... je nach Hergang auch unter Koerperverletzung einzuordnen. Einerseits seitens der Gang, die den Event entsprechend arrangiert, spaetestens seitens des Durchfuehrenden, der bei jemanden, der keine eigene Willensentscheidung (schon gar keine so weitreichende) treffen kann so einen Eingriff nicht durchfuehren darf. Auch und erst Recht nicht auf Anweisung Dritter.
Eigenartig wie viele bleibende "Erinnerungen" Leuten gerade in der Zeit zwischen 16 und 18 verpasst werden, wenn der Einfluss von aussen starker wird als der des Elternhauses. Das ist allerdings nicht generationsspezifisch. Meine 86-jaehrige Grossmutter hat als Andenken das Rauchen, und inzwischen entsprechenden Aerger mit ihrer Lunge. Bei anderen waren/sind es "haertere Dinge", deren Schaeden frueher eintreten. Soll man dann froh sein wenn's bei Bildchen auf der Haut und Ringlein in der Nasenspitze bleibt?
Bei anderen Kulturen werden die Verstuemmelungen gleich durch die Eltern oder offiziell die lokale Gesellschaft fuer das Kind ausgewaehlt und durchgefuehrt.
Aber ich schweife ziemlich weit ab.
Tatjana