Hallo Thomas,
das man als Erwachsner überhaupt 50 % bekommt is schon gut (hat mal mein Arzt gesagt), aber bei meiner Kleinen sieht es ein bisschen anders aus.
Also der Zusatz H heisst folgendes:
der Behinderte ist hilflos
* Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,-€
* Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924,-€
* Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
* KFZ Steuerbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist
* Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer
(frage ich ja immer wieder, warum ausgerechnet nun die Hundesteuer)
und B ist halt dann noch:
ständige Begleitung erforderlich
* Die Begleitperson fährt auf innerdeutschen Bus- und Bahnstrecken sowie im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos mit.
* bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts.
Deswegen der Einspruch. Meine mit dem Merkmal H bestätigen sie mir, dass die Kleine im endeffekt hilflos ist, aber dadurch, das sie das Merkmal B nicht bekommen hat, braucht sie dann wohl nie Begleitung
Irgendwie merkwürdig. Ich kann die Kleine ja nicht allein in die Bahn setzen und sagen "mach du man" Nee echt nicht..und Aufgrund der momentanen Benzinpreise müssen wir viel mit Bus und Bahn fahren. Jetzt kann sie zwar umsonst fahren, aber ich, als Begleitperson, müsste noch den vollen Preis zahlen. Sorry, aber das geht mir nicht in den Kopf.
Ich will hier keinen dicken Reibach machen mit dem Ding, aber fair sollte es doch schon sein. Glaube das hat sie echt verdient
Aber danke nochmal für deine Antwort
Grüße Subby