner

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Re: analogon und verordnungsfähigkeit bei 1-ern
« Antwort #3 am: August 15, 2007, 20:08 »
Die Rabattverträge an sich gelten nur für eine Krankheit und Typ-1 und Typ-2 sind ja per jure zwei verschiedene Krankheiten. Ich denke jedoch, dass es schnell zum Abschluss der Rabattverträge kommt. Noch eine weitere News zu diesem Thema:

http://www.diabetesindex.de/diabetesinfo.d/k_News/?news=467

Noch eine Anmerkung. Der Vertreter von Aventis bestätigte, dass die Rabattverträge für Typ-2 automatisch auf Typ-1 übertragen werden. Dies gelte seiner Ansicht jedoch nur für Aventis-Sanofi. ;)
« Letzte Änderung: August 16, 2007, 08:48 von Matthias Widner »
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