Schade, recht viele Aufrufe aber nur eine Antwort. Danke trotzdem.
Ich frage danach, weil ich mir jetzt nach dem Unfall zum ersten Mal das Kleingedruckte in der Versicherungsunterlagen durchgelesen haben. Ein Unfall in Folge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls ist z.B. nicht versichert!!!
Hättet ihr das gewusst???
In der Unfallanzeige wird unter anderem danach gefragt, ob man zum Zeitpunkt des Unfalls unter Bewusstseinsstörungen, z.B. aufgrund von Alkoholkonsum, litt.
Ich stelle mir die Frage, ob die Versicherung auf die Idee kommt, ich hätte zum Zeitpunkt des Unfalls eine Hypoglykämie und damit ebenfalls eine Bewusstseinsstörung gehabt und wäre nur deswegen umgeknickt. Und dann weigern sie sich, zu zahlen?
Sorry, aber man hört ja immer wieder, dass Versicherungen alles tun, um eine Zahlung zu vermeiden.