Autor Thema: GdB  (Gelesen 4983 mal)

Offline maria

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GdB
« am: September 19, 2005, 19:28 »
Hallo @all,

hat jemand Links zum Thema GdB-Einstufung auf Lager?  :hilfe:

Werden da verschiedene Sachen dann aufaddiert, z.B. DM2 mit Insulin 20%; Bandscheibenvorfall 10%; gesamt 30%  :kratz:

Ab welchen Prozentsatz genießt man Kündigungsschutz?






Maria

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Offline LordBritish

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Re: GdB
« Antwort #1 am: September 19, 2005, 20:56 »
Kündigungsschutz ist nach meinem Wissen ab 50%

Offline unknown

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Re: GdB
« Antwort #2 am: September 19, 2005, 21:25 »
Hallo Lord,

Kündigungsschutz ist nach meinem Wissen ab 50%

Kündigunsschutz in Form von Unkündbarkeit bei Schwerbehinderung (GDB 50) gibt es nicht.
Es ist nur deutlich schwieriger zu kündigen für das Unternehmen.

Grüßle

Norbert

Offline Husky

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Re: GdB
« Antwort #3 am: September 19, 2005, 21:36 »
Hallo Maria,
hier antwortet die Frau von Husky (Mitarbeiterin im Sozialamt, Angelegenheiten für Schwerbehinderte)

laut Versorgungsamt Koeln, Anhaltspunkte wird DM wie folgt eingestuft:  (www.versorgungsamt-koeln.de)

TYp 1 ausreichend einstellbar mit Insulin = GdB 40 %
schwer einstellbar (häufig bei Kindern)    = 50 %

Typ 2

einstellbar nur durch Diät  10 %
zusätzlich mit Sulfonylharnstoffen = 20 %
orale Antidiabetika und Insulin         30 %

bei auftretenden Folgeerkrankungen werden diese extra bewertet.

Das Versorgungsamt macht sich ein Gesamtbild von deiner Schwerbehinderung, du kannst nicht einfach die einzelnen Werte, z.B. noch für Bandscheibenvorfall , Bluthochdruck, herzinfarkt zusammen zählern. Es wird ein Gesamt GdB gebildet. Je nach Gesamt GdB erhälst du einen Steuerfreibetrag zwischen 310 und 1420 EUR. Diesen kannst du dir auf die Steuerkarte eintragen lassen.

Es ist richtig dass du ab 50 % sog. Kündigungsschutz genießt , d.h. bei jeder Kündigung ist die Fürsorgestelle einzuschalten und muß der Kündigung zustimmen. Ebenso hats du anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub.

Sollte dein GdB unter 50 % (zwischen 30 und 45 %) sein, so kannst du beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung eines Schwerbehinderten Menschen stellen. Dann genießt du auch den Kündigungsschutz. Bekommst nur keinen Zusatzurlaub.

Bei der Jobsuche kann dir aber auch die Schwerbehinderung im Wege stehen.  Wenn du in ungekündigter Stellung bist, dann kann es sich für Dich lohnen einen Antrag zu stellen. Formulare findest du auch unter der o.a. Internetadresse.

Gruß

Gabriele

(Frau von Husky)
Gruß Husky

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Offline unknown

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Re: GdB
« Antwort #4 am: September 19, 2005, 21:39 »
Hallo Marina, hallo Forum,

Für Deutschland kann man die Liste inkl. Erklärungen zur Einstufung als PDF unter folgender Adresse herunterladen:

http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/K710.pdf

Hinweis: Größe der Datei 1.3 MB. (Falls jemand kein DSL bzw. Flattrate hat). Seitenzahl 292.

Grüßle

Norbert

Offline Husky

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Re: GdB
« Antwort #5 am: September 19, 2005, 22:44 »
Danke Norbert für das raussuchen des Links. Aber das Versorgungsamt ist seit letztem Jahr ziemlich pingelig geworden. Es sind diese neuen Anhaltspunkte herausgekommen. Besodners bei den Merkzeichen ´G (= Gehbehidnert), aG (außergwöhnliche Gehbehinderung), H (= hilflos ) u.sw.

Was die früher im Gießkannenprinzip verteilt haben, ist heute so nicht mehr möglich, War sehr erstaunt, dass sie dir direkt 50 % gegeben haben. Meistens geben sie lieber 40 %  und man muß dann um die 10 % mehr unheimlich kämpfen,. Habe das schon oft in meinem täglichen Arbeitsalltag erlebt. Zwar nicht unbedingt mit DM, aber mit vielen anderen Krankheiten.

Gruß

Gabriele
Gruß Husky

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Re: GdB
« Antwort #6 am: September 19, 2005, 22:50 »
Hallo Husky,

bei mir hat wohl die Pumpe den Ausschlag gegeben und damit bin ich wohl als schwereinstellbar eingestuft worden.

Grüßle

Norbert

Offline Joerg Moeller

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Re: GdB
« Antwort #7 am: September 20, 2005, 12:56 »
Hallo Gabriele

hier antwortet die Frau von Husky (Mitarbeiterin im Sozialamt, Angelegenheiten für Schwerbehinderte)

Danke für deine Auskunft. Etwas besseres als die Aussage eines Profis kann man sich ja wirklich nicht wünschen. :ja:
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Offline maria

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Re: GdB
« Antwort #8 am: September 20, 2005, 16:15 »
vielen Dank für den Link und die Expertentipps.
 :)
Maria

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Re: GdB
« Antwort #9 am: September 28, 2007, 10:55 »

bei mir hat wohl die Pumpe den Ausschlag gegeben und damit bin ich wohl als schwereinstellbar eingestuft worden.


Ein alter Thread, aber das Thema paßt noch. Auch ich trage mich schweren Herzens einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ich verwende eine Pumpe, bin Erwachsener :), und habe sonst keine bekannten Krankheiten. Wer hat Erfahrungen bezgl. des erteilten GdB in dieser Konstellation? Danke.