Hallo Maria,
hier antwortet die Frau von Husky (Mitarbeiterin im Sozialamt, Angelegenheiten für Schwerbehinderte)
laut Versorgungsamt Koeln, Anhaltspunkte wird DM wie folgt eingestuft: (
www.versorgungsamt-koeln.de)
TYp 1 ausreichend einstellbar mit Insulin = GdB 40 %
schwer einstellbar (häufig bei Kindern) = 50 %
Typ 2
einstellbar nur durch Diät 10 %
zusätzlich mit Sulfonylharnstoffen = 20 %
orale Antidiabetika und Insulin 30 %
bei auftretenden Folgeerkrankungen werden diese extra bewertet.
Das Versorgungsamt macht sich ein Gesamtbild von deiner Schwerbehinderung, du kannst nicht einfach die einzelnen Werte, z.B. noch für Bandscheibenvorfall , Bluthochdruck, herzinfarkt zusammen zählern. Es wird ein Gesamt GdB gebildet. Je nach Gesamt GdB erhälst du einen Steuerfreibetrag zwischen 310 und 1420 EUR. Diesen kannst du dir auf die Steuerkarte eintragen lassen.
Es ist richtig dass du ab 50 % sog. Kündigungsschutz genießt , d.h. bei jeder Kündigung ist die Fürsorgestelle einzuschalten und muß der Kündigung zustimmen. Ebenso hats du anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub.
Sollte dein GdB unter 50 % (zwischen 30 und 45 %) sein, so kannst du beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung eines Schwerbehinderten Menschen stellen. Dann genießt du auch den Kündigungsschutz. Bekommst nur keinen Zusatzurlaub.
Bei der Jobsuche kann dir aber auch die Schwerbehinderung im Wege stehen. Wenn du in ungekündigter Stellung bist, dann kann es sich für Dich lohnen einen Antrag zu stellen. Formulare findest du auch unter der o.a. Internetadresse.
Gruß
Gabriele
(Frau von Husky)