Hallo,
das mit den "garantiert 60% bei DM1" ist eine Legende.
Es gibt ein Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf (Landeshauptstadt NRW und Schönste Stadt am Rhein) mit dem Aktenzeichen S31 SB 388/01 vom 05.03.2003, welches die die Empfehlungen des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft bestätigt, dass Diabetiker mit mehr als 2 Injektionen pro Tag oder mit Infusionssystemen, je nach Häufigkeit der Selbstkontrollen, mit einem GdB von 50% zu bewerten sind.
Danach können sich die Versorgungsämter richten, müssen das aber nicht tun.
Meinen Erfahrungen nach ist es wirkungsvoll, eine "Schwere Einstellbarkeit" als Attribut beibringen zu können. Das ist praktisch gegeben, wenn man Pumpenträger ist, da die Kassen das nur in eben diesem Fall genehmigen.
Es gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
Gruss
Iggy