Ich habe eine Pumpe beantragt, zur Probe genehmigt. Getragen und durh die TKK abgelehnt.
Daraufhin habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet . Der wollte ein paar Hunder Euro haben, um einen Widerspruch einzulegen. Dies habe ich dann selbst gemacht (eine Stunde Arbeit). Dann sollte ich ein paar Hundert Euro zahlen, damit er eine Kostenübernahe bei der Rechtsschutzversicherung beantragte. Das habe ich auch selbst gemacht (20 Minuten Arbeit, einschl. Telefonat).
Nachdem nun die Ablehnung des Widerspruches durch die TKK erfolgete und er die Klage einreichen sollte, bekam ich ein Mail, welches in etwa so klang:
Wir bitten um Verständnis, daß wir Ihr sehr umfängliche Sache leider
nur nach Zahlung einer Honorarvereinbarung bearbeiten können, da die von der
Rechtsschutzversicherung bzw. dem Gegner zu erstattenden gesetzlichen Gebühren eine wenigstens
kostendeckende Tätigkeit nicht erlauben.
Ich hoffe, daß Sie mit einem Honoraraufschlag von 350 EUR zzgl. MwSt.
zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren einverstanden sind; dieser Aufschlag
muß von Ihnen selbst getragen werden und wird nicht erstattet - auch nicht wenn der Prozess gewonnen wird.
Ist das nicht ein nettes Kerlchen?
Adeus
HWS