Autor Thema: Zuzahlung bei Teststreifen?  (Gelesen 6845 mal)

Offline BW

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Zuzahlung bei Teststreifen?
« am: Oktober 25, 2013, 22:31 »
Moin!

Das Problem genug Teststreifen verordnet zu bekommen scheint ja hier allgemein bekannt zu sein, deswegen nur eine kurze Zusammenfassung meiner Situation:
Seit Anfang des Jahres Typ 1 LADA mit ICT, treibe gerne Radsport, fahren des Öfteren mit dem Rad zur Arbeit (30km je Richtung) und habe deshalb einen nicht unerheblichen Bedarf an TS.
Meine Diabetologin verordnetet mir anfangs die üblichen 400 TS/Quartal, erhöhte dann auf Nachfrage auf 500 und drückte mir vor Kurzem ein Rezept für einen Jahresbedarf von 2400 Stück zur Einreichung bei meiner Krankenkasse in die Hand.
Sie möchte damit eine ausreichende Versorgung meinerseits sicher stellen und natürlich auch ihr Budget entlasten. Die KK kann darauf eingehen, muß sie aber nicht.
So weit, so gut!  8)

Vorhin flatterte das mit "Kostenübernahme Hilfsmittel" betitelte Schreiben meiner KK ins Haus:
"Die Aufwendungen können durch die BARMER GEK nicht in vollem Umfang übernommen werden, da eine gesetzliche Zuzahlung zu entrichten ist. [...] Ihre Eigenbeteiligung ist direkt an den Lieferanten zu entrichten. Eine gesonderte Rechnung wird Ihnen gegebenenfalls von diesem gestellt."

Ich soll für den Jahresbedarf an TS insgesamt 120 Euro zuzahlen!

Da ich für TS bisher nie zuzahlen mußte fragte ich Google und kam schnell auf § 61 SGB V, in dem die Höhe der Zuzahlung geregelt wird, auf § 31 (1) in dem der Anspruch auf Versorgung mit Blutteststreifen geregelt ist und auch § 31 (3), durch den Blutteststreifen ausdrücklich von der Zuzahlung ausgenommen werden.

 :gruebeln:

Gern würde ich das nette Angebot meiner KK ("Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne.") annehmen aber jetzt ist erstmal Wochenende ...

Hab ich da ein Hintertürchen für die Krankenkasse übersehen oder sind durch den Arzt verordnete Blutteststreifen immer zuzahlungsfrei?
Brauche ich eventuell noch andere Argumente oder reicht es sich auf das Sozialgesetzbuch zu berufen?
« Letzte Änderung: Oktober 25, 2013, 22:54 von BW »
Gesund aber nicht geheilt, volljährig aber niemals erwachsen!

Offline Klimbim2012

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #1 am: Oktober 26, 2013, 06:31 »
Moin BW,

.... das ist ja eine "nette" Geschichte die du uns mitteilst!

Auf jeden Fall würde ich das so NICHT akzeptieren, mich auf den Gesetzestext berufen, und die Dringlichkeit begünden,
und schließlich das es zu Deiner Gesundheitsvorsorge von Folgeschäden ( UZ auf dem Rad, - ..... [tolle Wurst]),  wie ja auch
beim Autofahren, es sicher zustellen ist, das der BZ im sicheren (?) Bereich vor Fahrtantritt befindet... so durfte ich es auf
einer Diabetesschulung unterschreiben, - das ich dazu verpflichtet bin, - und wenn ich es nicht mache, einen Unfall verursache etc....
( .... Folgen auch Versicherungstechnisch ... dürften bekannt sein ... ) .... Lass Dir das von Deinem Diadoc. bescheinigen!

Du machst das ja auch nicht alles aus Spaß und Dollerei..... - letztendlich fährst du auch zum Zwecke und Erhalt Deiner Gesundheit
mit dem Rad  :super: ....

Und in welchem Verhältnis steht es,  das die KK die 120 Tacken bezahlt,
oder Du kein Rad mehr fährst, weil Du keine Kontrollen mehr machen kannst, - und der Risikofaktor einer UZ NOCH GRÖßER und unvorhersehbar ist ..... - allso kein Rad mehr fahren, - und somit aber leider dein gesundheitliches Wohlbefinden weniger positiv beeinflussen kannst,
und die Gefahr der Folgeschäden und Kosten früher .... eintreten werden, ..... bei der Diabetes wird der Faktor Sport sehr
groß geschrieben und erwünscht, .... und indirekt wird Dir da ein Keil in die Speichen gesteckt, - was zu einem bösen Sturz führen
kann, - seit denn du zahlst es privat, - doch wo fängt das an, und wo endet das?! Und ich finde 120 Tacken eine Menge Geld .....
( .... es regt mich innerlich auf, was da von einer KK wieder getrieben wird ....  :mauer: :mauer: :mauer: :mauer: )

Du könntest Dich auch noch vorher bei der Krankenkassenvereinigung,
und weiteren übergeordneten Institutionen erkundigen ....., - ggf. auch bei anderen BKK´s, - ggf. würde ich sogar  einen KK-Wechsel erwähnen, weiß aber nicht, ob die KK sich da nicht sogar freuen würde, - weil sie Diabetiker vielleicht sowieso als Kostenfaktor sehen?!

Auf jedenfall würde ich mir das nicht gefallen lassen!

