Autor Thema: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?  (Gelesen 10489 mal)

Offline Corinna

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 687
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #20 am: März 22, 2006, 14:59 »
also ich persönlich will ja gar nicht den ganz genauen wert haben. denn im alltag muss ich ja auf jeden fall mit einer eventuellen abweichung leben.
und im moment verlasse ich mich ja auf mein accu check und spritze/esse und mache sonst was, in dem ich nach diesen werten vorgehe. und wenn ich nun weiß, dass das FSM eigentlich fast die gleichen werte misst, dann brauche ich mir ja keine gedanken über eine eventuelle änderung des spritzplans oder was weiß ich machen... denn wenn die werte ungefähr in der nähe liegen, ist es für mich persönlich ja egal, mit welchem ich jetzt messe. es liegen ja beide auf jeden fall nah am genauen wert dran. (reines A=B, B=C daraus folgt A=C - schema). mir kommt es jetzt auch nicht drauf an, den exakten wert zu wissen, denn man korrigiert ja z.b. bei 159 nicht unbedingt viel anders als bei 165. man denkt da ja eher in bereichen.
naja und wie schon mindestens 3 mal gesagt: wenn ich weiß dass die beiden geräte vernachlässigbar gering von einander abweichen, kann ich mich auf beide gleich verlassen. was ich ja auch muss, denn - wie auch schon öfgter gesagt - ich ja gar nicht den exakten wert brauche. wenn der exakte wert bei dem beispiel oben bei 150 oder bei 170 gelegen hätte, dann kann ich in der situation wohl auch nichts ändern, weil ich mich ja auf mein messgerät verlassen muss, zwangsweise. aber so lange es ungefähr stimmt ists doch gut... zumindest mir persönlich reicht das...

LG,
Corinna
seit 08/1996 DM 1, seit 06/2005 Paradigm 512 mit Humalog

Offline Joerg Moeller

  • Administrator
  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 16958
  • Country: de
  • Ohana heißt "Familie"...
    • Diabetesinfo
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pumpe
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #21 am: März 23, 2006, 10:08 »
naja und wie schon mindestens 3 mal gesagt: wenn ich weiß dass die beiden geräte vernachlässigbar gering von einander abweichen, kann ich mich auf beide gleich verlassen. was ich ja auch muss, denn - wie auch schon öfgter gesagt - ich ja gar nicht den exakten wert brauche. wenn der exakte wert bei dem beispiel oben bei 150 oder bei 170 gelegen hätte, dann kann ich in der situation wohl auch nichts ändern, weil ich mich ja auf mein messgerät verlassen muss, zwangsweise. aber so lange es ungefähr stimmt ists doch gut... zumindest mir persönlich reicht das...

Ich hab das damals auch so gemacht, als ich vom OTU auf das FSM umgestiegen bin. Eine Zeitlang mit beiden gemessen, festgestellt, daß das FSM tendenziell etwas höher anzeigt, die Abweichungen aber vernachlässigbar sind.
Mein OTU hatte ich schon gegen Labor gecheckt. Von drei aufeinanderfolgenden OTU-Messungen an drei verschiedenen Fingern waren die Abweichungen 2x 1 mg/dl und 1x 2 mg/dl.
Also war das OTU schon sehr genau (im normnahen BZ-Bereich). Trotzdem weiß ich auch von Leuten, die das OTU gecheckt und als zu ungenau abgelehnt haben.
Mein Fazit daraus: es kommt nicht nur auf den Typ an, sondern sogar auf das einzelne Gerät.

(Das FSM wollte ich auch immer mal gegen Labor checken, hab's aber immer vergessen :rotwerd: )
Meine Seite über Diabetes: http://www.diabetesinfo.de/
Meine Facebook-Seite: https://www.facebook.com/Diabetesinfo.de/

Offline LordBritish

  • Global Moderator
  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 5831
  • Country: de
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pumpe
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #22 am: März 23, 2006, 11:16 »
Trotzdem weiß ich auch von Leuten, die das OTU gecheckt und als zu ungenau abgelehnt haben.
Mein Fazit daraus: es kommt nicht nur auf den Typ an, sondern sogar auf das einzelne Gerät.

