Das müsste sicherlich "Verböserung" sein!
Diesen Begriff hat mir mal ein Finanzbeamter genannt für den Fall, dass ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlege und bei einer Nachprüfung ein noch ungünstigeres Ergebnis raus kommt.
Halte ich aber die Klappe, bleibt es beim ersten Bescheid.