Autor Thema: Widerspruch einlegen beim SBA  (Gelesen 4502 mal)

Offline Subby

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Widerspruch einlegen beim SBA
« am: August 05, 2005, 16:50 »
Hallo auch,

ich hab da mal wieder ein kleines Problem. Gestern ist der bewilligte Antrag für meine Tochter, bezügl. Schwerbehindertenausweis, hier eingetroffen.

Sie hat jetzt 50 % und den Zusatz H. Eigentlich alles klasse. Allerdings hatte ich auch noch den Zusazt B beantragt. Den hat sie leider nicht bekommen. Ich bin jetzt dabei, Widerspruch dagegen einzulegen.

Weiss irgendjemand, ob es evtl. irgendwo eine Art Vordruck gibt ? Ich habe echt keine Ahnung, wie man so einen Widerspruch schreibt  :nein:

Bedanke mich schon mal für Antworten  :D

Subby
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Offline Basalrate

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Re: Widerspruch einlegen beim SBA
« Antwort #1 am: August 05, 2005, 21:12 »
 :winke:

Hallo Subby, ich selber bin auch 50% ohne Zusätze, daher weiß ich nicht wofür B und H stehen, ich hatte damals G beantragt, das weiß ich jetzt, weil es abgelehnt wurde bin ja nicht gehbehindert, aber wollte für meinen alten Diesel die KFZ Steuer sparen  :D... wurde nix draus, ich finde 50% sind schon OK... die meisten kriegen bloß 40%, da denke ich nur an meinen Arbeitskollegen.
In Widerspruch kannste ja gehen, aber hoffentlich fahren die das dann nicht nochmehr runter.

BG
Thomas
Pumpi mit Minimed Paradigm 512 und Novo Rapid

Offline Subby

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Re: Widerspruch einlegen beim SBA
« Antwort #2 am: August 05, 2005, 23:02 »
Hallo Thomas,

das man als Erwachsner überhaupt 50 % bekommt is schon gut (hat mal mein Arzt gesagt), aber bei meiner Kleinen sieht es ein bisschen anders aus.

Also der Zusatz H heisst folgendes:
der Behinderte ist hilflos

    * Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,-€
    * Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von       924,-€
    * Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
    * KFZ Steuerbefreiung wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist
    * Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer
(frage ich ja immer wieder, warum ausgerechnet nun die Hundesteuer)

und B ist halt dann noch:
ständige Begleitung erforderlich

    * Die Begleitperson fährt auf innerdeutschen Bus- und Bahnstrecken sowie im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos mit.
    * bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts.

Deswegen der Einspruch. Meine mit dem Merkmal H bestätigen sie mir, dass die Kleine im endeffekt hilflos ist, aber dadurch, das sie das Merkmal B nicht bekommen hat, braucht sie dann wohl nie Begleitung  :kratz:

Irgendwie merkwürdig. Ich kann die Kleine ja nicht allein in die Bahn setzen und sagen "mach du man" Nee echt nicht..und Aufgrund der momentanen Benzinpreise müssen wir viel mit Bus und Bahn fahren. Jetzt kann sie zwar umsonst fahren, aber ich, als Begleitperson, müsste noch den vollen Preis zahlen. Sorry, aber das geht mir nicht in den Kopf.

Ich will hier keinen dicken Reibach machen mit dem Ding, aber fair sollte es doch schon sein. Glaube das hat sie echt verdient  :ja:

Aber danke nochmal für deine Antwort

Grüße Subby
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Offline Basalrate

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Re: Widerspruch einlegen beim SBA
« Antwort #3 am: August 06, 2005, 00:10 »
Hallo Subby,

Danke für die B und H Erklärung, da hast Du wirklich recht, schliesslich ist sie ja erst 8, und wenn Sie sozusagen hilfebedürftig ist, dann sollte B wohl bei sein, die haben doch die Ablehnung begründet?

Ich kann Dir nur schreiben, dass ich solche Entscheidungen nicht verstehen kann, aber das so entschieden wird, liegt sicherlich wieder an dem mangelnden Verständnis im Amt für unsere Krankheit, und wenn es nicht schlimm genug ist, dass ein Kind sich mit Diab plagen muss und sogar eine Pumpe trägt, dann weiß ich nicht was sonst. Ich hatte vor 5 Jahren sicher Glück mit 50% auch deshalb, weil eben auch in meinem Amt wenig Kenntnis dazu vorhanden war und ich zu diesem Zeitpunkt auch sehr degeneriert unterwegs war. Ich wünsche Euch viel Glück beim Widerspruch, jetzt wo ich weiß was es bedeutet, finde ich es richtig, würde ich auch machen.

LG
Thomas

P.S. mit der Hundesteuer könnte mit den Blindenhunden zusammenhängen
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Offline zuckerschnute

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Re: Widerspruch einlegen beim SBA
« Antwort #4 am: August 06, 2005, 00:33 »
Hallo Subby,

normalerweise sind bei diabetischen Kinder 50 % und das Merkzeichen "H"
die Regel. Von dem Kennzeichen "B" hab ich noch nie gehört das das einem
diabetischen Kind zugesprochen wurde. Will dich ja nicht von hier vertreiben  :knuddel:
aber hast du schon mal bei  Diabetes-Kids nachgefragt ?

Grüße

Andreas
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Offline Subby

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Re: Widerspruch einlegen beim SBA
« Antwort #5 am: August 06, 2005, 10:11 »
Hi Andreas,

ich weiss, dass es verdammt schwer sein wird, das Merkmal B für sie zu bekommen, aber versuchen will ich es auf jedenfall. Weil...es konnte mir bis jetzt noch niemand erklären, warum man H bekommt, aber bei Kindern dann nicht B.

..und das mit Diabetes-Kids. Da war ich eben. Dank dir !! Hatte den Link verwurschtelt und gestern leider auch nicht gross Zeit, den zu suchen. Hab da jetzt auch mal was getippt  :ja:

Neee und keine Sorge, als Vertreibung les ich das nun wirklich nicht. Ab und an ein Schubser in die richtige Richtung hat noch niemanden geschadet  :super:

Grüße

Subby
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