Wenn ein neu gesteckter Sensor mir "LO" angibt, ich aber keine Unterzuckererscheinungen habe, dann könnte ich auch einfach garnix machen, und den LO-Wert LO-Wert sein lassen. Dann bräuchte ich mich aber nicht wundern, wenn man mir bei der vierteljährlichen Untersuchung vogehalten würde, dass ich in drei Monaten sechs starke Unterzuckerungen gehabt hätte, nur weil mein Libre stur nach Schema F ausgelesen wurde. Beim Diabetologen bringe ich auch immer schön mein BZ-Messgerät mit und sage denen, dass ich da die ganzen Gegenmessungen habe die ich aus Kostengründen (Libre-Teststreifen bekomme ich nicht verschrieben) extern messen musste.
Wenn ein "Sachverständiger" meine Libredaten anschaut und ihm höchstwarscheinlich alle anderen Aufzeichnungen egal sind, weil er schon mit den Libredaten leicht überfordert ist, bekomme ich in meiner Beurteilung ein ein großes Problem. Das wäre für mich dann Grund genug, ihm alle Libre-Daten als "Rohdaten" zu verschweigen und einen abschließenden und
kompletten Bericht abzuliefern.
Gestern fiel mir ein Sensor vorzeitig ab und ich musste ohne "Vorlaufzeit" einen neuen Sensor setzen. Prompt meldete er mir
42mg/dl. Ich fühlte keinen Unterzucker und stellte dann blutige
87mg/dl fest. Seit heute früh hat sich mein Libre-Sensor beruhigt und liefert Werte, die durchaus vergleichbar mit dem Blutzucker sind.
Ich bin zur Zeit keinem eine Rechenschaft über meine Glukosewerte schuldig.
Stünde aber mein Führerschein auf dem Spiel, wenn ein Sachverständiger sich auf Libre-Daten für sein Urteil beschränken könnte, bekäme er von mir nur Fehler bereinigte Daten in einem Tagebuch.
btw: Ich bin auch überzeugt, dass es "Fachleute" gibt, die genau auf das HbA1c schauen und davon ausgehen, dass Werte unter … sagen wir mal 5,5% mit vielen Unterzuckerungen erkauft wurden. So etwas hört man leider immer wieder - auch hier. Und was macht man, wenn man feststellt, dass man an so einen Gutachter geraten ist?