Kann ich nur bestätigen, hatte so 4-6 OTU und alle nicht wirklich zuverlässig bis ~150 lag die Abweichung im
akzeptablen Bereich, danach...  :mauer: aus diesem Grund bin ich auch zum FS und später zum FSM gewechselt.
Seitdem ist es wesentlich besser  :ja:

DaD67

  • Gast
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #23 am: März 23, 2006, 13:26 »
Hallo LB,

also irgendwie versteh ich Dich nicht so recht.
Zum einen sagst Du, dass man normale Schätzeisen nicht miteinander vergleichen KANN - Dem habe ich widersprochen und halte es für sinnvoll.
Zu anderen verlässt Du Dich bei Deiner Therapie auf ein Gerät, von dem Du erst eine einzige Vergleichsmessung hast.  Und das mit einem Laborgerät beim Arzt. Und da hat Dein Gerät 14-18% zu hoch angezeigt? Wie kommt die Schwankung von 4% bei einer einzigen Messung zustande ?
Und: Hat Dein Arzt ein Labormessgerät?

Gruss

Stephan


Offline LordBritish

  • Global Moderator
  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 5831
  • Country: de
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pumpe
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #24 am: März 23, 2006, 14:04 »
Hallo Stephan,

da ist keine Schwankung das sollte als Bereich gelten weiss nicht mehr ganz genau umwieviel % es daneben lag eben nur das es in diesem Bereich lag  :-[, .
Hatte mir damals aber die Abweichung zum LABORGERÄT genau ausgerechnet...

Ich verlasse mich auf dieses Gerät, weil die Werte mit meinem Empfinden übereinstimmen und diese auch besser geworden sind.
Ich habe vor 3 Jahren ein Hypoglykämiewarnehmungstarining mitgemacht kurz auch BGAT, dort lernt
man seinen BZ anhand von Symptomen, Gefühlen usw. abzuschätzen.
Daher meine ich zumindest das das Messgerät ~richtig liegt und warte erstmal erneute Vergleichsmessungen ab ehe ich ein neues Gerät nehme.

Und mit der Meinung zum gegenseitigen vergleichen ohne Laborgerät Schätzeisen vs. Schätzeisen bin ich ja auch nicht der einzigste...  :zwinker:
Ich kann in diesem Fall auch nur das wiedergeben was mir damals von verschiedenen Ärzten, Diabtesberaterinen usw. gesagt worden ist.
Habe aber auch kein Problem damit, wenn Du sie trotzdem ohne zeitgleichen Laborwert gegeneinader vergleichen möchtest.


DaD67

  • Gast
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #25 am: März 23, 2006, 21:54 »
Hallo Stephan,

da ist keine Schwankung das sollte als Bereich gelten weiss nicht mehr ganz genau umwieviel % es daneben lag eben nur das es in diesem Bereich lag  :-[, .
Hatte mir damals aber die Abweichung zum LABORGERÄT genau ausgerechnet...

Ich verlasse mich auf dieses Gerät, weil die Werte mit meinem Empfinden übereinstimmen und diese auch besser geworden sind.
Ich habe vor 3 Jahren ein Hypoglykämiewarnehmungstarining mitgemacht kurz auch BGAT, dort lernt
man seinen BZ anhand von Symptomen, Gefühlen usw. abzuschätzen.
Daher meine ich zumindest das das Messgerät ~richtig liegt und warte erstmal erneute Vergleichsmessungen ab ehe ich ein neues Gerät nehme.

Und mit der Meinung zum gegenseitigen vergleichen ohne Laborgerät Schätzeisen vs. Schätzeisen bin ich ja auch nicht der einzigste...  :zwinker:
Ich kann in diesem Fall auch nur das wiedergeben was mir damals von verschiedenen Ärzten, Diabtesberaterinen usw. gesagt worden ist.
Habe aber auch kein Problem damit, wenn Du sie trotzdem ohne zeitgleichen Laborwert gegeneinader vergleichen möchtest.

