Ja, vielfach werden wir Schweizer ja etwas belächelt, weil wir uns etwas Zeit nehmen bei unseren Entscheidungen wie z.B. bei den bilateralen Verträgen mit der EU.
Aber vielleicht haben wir darum etwas mehr Lebensqualität und setzen uns aber auch mehr dafür ein.
Ich habe auch folgende Verfügung unterzeichnet:
Verfügung:Der Unterzeichnende
Renato
Geboren am Bürgerort:
Verfügt hiermit:
«Sollte ich durch eine schwere Infektionskrankheit, z. B. Covid-19, eine Sepsis oder Ähnliches, in einen urteilsunfähigen Zustand geraten und sollte ein Überleben nur noch mit künstlicher Beatmung gewährleistet werden können, so bitte ich das behandelnde Notfallteam, solche Eingriffe zu unterlassen. Vielmehr wünsche ich mir in einer solchen Situation eine möglichst wirksame palliative Betreuung, die mir ein Sterben in Würde erlaubt: ohne Angstzustände, ohne Atemnot und ohne Schmerzen. Schliesslich geht es mir auch darum, möglichst bei mir zu Hause sterben zu dürfen.»
Ich verweise auch auf meine Mitgliedschaft bei:
www.exit.chStellvertretend kann auch meine Ehefrau xxxxx entscheiden.
Xxxxx , den 27.03.2020
Renato
Anmerkung:
Hilfreich ist es, wenn in einer solchen Verfügung eine Stellvertreterperson namentlich genannt wird, mit welcher die Verfügung auch vorbesprochen wurde. Eine solche Verfügung muss nicht handschriftlich verfasst sein, muss aber die exakten Personalien inkl. Geburtsdatum und Wohnort enthalten sowie handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift bestätigt werden. Damit wird sie in der Schweiz rechtsgültig und für Nothelfer sowie Ärzte verbindlich.