Ich hatte nach einen KK-Aufenthalt, für die häusliche Versorgung meines Auges " Uhrengläser " verschrieben bekommen, - son Plastikteil,
welches man übers Augeklebt, damit dieses, - so in meinem Fall nachts nicht austrocknet, - weil Liedschluss vorrübergehend gelähmt war!

Ein son Teil sollte um 5 Euro kosten, - einmal für eine Nacht aufgeklebt, und dann in die Mülle, und das 1 Woche, lag ich bei um 30 Euro,
musste ich selbst bezahlen, - sah darin aber eine Erforderlichkeit, - und sah es nicht ein, das ich diese Dinger 100%ig SELBST bezahlen musste, - schrieb an meine KK, reichte Kassenbon ein, - und bekam den Betrag ersetzt!

Es geht!

Viel Erfolg,
bin gespannt wie das Ding ausgeht!


Gruss KB

Feststellung: 2005 Hämochromatose ( Eisenspeicherkrankheit ), 09/2012 Diabetes 1, 2, oder 3 ... ob es stimmt oder nicht, das sagt Euch das Licht.

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Offline Oggy

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #2 am: Oktober 26, 2013, 08:55 »
Moin
Wurde auf dem Rezept explizit 'Jahresverordnung' o.ä. vermerkt?
Das Querschießen der KK ist normal -aber abzuwiegeln :D
600Streifen /Quartal sind absolut angemessen -ich bekomme derzeit DEUTLICH mehr -und das OHNE Probleme -nur muss für die KK eine medizinische Begründung aufs Rezept -dann klappt das auch :D
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9



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Offline Nordseekueste

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #3 am: Oktober 26, 2013, 10:18 »
Das ist ein Standardschreiben mit Textbaustein. Reich das Rezept bei einem Diabetesversand ein und die Zuzahlung hat sich erledigt.

Das heißt im Grunde nur, dass die KK die Rezeptgebühr nicht übernimmt, wenn eine Apotheke die erhebt. Und das ist ja normal.


Offline BW

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #4 am: Oktober 26, 2013, 13:07 »
Danke erstmal an alle!

Auf dem Rezept stand "Jahresbedarf", eine in meinen Augen hinreichende Begründung und von meiner Ärztin wurde ich auch noch mit Argumentationshilfen versorgt. ;)
Dieses spezielle Rezept war nur zur Einreichung bei der KK bestimmt, die darauf eingehen kann aber nicht muß. Hauptsächlich soll auf diese Weise das Budget meiner Ärztin entlastet werden, was mir nur recht ist. Der Vorteil für die KK würde durch einen Mengenrabatt durch den Lieferanten bei Lieferung der größeren Menge entstehen.
Geht die KK nicht darauf ein bekomme ich meinen Bedarf auch weiter quartalsweise kostenlos über meine Ärztin.

Es geht also überhaupt nicht darum, ob ich die benötigte Menge bekomme sondern auf welchem Weg und wessen Budget belastet wird!

Durch das Schreiben der KK wurde der "Leistungsanspruch aufgrund der Verordnung" ja auch schon anerkannt.
Es geht nur noch um die Zuzahlung, die ja wohl im SGB V geregelt ist:
Zitat
§ 31 (3)
Versicherte [...] leisten [...] als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag, jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Satz 1 findet keine Anwendung bei Harn- und Blutteststreifen.
Soviel zur, im Schreiben der KK aufgeführten, angeblich zu entrichtenden "gesetzlichen Zuzahlung"!

Da ich aber kein Experte zum Thema Sozialgesetzbuch bin hab ich hier mal gefragt! 


Auf jeden Fall scheint diese Vorgehensweise nicht zum alltäglichen Geschäft der KK zu gehören. Schon beim persönlichen Vorsprechen war dem Sachbearbeiter zuerst gar nicht klar, ob ich mit Rezept bei der KK überhaupt an der richtigen Stelle bin. Er las es nach, bestätigte die Möglichkeit die TS über die KK zu beziehen, nahm das Rezept entgegen und kündigte an, daß der Lieferant mit mir Kontakt aufnehmen werde.
Insgesamt problemloser als von mir erwartet, bis gestern jedenfalls!

Ich gehe vorläufig von einem Fehler bei der Auswahl des richtigen Textbausteins oder einfacher Unwissenheit aus und werde Montag versuchen die Angelegenheit telefonisch zu klären.
Für rechtliche Tipps und gute Argumente wäre ich weiterhin dankbar!
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Offline Oggy

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #5 am: Oktober 26, 2013, 13:55 »
Seit wann gibt es für Teststreifen auf Rezept überhaupt eine Zuzahlung ???
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0503100
Absatz 3
Für Teststreifen gibt es KEINE Zuzahlung
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9



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Offline BW

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #6 am: Oktober 26, 2013, 14:18 »
Soweit war ich schon!  ;)

Bleibt die Frage: Hab ich etwas übersehen?
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Offline Oggy

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #7 am: Oktober 26, 2013, 16:09 »
Nö -meiner Meinung nach :D
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9



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Offline BW

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #8 am: Oktober 26, 2013, 21:14 »
Ich find' auch nix!

Werde Montag anrufen und berichten!
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Offline BW

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Re: Zuzahlung bei Teststreifen?
« Antwort #9 am: Oktober 28, 2013, 12:29 »
Soooo,

hab gerade bei meiner KK angerufen:
Ich: "... aber Blutteststreifen sind doch ausdrücklich von der gesetzlichen Zuzahlung ausgenommen!"
Sie: "Erwischt! Da haben wir wohl geschlafen. Ich werde das berichtigen."

Alles wird gut!  ;D
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