Autor Thema: Freestyle Libre und Deutsche BKK  (Gelesen 12551 mal)

Offline mascheck

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Re: Freestyle Libre und Deutsche BKK
« Antwort #20 am: Dezember 13, 2016, 21:14 »
Du hast die freie Wahl deiner GKV.


Kündigungsfrist bei der alten (glaubich) 3 Monate...

https://www.tk.de/tk/aktionen/jetzt-zur-tk-2/837036?tkmcg=30998037914_140763838717&tkkwg=e_30998037914_wechsel%20zur%20tk&tkkt=2005&wt_cc1=k[wechsel%20zur%20tk]m[e]n[g]c[140763838717]p[]d[c]a[30998037914]t[kwd-66714510394]&gclid=CLPRirv88dACFUNmGwodqkIA1Q

Ich übernehme jetzt natürlich keine Garantie, dass bei der TK alles so läuft, wie du möchtest und ich bekomme auch keine Fangprämie.

Bei mir lief alles ohne Probleme oder nervigen Nachfragen.

Sinnvoll ist, wenn du die Zeit aufbringen kannst auf alle Fälle ein Telefonat mit der örtlichen Vertretung der TK.


LG
Martin



Offline mascheck

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Re: Freestyle Libre und Deutsche BKK
« Antwort #21 am: Dezember 13, 2016, 21:40 »
Wikipedia ist schlau...



Zitat:
Wahl der Krankenkasse und Wechsel der Krankenkasse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die frühere automatische Zuweisung in eine Krankenkasse nach dem ausgeübten Beruf existiert seit 1996 nicht mehr. Seitdem besteht eine weitgehende Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die einzige Ausnahme gilt derzeit noch für die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die Landwirten vorbehalten ist.

Versicherte können nach § 173 SGB V wählen zwischen der örtlichen Ortskrankenkasse, einer örtlich zuständigen Ersatzkasse und einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn der Versicherte in einem entsprechenden Betrieb beschäftigt ist oder die Krankenkasse allgemein für alle Versicherten geöffnet ist. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich wahlweise nach dem Wohn- oder dem Beschäftigungsort, bei Studenten zusätzlich nach dem Ort der Hochschule. Ferner kann der Versicherte die Krankenkasse wählen, in der er zuletzt Mitglied oder familienversichert war, sowie die Krankenkasse des Ehegatten. Die Wahlfreiheit hat ein Mitglied, sobald es handlungsfähig ist, das heißt ab dem 15. Lebensjahr. Familienversicherte haben keine Wahlfreiheit, ebenso Bezieher von Sozialhilfe.[9] Nach § 175 Abs. 1 SGB V gilt für zuständige Krankenkassen ein Kontrahierungszwang, sie dürfen Versicherte nicht ablehnen.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist seit dem 1. April 2007 ebenfalls für alle Versicherten geöffnet, die besonderen Leistungen der knappschaftlichen Versorgung sind aber nur Altmitgliedern zugänglich.

Versicherte, die Mitglied einer Krankenkasse werden, sind nach § 175 Abs. 4 SGB V für einen Zeitraum von 18 Monaten an diese Krankenkasse gebunden. Hiervon unberührt ist das Sonderkündigungsrecht des Versicherten, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. Dies gilt auch bei einer Fusion zweier Krankenkassen.[10] Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Versicherte mit der Absicht kündigt, in eine Familienversicherung zu wechseln.

Wählt der Versicherte einen Wahltarif, beträgt die Bindungsfrist nach § 53 SGB V je nach Art des Wahltarifs ein oder drei Jahre.
\Zitat

Link zum Original:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung

LG
Martin

Offline elefantxx

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Re: Freestyle Libre und Deutsche BKK
« Antwort #22 am: Dezember 14, 2016, 06:56 »

Äh, huch? Du siehst mich leicht ungläubig. Hat sie gesagt, warum? Weils besser für den Diabetiker und auch für die Folgekosten ist? Oder halten sie es (auch) kurzfristig für sie günstiger? Was ich mir kaum vorstellen kann.

Aber was mich eigentlich irritiert: Ich habe bei der SBK heute angerufen und selber nach dem Libre gefragt. Man sagte mir:

sie brauchen ein Kassenrezept
ich muß insulinpflichtig sein
ich muß ICT machen
das Rezept muß von einem Diabetologen sein
Der Arzt muß bestätigen, daß ich in die Nutzung eingewiesen bin
es muß auf dem Rezept stehen, daß die individuellen Ziele auf konventionellem Weg nicht erreichbar sind.

Spich, sie wollen annähernd die Indikationen wie beim vollwertigen rtCGM erfüllt haben, bevor sie ein Libre rausrücken. Das klingt nicht so nach "es gerne sähe, wenn sich mehr für das FSL entscheiden"  :gruebeln: (Ok, offenbar will man nur die Bestätigung, daß es nötig, ohne eine MDK-feste seitenweise Begründung, aber letztlich ist das doch das rtCMG-Kriterium!?)


Musste genau das selbe durchmachen, und das hat dann auch wieder gedauert weil mir die KK erst eine mündliche Bestätigung gegeben hat und der Arzt mir dann kein Rezept ausstellen wollte,lol.
KK möchte Schreiben das ich in die Handhabung eingewiesen bin > Diabetologe verschickt dieses Schreiben> KK schickt Kostenzusage > Diabetologe stellt anschließend das Rezept aus.
Hat gute 5-6 Wochen gedauert  ::)

Ich hatte letzte Woche noch ein Telefonat mit meiner KK  :)
Grund war vielmehr ein ORGA-Problem bei Abbott ...

Nebenbei hat sich da noch ein netter Plausch ergeben, bei dem sich herrausstellte, dass meine KK (SBK.ORG) es gerne sähe, wenn sich mehr Diabetiker für das FSL entscheiden würden.
Wir haben beide jedoch auch festgestellt, dass es bei der Mehrzahl der Diabetiker die Schulung und ein Hintergrundwissen eher nur marginal vorhanden sei.

Diejenigen, die hier mitlesen und evtl. auch etwas schreiben, sind eher diejenigen, die von dieser Aussage nicht betroffen sind. Ich kann daher somit feststellen, dass "meine" KK hier eher von sich aus schon für eine Befürwortung ist.  :ja:

Die SBK übernimmt ja auch die Kosten ganz, oder? Zumindest hab ich das mal irgendwo gelesen  ;D

Offline Andi

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Re: Freestyle Libre und Deutsche BKK
« Antwort #23 am: Dezember 14, 2016, 07:14 »
Jepp ... ich musste nur die 5,99 EUR für den Versand bezahlen  8)
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