Das ist natürlich doof. Gibt es schon eine Begründung zum Urteil/Beschluss?
Ja klar. Dem Argument der TK, dass ich an Schulungen bei den örtlichen Diabetologen teilnehmen solle hat das Gericht zugestimmt. Mein Argument, dass ich mit dem Hintergrund der vielen Schulungen, die ich schon hatte, hier nichts mehr lernen kann, hat das Gericht nicht interessiert. Stimmt schon, das ist auch eher ein Argument, das die Krankenkasse überzeugen sollte.
Ausschlaggebend war wohl, dass ich die Schulungskosten im DDA ja problemlos über die Versichertenkarte abrechnen kann, und ich deshalb ja eigentlich nur wegen der Aufenthaltskosten und Fahrtkosten geklagt habe. Das ist aber im Leistungskatalog der Krankenkasse nicht enthalten. Wenn ich bewegungseingeschränkt wäre, würde die Krankenkasse die Fahrtkosten sogar übernehmen.