(…) Im Endeffekt musste ich an Abbott zahlen und mir die Summe von meiner Kasse erstatten lassen.
(…)
So erging es mir auch schon. Darum hatte ich 2021 unseren (Frau und ich) Eigenanteil bereits im September bezahlt und die Zuzahlungsbefreiungen für 2022 bereits am 28.9.2021 an Abbott geschickt.
Kurz danach hätte meine Frau 20 € zahlen sollen. Ich reklamierte dies und nach (trotzdem) einer Zahlungserinnerung kam eine Entschuldigung. Meine Frau musste als nichts zahlen.
Jetzt wird es aber richtig dreist!
Ich rief Ende Oktober an, ob das mit einer Lieferung ab November klar geht. "Wir brauchen erst ab November 2021 ein neues Rezept."
Damit die nicht noch auf die Idee kommen, mir ab Oktober 2021 schon Sensoren zuschicken und ich dann das nächste mal noch früher eine Zuzahlungsbefreiung besorgen muss, ließ ich das Rezept erst ab November ausstellen.
Ich hatte nur noch einen Sensor übrig, (aber meine Frau hat schon seit einiger Zeit 4 Sensoren, von denen Abbott nichts weiß und nichts wissen will
) und rief noch einmal an, ob bald Sensoren kommen.
"Ja, die sind fast schon auf dem Weg."
Dann fragte ich, ob das mit meiner Zuzahlungsbefreiung für 2022 besser geklappt hat als bei meiner Frau.
"Nein, ich kann da nichts für 2022 finden.
"
Drauf ich: "Sie bekamen das aber nachweislich am 28.9.2021! Ich kann meine Email von damals noch einmal schicken." Das tat ich auch.
Trotzdem - die Lieferung wurde mit Rechnung geschickt, weil ich die Befreiung angeblich erst am 15.11.2021 geschickt hätte. Eine Beschwerde blieb unbeachtet und nach einer Zahlungserinnerung richtete ich meine Beschwerde an meine Krankenkasse. Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, dass ich eine relativ hohe Summe bereits im September fürs nächste Jahr bezahle damit ich trotzdem Zuzahlung leisten müsste und die TK mir dann den Betrag erstattet. Ich lasse es jetzt drauf ankommen und zahle nicht!
Ich weiß nicht, was die TK mit Abbott verhandelt hat, aber ich bekam zwar keine Entschuldigung wie meine Frau, aber eine Computerantwort, dass ich nur zahlen muss, wenn bei der Auslösung des Auftrags die Befreiung noch nicht vorliegt.
(…) Welchen Mehrwert bietet der 3er gegenüber dem 2er?
Keinen!
(…)
Ich kann dich da zwar wirklich gut verstehen, was dein Handling betrifft, aber so wie ich FSL2 nutze hätte es vor allem den Vorteil, dass nicht mehr gescannt wird. Ich bleibe dabei: die größten Unstimmigkeiten beim FSL und FSL2 kommen daher, dass ein einzelner Scan oft nicht auf der Verlaufskurve liegt (schon x-mal gezeigt), was zumindest bei mir dazu führt, dass ich mit Trendpfeilen nichts anzufangen weiß. Nicht ohne Grund lasse ich auch meinen Alarm ausgeschalten.
Ich muss auch nicht ständig meine Zuckerwerte wissen, weil meine Tagesmuster (über 7 Tage) mir genügend Sicherheit geben, dass schon nichts außergewöhnliches passieren sollte. Und ich spüre Unterzucker immer schon, bevor es eine echte Hypo wird.
Mich stört nur die Tatsache, dass man "normal" im Handy die Standortfreigabe aktivieren muss.
Aber auch da gäbe es Möglichkeiten.
Viel mehr Angst habe ich, wenn ich in den Medien höre, dass Typ2er vom Insulin "befreit" werden sollen. Träfe das auf mich zu, wäre wohl schnell Schluss mit FSL oder auch Dexcom …