Achso, ja, chippy, Du hast Recht. Das hatte ich nicht beachtet.
Weil Gerichtsurteile ja oft Strittige Angelegenheiten aushebeln.
Also ist das Sozialgericht eigentlich nix groß wert bzw. klärt nur die Klagen über die "doofen" Ablehnungsbescheide der Ämter für Familie und Soziales...?
So darfst Du es nicht sehen. Ich weiß nicht, ob in den von Dir genannten Verfahren die Behörde Revision eingelegt hat. Falls nein, war das Urteil des SG für die Klägerin sehr viel wert.
Allerdings schließen sich wohl die wenigsten Gerichte der Ansicht des SG Düsseldorf bzw. des Richters dieser spezielllen Verhandlung an. Das Urteil stammt aus dem Jahr 2003 und dort heißt es
...Da die "Anhaltspunkte" einer gesetzlichen Legitimation entbehren, können sie - nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - nur dann und nur insoweit angewandt werden, als sie dem gegenwärtig herrschendem Kenntnisstand der sozialmedizinischen Wissenschaft entsprechen....
...Die "Anhaltspunkte" entsprechen unter 26.15, beim "Diabetes mellitus" dem herrschenden, wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht...
Trotzdem werden die Anhaltspunkte weiter verwendet und es gibt wohl kaum eine Flut von SG Urteilen, die diese Anwendung aushebeln.
Ich würde einfach darauf abzielen, dass es in den Anhaltspunkten "schwer einstellbar" heißt. Du kannst trotz sehr gutem HbA1c "schwer ein
stellbar" sein, bist aber aufgrund Deiner Anstrengungen gut "ein
gestellt.
Gruß
chippy