Bezüglich des AVWG: Leute, lasst euch nicht unnötig in Panikstimmung versetzen; die Versorgung mit Insulin ist sichergestellt.
Entweder durch den behandelnden Arzt oder durch das nächste Sozialgericht. (Das kann per einstweiliger Verfügung noch am selben Tag passieren)
Aber spielen wir ruhig mal den Fall durch, ein insulinpflichtiger Diabetiker bekäme sein Insulin nicht verschrieben; was passiert dann? Er rutscht in eine Ketoazidose = lebensgefährlicher Zustand = Krankenhausbehandlung, u.U. Intensivpflichtig. Dann sind wir in Nullkommanix nicht bei 200 Euro für eine Packung Insulin, sondern bei ein paar tausend Euro für eine dauerhafte stationäre Therapie (ohne ausreichende Versorgung mit Insulin kann man ja nicht entlassen werden)
Und was heißt eigentlich "Festbetragsregelung"? Das heißt, daß es ein notwendiges Medikament A gibt, daß X Euro kostet. Will jemand aber unbedingt Medikament B (das Y Euro kostet), dann übernimmt die Kasse nur den Preis X und die Differenz zu Y muß er selber zuzahlen. Na und? Wenn ich gut riechen will, dann kann ich mir für 1,59 ein Deospray kaufen, oder für 159 Euro ein Designer-Parfum.
Wenn man Kopfschmerzen hat, dann kann man sich rezeptfrei Aspirin 300mg für 7,49 kaufen oder ASS Ratiopharm 500 mg für 5,00 Euro. In beiden ist derselbe Wirkstoff (Acetylsalicylsäure)...