Liebe Forumsgemeinde,
ich muss mal wieder das geballte Wissen in diesem Forum anzapfen.
Mein Vater hat dieses Jahr im August einen Herzinfarkt erlitten. Beim Klinikaufenthalt wurde auch noch sein Diabetes neu eingestellt(oral) und festgestellt, dass er an Gicht leidet. Außerdem hat er den Tod meiner Mutter vor einem Jahr psychisch noch nicht verarbeitet. Leider hat die behandelnde Klinik keine Anschlußheilbehandlung beantragt.
Nach der Entlassung aus der Klinik hat jedoch der Hausarzt sofort einen Antrag auf eine stationäre Kur gestellt.
Letzte Woch kam nun die Ablehnung mit der Begründung:
Nach der gutachterlichen Stellungnahme des MDK kann aus den vorliegenden Unterlagen keine medizinische Notwendigkeit für eine Rehabilitationsmaßnahme abgeleitet werden. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften kann nämlich die Krankenkasse nur dann eine Rehabilitationsmaßnahme erbringen, wenn eine ambulante Krankenbehandlung aus medizinischer Sicht nicht ausreicht, um die Behandlungsziele zu erreichen. Nach Stellungnahme des MDK sind bei Ihnen vorrangig die ambulanten Therapiemöglichkeiten (z.B. Teilnahme an Herzsportgruppe ect. ) in Wohnortnähe zu nutzen.
Ich habe jetzt ers mal einen Widerspruch formuliert, jedoch noch nicht begründet.
Hat jemand Tipps für mich, wie er doch noch an seine Kur kommen kann, die wirklich gut für ihn wäre.