Ich hatte vor kurzen den Fall bei einem Diabetiker hier vor Ort, dass die Ärztin nicht den "chronisch-kranken" Wisch unterschreibt, damit nur 1% des Nettolohnes zählt, damit sie befreit ist. Ihre Begründung war, dass der Patient 1005 1 Quartal nicht bei ihr in der Betreuung war, da er im Ausland war. Ist das rechtens?