Autor Thema: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?  (Gelesen 11141 mal)

Offline LordBritish

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #10 am: März 22, 2006, 07:23 »
Naja, ich nutz dann halt weiter das große (für die paar Messungen, die man als oraler so machen sollte).

Hallo Frank,

vielleicht ist das das FreeStyle Freedom eine Alternative für Dich... http://www.abbott-diabetes-care.de/produkte/freestyle/freestyle_freedom.htm
Ich kenn jetzt alle 3 FreeStyle´s FreeStyle I, FreeStyle mini und das FreeDom, das mini ist nach wie vor mein Favourit.
Das FreeDom müsste genau dem FreeStyle I entsprechen, nur eben von der Form anders. Finde das Display vom FreeDom allerdings etwas Dunkel und die
Beleuchtung für den Teststreifen fehlt auch  :-\

Grüße

Markus

Offline LordBritish

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #11 am: März 22, 2006, 07:32 »
aber habe nun schon öfter gehört, dass das FSM teilweise sehr ungenau misst. kann das noch jemand bestätigen?

Ich habe festgestellt seitdem ich das FSM anstatt das FS benutze sind meine Werte besser geworden.
Das FS hatte ich mal im KH und das lag ziemlich nahe, wenn nicht sogar oft genau beim Laborwert.

Bei dem FSM habe ich ncoh kein brauchbares Vergleichsergebniss mit dem Labor, hatte bisher nur EINE VERGLEICHSMESSUNG
beim Arzt. Da hatte ich höher gemessen ~14-18% als das Laborgerät, denke mal das liegt vielleicht an der unterschiedlichen Kalibrierungsart  ???
Das war jedenfalls im unteren Bereich <100 (mein Ergebniss lag allerdings mehr an meinen empfinden...)
Wenn ich dran denke werde ich mal nächstes mal meinen Doc anhauen... aber vielleicht kann Jörg ja auch was dazu sagen  :zwinker: :zwinker:



Offline Alf

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #12 am: März 22, 2006, 11:08 »
Halloele,

also soweit ich weiss, waren die Freestyle-Geräte vollblutkalibriert und erst seit Freestyle Mini plasmakalaibriert. Das würde bedeuten die Freestyles hätten 12% weniger angezeigt als die Minis?!

Ciaoi, Alf.
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Offline Corinna

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #13 am: März 22, 2006, 11:40 »
also ich hab gestern und heute noch mal zwei vergleichsmessungen gemacht
1. accu check: 159 FSM: 165
2. accu check: 89 FSM: 86

und die sind ja beide ok. naja... mal sehen... ;)
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Offline Matthias Widner

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #14 am: März 22, 2006, 11:56 »
Also ehrlich gesagt, nutze ich auch nur 1 Gerät. Eine andere Sache ist es, wenn man z.B. wie bei mir vor einem halben Jahr viel reist. Ich hatte bei meinen Eltern Stada GlucoStada, aber auch nur weil ich durch Beziehungen das Teil und Messstreifen umsonst bekommen hab, und in Rostock/Szczecin das Contour. Oft hab ich dann bei meinen Eltern das andere Gerät genommen. Vergleichsmessungen haben sogar gezeigt, dass man nicht definieren konnte, was geringer oder höher misst. Sprich einmal war Contour höher und einmal das Stada - Teil.

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Offline LordBritish

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #15 am: März 22, 2006, 13:04 »
also ich hab gestern und heute noch mal zwei vergleichsmessungen gemacht
1. accu check: 159 FSM: 165
2. accu check: 89 FSM: 86

und die sind ja beide ok. naja... mal sehen... ;)

Vergleichen kannst Du nur mit einer Labormessung NICHT Gerät gegen Gerät  :zwinker:

Offline Corinna

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #16 am: März 22, 2006, 13:19 »
ja, schon klar, dass ich den GENAUEN wert nur mit ner labormessung vergleichen kann. aber ich finds schon beruhigend, dass die beiden messgeräte nicht weit auseinander liegen, weil das accu check hab ich ja schon mehrfach mit dem labor verglichen, und wenn das FSM nur minimal von dem accu check abweicht, machts für mich keinen unterschied, welches gerät ich nutze... muss mich ja auf den messgerätwert eh verlassen.. und da ich das ja bei dem accu check seit langem mache, kann ich mich ja dann auch bei dem FSM drauf verlassen...
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DaD67

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #17 am: März 22, 2006, 13:20 »
Vergleichen kannst Du nur mit einer Labormessung NICHT Gerät gegen Gerät  :zwinker:

Was soll das?
Natürlich kann man die Geräte geneinander vergleichen. Man kann sie nicht kalibrieren, aber zu wissen, welches u.U. tendenziell mehr oder weniger anzeigt ist nur durch Vergleichen möglich.
Gruss DaD

Offline LordBritish

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #18 am: März 22, 2006, 14:11 »
Was soll das?
Natürlich kann man die Geräte geneinander vergleichen. Man kann sie nicht kalibrieren, aber zu wissen, welches u.U. tendenziell mehr oder weniger anzeigt ist nur durch Vergleichen möglich.

Und welches meinst Du dann von den beiden Geräten ist jenes welches genau misst  :kratz: oder vielleicht messen beide Misst  :gruebeln:
Wer viel misst, misst viel misst, son misst  :zwinker: :lachen:
Das wird einem in jeder diabetologischen Einrichtung auch immer wieder gesagt Vergleiche nur mit dem LAborwert nicht Schätzeisen gegen Schätzeisen

DerSüdSüdDäne

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Re: Teststreifenverordnung an Gerät gebunden ?
« Antwort #19 am: März 22, 2006, 14:24 »
Vergleichen kannst Du nur mit einer Labormessung NICHT Gerät gegen Gerät  :zwinker:

Was soll das?
Natürlich kann man die Geräte geneinander vergleichen. Man kann sie nicht kalibrieren, aber zu wissen, welches u.U. tendenziell mehr oder weniger anzeigt ist nur durch Vergleichen möglich.
Gruss DaD


Geraete sollten nicht gegeneinander verglichen werden, da sie nicht kallibrierbar sind, im Gegensatz zu Laborgeraeten. Als 1. Grund waere da noch die unterschiedlichen Messtechniken wie photometrisch ( werden aber weniger ) und elektrometrisch (oder wie das sich noch nennt). Als 2. nd wichtigster Grund ist die Toleranz von bis zu 15%. Welchen Geraet wuerdest du vertrauen, wenn das eine seine Toleranz nach oben auslebt und das andere nach unten ( waeren dann gut 30%  ??? ) ?