Autor Thema: Schulungen bei Doc Teupe im DDA  (Gelesen 6460 mal)

Offline Cesund

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Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« am: Mai 15, 2013, 19:27 »
Auf der Einladung zum diesjährigen Pumpentreffen gibt Doc Teupe bekannt, dass er noch bis Mitte 2015 Schulungen macht und dann aufhören wird.

Ich habe bei meiner Krankenkasse noch einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme laufen. Jetzt kann ich hoffen, dass ich noch ins DDA darf, falls der Widerspruch erfolgreich endet.

Offline SabineS

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #1 am: Mai 16, 2013, 22:58 »
Ich drücke Dir die Daumen.

Falls es nicht klappt, dann überleg doch mal, ob Du Dir den Aufenthalt nicht selber zahlen kannst. Ich habe einen Wiederholungskurs als Selbstzahler gemacht. Das Geld war gut investiert !

Offline Akina

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #2 am: Juni 25, 2013, 22:57 »
Ich drücke Dir die Daumen.

Falls es nicht klappt, dann überleg doch mal, ob Du Dir den Aufenthalt nicht selber zahlen kannst. Ich habe einen Wiederholungskurs als Selbstzahler gemacht. Das Geld war gut investiert !

Über welche Summen redet ihr als Selbstzahler ?
Liebe Grüße,

Akina

Offline Yvonne

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #3 am: Juni 26, 2013, 00:20 »
Ich drücke Dir die Daumen.

Falls es nicht klappt, dann überleg doch mal, ob Du Dir den Aufenthalt nicht selber zahlen kannst. Ich habe einen Wiederholungskurs als Selbstzahler gemacht. Das Geld war gut investiert !

Über welche Summen redet ihr als Selbstzahler ?

ca. 1300,00€, wenn sich nix geändert hat... Nur für Unterkunft und Verpflegung... Alle anderen Sachen laufen über die Versichertenkarte (=gkv)
Geht nicht gibt´s nicht

Offline Joa

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #4 am: Juni 26, 2013, 01:41 »
ca. 1300,00€, wenn sich nix geändert hat... Nur für Unterkunft und Verpflegung... Alle anderen Sachen laufen über die Versichertenkarte (=gkv)
Was zahlt die gKV (gesetzliche Krankenversicherung) für die Schulungsteilnahme?

Gruß
Joa
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Offline Cesund

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #5 am: August 03, 2013, 21:32 »
Der Widerspruchsausschuss meiner Krankenkasse hat entschieden, dass die Krankenkasse den Aufenthalt im DDA nicht zahlt. Dagegen kann ich innerhalb von vier Wochen beim Sozialgericht klagen. Ob ich das mache, muss ich mir jetzt wohl mal überlegen.

Offline SabineS

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #6 am: August 03, 2013, 22:39 »
Überleg nicht lang, sondern mach einfach !

Offline Cesund

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #7 am: Februar 28, 2014, 23:21 »
So, der Richter am Sozialgericht hat gegen meine Klage entschieden. Die Techniker Krankenkasse braucht mir den Aufenthalt im DDA nicht zu bezahlen. :-(

Offline Joa

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #8 am: März 01, 2014, 10:49 »
So, der Richter am Sozialgericht hat gegen meine Klage entschieden ...
Das ist natürlich doof. Gibt es schon eine Begründung zum Urteil/Beschluss?

Gruß
Joa
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Offline Cesund

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Re: Schulungen bei Doc Teupe im DDA
« Antwort #9 am: März 01, 2014, 12:47 »
Das ist natürlich doof. Gibt es schon eine Begründung zum Urteil/Beschluss?
Ja klar. Dem Argument der TK, dass ich an Schulungen bei den örtlichen Diabetologen teilnehmen solle hat das Gericht zugestimmt. Mein Argument, dass ich mit dem Hintergrund der vielen Schulungen, die ich schon hatte, hier nichts mehr lernen kann, hat das Gericht nicht interessiert. Stimmt schon, das ist auch eher ein Argument, das die Krankenkasse überzeugen sollte.

Ausschlaggebend war wohl, dass ich die Schulungskosten im DDA ja problemlos über die Versichertenkarte abrechnen kann, und ich deshalb ja eigentlich nur wegen der Aufenthaltskosten und Fahrtkosten geklagt habe. Das ist aber im Leistungskatalog der Krankenkasse nicht enthalten. Wenn ich bewegungseingeschränkt wäre, würde die Krankenkasse die Fahrtkosten sogar übernehmen.