Ich habe aber ein Problem damit, dass Du hier behauptest, das könne man nicht machen. Als "Begründung" dazu führst Du an, Du seist nicht der einzige, der das tut. Die Begründung "des Anderen" ist auch in dieser Frage seeehr hilfreich.
Ich habe es eigentlich ganz gerne, wenn ich direkt kommunizieren kann, ohne dass der Andere sich auf Dritte beruft, denn nur dann habe ich das Gefühl mit jemandem persönlich zu kommunizieren.
Wenn es dann auf einmal heisst:"Hör mal, ich bin nicht der Einzige und deswegen ist das, was ich hier behaupte richtiger als das was Du sagst", dann ist für mich die direkte Kommunikation beendet, weil es da keinen Kommunikationspartner mehr gibt.
Und dass Du nicht mehr weisst, um wieviel das LABORGERÄT(?) Deines Arztes(??) daneben lag, und dass Du dank dieser BGAT einschätzen kannst, ob Dein Messgerät richtig messen kann und ob deshalb Andere auf Vergleichsmessungen verzichten sollten, dazu sage ich erstmal nix.



Gruss

Stephan
Zitat

Offline LordBritish

  • Global Moderator
  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 5831
  • Country: de
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pumpe
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #26 am: März 23, 2006, 22:30 »
Ich habe aber ein Problem damit, dass Du hier behauptest, das könne man nicht machen. Als "Begründung" dazu führst Du an, Du seist nicht der einzige, der das tut. Die Begründung "des Anderen" ist auch in dieser Frage seeehr hilfreich.

Nicht nur, wenn Du genau hinschaust, hatte ich ja auch schonmal gesagt das dieses ebenso von Diabetesberaterinen und Ärzten gesagt worden ist.
Gut das sind auch Dritte, trotzdem  gehe ich mal davon aus das die in einer Diabetesklinik durchaus kompetent sind - oder täusche ich mich  :kratz:
Irgendwo her hat man nunmal seine Infomationen und bezieht sich darauf und forscht nicht alles selber nach  :zwinker:

Na dann will ich das ganze nochmal verdeutlichen....

Du misst mit Gerät A, dieses ist in der Abweichung zum Laborwert -15%
Du misst mit Gerät B, dieses ist in der Abweichung zum Laborwert +15%

Somit hast Du zwischen beiden Geräten eine gesamte Schwankungsbreite von bis 30% (15+15) bei Annahme der beiden Extremwerte.

Bei einem Vergleich zwischen Gerät A und B müsstest Du aber für beide der Geräte 100% wissen, wieviel
das Gerät vom Laborwert bei dem Messwert abweicht und dazu gehören mind. 2 Messungen mit 100% dem gleichen Wert.

Da dieses i.d.R. nicht vorliegt und das Messgerät im Gegensatz zum Laborgerät NICHT kalibriert ist, fällt eine direkte Vergleichsmessung zwischen zwei
normalen Messgeräten aus.
Wenn man vergleichen möchte, dann immer gegen das Laborgerät, im Falle von 2 Messgeräten also aus der gleichen Blutprobe Labor, Messgerät A und Messgerät B
versorgen und dann schauen. In dem Fall hat man den  den richtigen Wert durch das Labors und kann diesen als Referenzwert nehmen.

Zitat
Und dass Du nicht mehr weisst, um wieviel das LABORGERÄT(?) Deines Arztes(??) daneben lag, und dass Du dank dieser BGAT einschätzen kannst, ob Dein Messgerät richtig messen kann und ob deshalb Andere auf Vergleichsmessungen verzichten sollten, dazu sage ich erstmal nix.

