...Meinte mir hat mal wer was gesagt wegen Datenschutz und so, daß da auch deswegen die KVs zwischengeschaltet sind.
Ich bleibe bei meiner Meinung. Ich bekomme ja gelegentlich auch von meiner Barmer die Mitteilung, dass sie die Kosten für meine Katheter übernehmen. Und andere haben schon über Probleme berichtet, weil deren Kasse Medikament XYZ nicht übernimmt. Mit den KVen rechnen ja nur die Ärzte ab, nicht die Apotheker.
Dann darf man das aber mir gegenüber nicht als "ich darf da nicht mehr als 50 verordnen" begründen.
Ist aber gängige Praxis, weil das die meisten Patienten - wenn auch widerwillig - so hinnehmen. Und es ist einfacher als denen die Sache mit dem Budget zu erklären oder warum man keinen Bock hat, denen dafür eine Erklärung zu schreiben, warum das eine Praxisbesonderheit ist.
Und es gibt KV-seitig sehr wohl ein Streifenkontingent bzw halt diese "Richtwerte" über denen Regress zu fürchten ist.
Ja, aber das sind eben nur Richtwerte. Und wenn der Doc darüber hinausgeht muss er es in jedem Einzelfall gegenüber seiner KV als "Praxisbesonderheit" begründen.
Viele Grüße,
Jörg