Hallo Michael,
also wegen des Schwerbehindertenausweises schau mal hier ein paar Einträge zurück Allgemeiner Bereich, GdB, habe da im September einiges zum Schwerbehindertenausweis und Status geschrieben.
Dein Diabetes wird wohl mit 30 % bewertet werden. Für die Schwerhörigkeit gibt es je nach Beeinträchtigung einen GdB von 20 - 80 %.
Aufgrund deiner Schwerhörigkeit dürftest du vom verdsorgungsamt das Merkzeichen RF erhalten ( = Rundfunkgebührenbefreiung und damit verbundene Telefongebührenermäßigung). Aufgrund des ALG II hast du aber sowieso einen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung, Hast du einen entsprechenden Antrag bei der GEZ gestellt ??
Bekommst du vom ALG II einen Mehrbedarf wegen Diabetes ( gem. § 21 Abs 5 SGB II). Hier in Bonn sind das 51,10 EUR. Den Betrag legt aber jeder Sozialleistungsträger selber fest.
Aufgrund deines Schwerbehindertenstatus gibt es bei einer Einstellung für den Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse durch das Arbeitsamt und bei speziell benötigten Hilfsmitteln für dich ebenfalls Fördergelder. Es kann schon sein, dass deine Vermittlungschancen aufgrund des Schwerbehindertenstatus steigen, wenn das Arbeitsamt mit den Fördergeldern winkt.
Hast du dann einen Job, so kannst du dir einen Steuerfreibetrag auf deine Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Solltest du noch spezielle Fragen haben, so schrieb mir doch eine mail, versuche dann zu helfen
Gruß Gabriele