Hallo!
Ausschlaggebend war wohl, dass ich die Schulungskosten im DDA ja problemlos über die Versichertenkarte abrechnen kann, und ich deshalb ja eigentlich nur wegen der Aufenthaltskosten und Fahrtkosten geklagt habe. Das ist aber im Leistungskatalog der Krankenkasse nicht enthalten. Wenn ich bewegungseingeschränkt wäre, würde die Krankenkasse die Fahrtkosten sogar übernehmen.
Das ist echt blöd, es wird vermutlich auch stark vom Sachbearbeiter abhängen und den Gegebenheiten.
Welche KK es ist wird zweitrangig sein...
Die Artikel im Insuliner sind ganz gut, dann gibt es ja noch das Teupe Buch das auf die Dinge eingeht teils sehr ausfürlich und dann
auch wieder nicht. (Ich vermisse im Buch mehr Beispiele zu Problemen, sprich warum ist die BZ-Kurve jetzt so verlaufen.)
Viele Grüße
Markus