Ich glaube das kann in D jeweils die Landesärztekammer des betreffenden Bundeslandes festlegen.
Habe irgendwo gelesen, dass in Baden-Württemberg lediglich dazugeschreiben werden muss, wer den "Titel" verliehen hat (z.B. DDG).
Wie das in Österreich aussieht - werde mich erkundigen - muss eh bald mal wieder zur OÖGKK, die müssten's ja wissen.
PS: Hallo, alle miteinand!