Autor Thema: Neulich beim Diabetologen  (Gelesen 48909 mal)

Offline Gela

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Neulich beim Diabetologen
« am: Mai 08, 2007, 14:24 »
Meine Freundin überraschte mich heute mit folgender Botschaft:

Ihr Diadoc hatte ihr dringend geraten sich für das DMP Typ 1 einzutragen,

weil nur noch dann die Voraussetzung gegeben ist, dass sie die notwendige Menge an Insulin verordnet bekommt, die sie benötigt.

Anderenfalls soll es bald festgeschriebene Mengen an Insulin pro Quartal und Patient geben.

Habt ihr eben solches schon gehört?

 
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GelA

Offline Llarian

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #1 am: Mai 08, 2007, 15:35 »

Meine Freundin überraschte mich heute mit folgender Botschaft:

Ihr Diadoc hatte ihr dringend geraten sich für das DMP Typ 1 einzutragen,

weil nur noch dann die Voraussetzung gegeben ist, dass sie die notwendige Menge an Insulin verordnet bekommt, die sie benötigt.

Anderenfalls soll es bald festgeschriebene Mengen an Insulin pro Quartal und Patient geben.

Habt ihr eben solches schon gehört?

Könntest Du uns Namen und Anschrift des Arztes nennen? Das ist Nötigung.

Grüße
Anja

Offline Andi

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #2 am: Mai 08, 2007, 15:51 »

weil nur noch dann die Voraussetzung gegeben ist, dass sie die notwendige Menge an Insulin verordnet bekommt, die sie benötigt.


Genau, und wer zu viel futtert, ist selber schuld :balla:
Entweder Arzt wechseln oder wegen Nötigung anzeigen. ::)
Und wenn diese Info von der Sprechstundenhilfe kommt, ohne das der DOC davon weiß, dann ist das mal wieder ein typischer Fall von "ich weiß alles und du nix ..."
Traurige Welt  :moser:
.                                                       ,---> SiDiary ==> Bericht ist für den DOC
FSL3 ---> JugGluco ---> xDrip ---{
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Offline Adrian

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #3 am: Mai 08, 2007, 16:38 »
... ich finde das auch "$%)(()/$%)(" *

Aber was ich auch schon über Krankenkassen gehört habe (zum Glück noch nicht selber) ist: "Wenn sie guten Willen beweisen und 1/3 ihres Insulins weniger brauchen (durch gesunde Ernährung, Sport,  ...), dann werden wir ihnen folgendes goody (Pumpe etc.) genehmigen, sonst nicht."

Für mich wäre das ein Fall fürs Sozialgericht...
... und im diesem Fall zumindest eine Anzeige wert.

LG|Adrian

* und ich wette, dass ein Perl-interpreter das wahrscheinlich sogar ausführt ;-)
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Offline Gela

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #4 am: Mai 08, 2007, 16:49 »
Danke für eure Antworten. Ich sehs genauso. Abzocke, Kundenbindung, der monetäre Gedanke... .

Wir treffen uns morgen eh zum Cappu; ich bohre weiter.
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GelA

Offline Duff Rose

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #5 am: Mai 08, 2007, 17:42 »
Boar. Die würden mich kennenlernen. Sowas geht bei mir garnicht!  :boese:
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Offline Angela

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #6 am: Mai 09, 2007, 09:26 »
Is echt schlimm was man da bei euch so hört.  :nein: Ich weiß nicht ob es bei uns solche Dinge auch gibt. Ich hatte noch nie Probleme.
**************
 :unschuldig: LGAngela :unschuldig:

Offline Joerg Moeller

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #7 am: Mai 09, 2007, 11:44 »
Das mit dem Insulin ist natürlich völliger Mumpitz. Darauf hast du einen Rechtsanspruch laut SGB V und fertig!

Allerdings ist das mit dem DMP nicht ganz so weit hergeholt. Es betrifft aber eher die Chroniker-Regelung (Chronisch Kranke müssen ja nur 1% statt 2% ihrer Jahresbruttoeinnahmen als Zuzahlung leisten). Demnächst wird für die Gewährung dieser 1% ein "therapiegerechtes Verhalten" vorausgesetzt. Die genauen Regelungen, was darunter zu verstehen ist werden noch erarbeitet (soll Ende Juli rauskommen), aber man geht jetzt schon davon aus, daß die Einschreibung in ein DMP per se als "therapiegerechtes Verhalten" gewertet werden wird.
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Offline Llarian

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #8 am: Mai 09, 2007, 12:17 »

daß die Einschreibung in ein DMP per se als "therapiegerechtes Verhalten" gewertet werden wird.
Auch das finde ich juristisch bedenklich und ich glaube nicht, daß es vor dem Sozialgericht Bestand hätte.

Grüße
Anja

Offline Joerg Moeller

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Re: Neulich beim Diabetologen
« Antwort #9 am: Mai 09, 2007, 12:56 »
Sagen wir mal so: die Einzelheiten werden vom GBA (Gemeinsamer Bundesausschuß) festgelegt, um das GKV-WSG (Gesetzliche Kranversicherung Wettbewerbsverstärkungsgesetz), das seit April gilt, zu konkretisieren.

Die Sozialgerichte werden dem IMHO nicht viel entgegensetzen können. Bestenfalls wäre das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, weil es IMHO dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. (Wobei das widerum auf die Definition von "chronisch krank" abzielt, die ja auch in der Chronikerregelung nicht unbedingt der medizinischen Definition entspricht.

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