Deshalb sollen doch andere nicht darauf verzichten, das hast Du falsch verstanden. Ich habe doch nur begründet warum ich meine das mein Messgerät
im tolerierbaren Bereich liegt trotz der nciht gearde berauschenden Vergleichsmessung und warum ich mich auf das Messgerät verlasse, da Du dieses für fragwürdig hieltst oder täusche ich mich  :kratz:

Zitat
Zu anderen verlässt Du Dich bei Deiner Therapie auf ein Gerät, von dem Du erst eine einzige Vergleichsmessung hast.  Und das mit einem Laborgerät beim Arzt.

Ich achte aber auch immer
auf mein inneres Gefühl und sollte das nciht passend zur Anzeige sein, so wird nochmal gemessen mit gründlich gewaschenen Pfoten...

So und um das ganze zu kompletieren hier noch die Ergebnisse meiner Vergleichsmessung im Januar 2006

FSM: 95
Labor: 76

Somit eine Abweichung von 19 mg/dl (14,44% höher als der Laborwert)


Wolfgang

  • Gast
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #27 am: März 23, 2006, 22:54 »
Hallo,

die absolute Anzeige meines BZ-Eisens ist mir eigentlich völlig egal  :ja:

Mich interessiert nur die Tendenz.

D.h. wenn der "Messwert" um 50 gestiegen ist, ist mein BZ um ca. 50 gestiegen, also korrigeren (ob von 80 auf 130 oder von 130 auf 180 ist mir wurscht)

Und wenn es um 50 abwärts geht, aufpassen !!

Ich glaube, dass man mit den derzeit auf dem Markt befindlichen "BZ-Meßgeräten :lachen: :lachen: :lachen:" nur Tendenzen erkennen kann.

Bei meinem letzten Check durch meine Doc. haben wir die gleiche Blutprobe mal an 2 verschiedene Labors geschickt.

Labor 1: HbA 6,2      Labor2: 6,9

 :prost:

Offline Kalo

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 262
  • Country: de
  • Diabetestyp: DM 2
  • Therapie: Insulin-Pen
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #28 am: März 23, 2006, 23:30 »
Hallo,

das ist dass, was ich immer erlebe: Mein Diabetologe misst einen HbA1c von 6,4 und sagt "gerade noch ok", und wenn ich zufälligerweise ziemlich zeitgleich bei mein Hausarzt bin (Internist) misst er über sein Labor 5,6 und ist voll des Lobes. Spaßeshalber habe ich schon gesagt, ich gehe nur noch zu meinem Hausarzt, denn das motiviert mehr.

Gruß
Kalo

Offline Joerg Moeller

  • Administrator
  • Special Member
  • *****
  • Beiträge: 16958
  • Country: de
  • Ohana heißt "Familie"...
    • Diabetesinfo
  • Diabetestyp: DM 1
  • Therapie: Insulin-Pumpe
Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #29 am: März 24, 2006, 01:41 »
@LB und Dad: ich hab das Gefühl, ihr redet aneinander vorbei. :schwirr:

Natürlich kann man zwei verschiedene Geräte zur Heimmessung mit einander vergleichen. Es kommt immer darauf an, was man damit herausfinden will.

Welches das genauere ist kann man so nicht herausfinden. Dazu müßte man beide schon gegen ein geeichtes Laborgerät testen. Wenn das eine sagt, mein BZ wäre 94 und das andere sagt er wäre 142, dann kann nur eins von beiden genauer sein. Welches, das kann ich aber erst sagen, wenn ich den tatsächlichen BZ kenne.

Wenn ich aber nur feststellen will, ob die beiden in etwa gleich liegen, dann brauche ich kein Laborgerät. Sagt das eine, der BZ wäre 95 und das andere sagt 89, dann reicht mir das völlig aus.

Trotzdem ist es keine schlechte Idee, sein BZ-Gerät gelegentlich mal zum Quartalscheck mitzunehmen und dort gegen Labor zu testen. Dann aber am besten gründlich, d.h. dreimal kurz hintereinander aus verschiedenen Fingern.
Meine Seite über Diabetes: http://www.diabetesinfo.de/
Meine Facebook-Seite: https://www.facebook.com/Diabetesinfo.de/