Wenn es aber ein notwendiges Kriterium wird und man somit einen Zwang zu einer sozialen Maßnahme ausübt, die ohne medizinischen Belang ist, um eine adequate Menge eines zum Überleben notwendigen Medikamentes zu bekommen...
Sorry, da habe ich mich möglicherweise nicht klar genug ausgedrückt. Diese ganze Sache mit "therapiegerechtes Verhalten" bezieht sich
nicht auf den Umfang der Leistungen, sondern
"nur" auf den Umfang der Zuzahlungen. Die Kriterien, was genau als therapiegerechtes Verhalten angesehen wird stehen ja auch noch gar nicht fest. Und es wird sicher nicht allein eine Teilnahme am DMP als Kriterium gelten.
Sicher bekommt man weiterhin die Menge an Medikamenten, die zur Therapie notwendig sind. Darauf hat man einfach einen Rechtsanspruch nach Sozialgesetzbuch V, §31
Wenn man sich aber in Zukunft nicht therapiegerecht verhält (Kriterien sollen bis Ende Juli erstellt werden), dann muß man als Diabetiker eben 2% statt 1% des Jahresbruttogehaltes an Zuzahlungen leisten.