Autor Thema: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig  (Gelesen 8610 mal)

Offline Joerg Moeller

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01.08.2006 - Krankenkassen werden künftig nicht mehr die Kosten für eine Diabetes-Behandlung mit Insulin-Analoga übernehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 25. Juli auf der Basis eines Gutachtens des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen. Darin wurde festgestellt, dass die kurzfristig wirksamen Insulin-Analoga im Vergleich mit Humaninsulin keinen Zusatznutzen für die Patienten aufweisen, der einen höheren Preis von derzeit rund 30 Prozent rechtfertigen würde. Während Pharmafirmen und Patientenverbände den Beschluss kritisieren, steht schon die nächste Diskussion ins Haus. Ein Vorbericht des IQWiG zur Bewertung der Stammzelltransplantation bei der Behandlung von Patienten mit akuter Leukämie stellte auf der Basis bisheriger Studien keinen eindeutigen Nutzen der Therapie fest. Krebsmediziner werfen dem IQWiG jedoch „fehlenden Sachverstand“ vor.

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Offline Archchancellor

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #1 am: August 02, 2006, 12:18 »
Das ganze erinnert mich an die "Kosten-Nutzen-rechnung" bei Flugzeugen und deren Verbesserungen in Bezug auf die "Lebenserhaltung" beu Unfällen, etc. :mauer:

Archchancellor
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Offline Joerg Moeller

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #2 am: August 02, 2006, 12:27 »
Die fangen langsam an mir auf den Keks zu gehen mit ihren Studien. Man sollte sich schon an Studien orientieren, aber die nicht alleinbestimmend machen. Die Praxis zählt eben auch. Mir ist jedenfalls keine Studie bekannt, die einen Vergleich zwischen atmen und nicht-atmen angestellt hat. Soll ich deswegen jetzt das atmen einstellen? :balla:
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Offline LordBritish

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #3 am: August 02, 2006, 17:32 »
Mir ist jedenfalls keine Studie bekannt, die einen Vergleich zwischen atmen und nicht-atmen angestellt hat. Soll ich deswegen jetzt das atmen einstellen? :balla:

Na dann bin ich ja mal gespannt wielange Du das ohne atmen aushälts und da hätten wir schon unseren ersten Studienteilnehmer...  :zwinker: :lachen:

Offline Joerg Moeller

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #4 am: August 02, 2006, 18:12 »
Das wäre dann in etwa so wie eine Studie 'Transplantation' v.s. 'Nicht-Transplantation'. Es sind schon Arzneimittelstudien abgebrochen worden, weil die Zwischenergebnisse so überzeugend waren daß es ethisch nicht mehr vertretbar war der Kontrollgruppe nur Plazebos zu geben...
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Offline pfaelzer

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #5 am: August 02, 2006, 19:57 »
Die fangen langsam an mir auf den Keks zu gehen mit ihren Studien. Man sollte sich schon an Studien orientieren, aber die nicht alleinbestimmend machen. Die Praxis zählt eben auch. Mir ist jedenfalls keine Studie bekannt, die einen Vergleich zwischen atmen und nicht-atmen angestellt hat. Soll ich deswegen jetzt das atmen einstellen? :balla:

Das Atmen sollst Du sicher nicht einstellen, aber vielleicht könnte man Dir (und uns allen) ein Meßgerät installieren, welches die Atemzüge zählt und je "Stück" 1 Cent kassiert; ähnlich wie z. B. die Mautgebühr???

Mich würde übrigens brennend eine Studie interessieren, wieviel FLASCHEN die im Bundestag sitzen, überflüssig sind. Nehme an, da käme man evtl. nahe an die 100 %.

pfaelzer
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Offline Joerg Moeller

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #6 am: August 03, 2006, 00:05 »
...und vor allen Dingen gibt es nicht mal Pfand dafür... :teufelchen:
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Offline Andi

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #7 am: August 03, 2006, 06:49 »
...und vor allen Dingen gibt es nicht mal Pfand dafür... :teufelchen:

... und das ist gut so ...
Pfandflaschen werden nämlich nicht weggeworfen sondern bleiben im Wirtschafts-Kreislauf ... die kommen also immer wieder :patsch:


Gruß Andi
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Offline Angela

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #8 am: August 03, 2006, 11:52 »
Es ist heute leidergottes überall so - auch bei uns - wichtig sind das die Euros passen, alles andere ist egal. Ist bei uns in der Firma auch so. Und ich denke die Menschen die sowas beschließen haben alle keinen Diabetes. Man kann leicht was beschließen was einen selber nicht betrifft und das finde ich verdammt traurig in der heutigen Zeit. Die meisten  die was zu sagen haben, denken an sich selber und €, aber keiner denkt an den nächsten und den den das betrifft.  :nein:
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Offline Joerg Moeller

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Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
« Antwort #9 am: August 03, 2006, 11:59 »
Ja :knatschig:

Der Witz ist ja, daß da auch "Patientenvertreter" dabei sind. Die dürfen dann zwar was sagen, aber hinterher nicht mit abstimmen. So kann man aber zumindest nach außen signalisieren "Wir hören euch ja zu"...

("...machen dann aber trotzdem was wir wollen...")
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