Autor Thema: Dauerverordnung - was ist das genau, was bedeutet das?  (Gelesen 5513 mal)

Offline Tarabas

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Dauerverordnung - was ist das genau, was bedeutet das?
« am: September 16, 2015, 17:11 »
Hi!

Ich habe an etlichen Stellen was von möglichen Dauerverordnungen oder Jahresrezepten gelesen. Aber irgendwie nie was konkretes / umfassendes. Und ansonsten findet man im Netz das auch mehr im Zusammenhang mit Krankengymnastik und so. Teilweise auch unter den Stichpunkten "Verordnungen außerhalb des Regelfall" oder "Langfristverordnung" o.ä.

Und dann gibt es bei DiaExpert zB noch eine Pauschalversorgung? http://www.diaexpert.de/ihr-rezept/

Daher mal ein Rundumschlag an Fragen, hier kennen sich doch bestimmt etliche damit gut aus :-)


Meine Krankenkasse hat mir auf meine Nachfrage (ich hatte in erster Linie wegen den Orientierungsrahmen für Teststreifen angefragt und das nur nebenbei angesprochen) geschrieben: Generell bestehe die Möglichkeit - im Ermessen des Arztes - den gesamten Diabetikerbedarf per Dauerverordnung zu verschreiben.

Wie genau geht das? Welche Vorteile hat der Arzt davon, daß ich ihm das schmackhaft machen kann? Und welche Konsequenzen hat das für wen?

Beispiel Teststreifen: Soweit ich das verstanden habe (und wie es bei mir auch der Fall ist), haben da etliche Diabetologen ja Angst "zuviel" zu verschreiben, weil sie Regress fürchten - auch wenn es medizinisch sinnvoll wäre. Der kommt aber von den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht von den Krankenkassen, oder?

Da ich an einigen Stellen was davon las, daß die Dauerverordnung von der KK genehmigt werden müsse: Wäre die KV und damit ein Regress damit raus aus der Geschichte? Und könnten dann höhere Mengen einfacher verschrieben werden? Bzw. ich vermute, daß es dann doch auch satte Mengenrabatte gibt?

An anderer Stelle meinte ich herausgelesen zu haben, daß alles, was über eine Dauerverordnung geht, nicht ins (für den Regress maßgebliche) Budget des Arztes einfließt?

Zitat
Somit ist bei
Verordnungen außerhalb des Regelfalls ein Arzt-
Patienten-Kontakt spätestens alle zwölf Wochen
erforderlich. Langfristverordnungen werden ih-
rem Heilmittelverordnungs-Volumen nicht mehr
angerechnet, sie sind somit „budgetneutral“.
Könnte sich aber halt auch nur auf Orthopädie oder so beziehen.
« Letzte Änderung: September 16, 2015, 17:38 von Tarabas »
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Offline Joerg Moeller

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Re: Dauerverordnung - was ist das genau, was bedeutet das?
« Antwort #1 am: September 17, 2015, 13:59 »
Falls du hier im Forum keinen findest, der dir das beantworten kann (ich kann es nicht, denn ich weiß zwar, dass es sowas gibt, aber wie das aussehen muss und wie es abrechnungstechnisch aussieht weiß ich nicht), dann würde ich einfach mal bei Diaexpert anrufen. Da die mit Dauerverordnungen arbeiten werden sie dir da konkret was sagen können.

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Andi

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Re: Dauerverordnung - was ist das genau, was bedeutet das?
« Antwort #2 am: September 22, 2015, 08:58 »
Mein Doc stellt mir einmal im Jahr eine "Dauerverordnung" für meine BZ-Messstreifen aus.
Schaut aus, wie ein gewöhnliches Rezept mit dem Hinweis, dass je Quartal 450 Streifen anzusetzen sind.
Wenn das Jahr rum ist, muss ich einen neuen Zettel "organisieren".
Nur blöd, dass "mein" Lieferant mir nicht sagt, dass eine neue Verordnung fällig ist  :knatschig:
Da werde ich wohl demnäxt auf einen neuen "Lieferanten" zugehen  :zwinker:
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Offline Tarabas

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Re: Dauerverordnung - was ist das genau, was bedeutet das?
« Antwort #3 am: September 22, 2015, 16:06 »
naja, für ein Jahr die (für mich) unzureichenden 450 pro Quartal festgeschrieben zu haben, hilft mir auch nicht wirklich.  :gruebeln:

Ansonsten kleiner Zwischenstand: ich gucke gerade bei  DiaExpert, was möglich ist. Meine KK hat jedenfalls auch einen Pauschalvertrag mit denen. BTW, so 600 sei das, was die meisten Kunden da mindestens bekommen.  :ja:
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