hmm.. Typ II soll ja von der Stoffwechsellage stabiler sein als Typ I. Daher gibts im allgemeinen auch weniger Teststreifen.
Ich weiß nicht ob das Übertragbar ist, kann aber aus meiner Praxis einen Fall beschreiben bei dem es um die Verordnung von Krankengymnastik ging.
Der Hausarzt meinte er könne keine Verordnung mehr ausstellen. Bei einer Pflegebegutachtung erkannte der Gutachter aber die Notwendigkeit. Der MDK stellte dann wohl so etwas wie eine Genehmigung für eine Dauerverordnung aus, sodass der Arzt die KG verordnen konnte / musste .
Auf die Teststreifen bezogen wäre dann doch die Krankenkasse/der MDK der richtige Ansprechpartner.
Aber erstmal hast Du doch die 450 Streifen. Der Arzt muß dir ja sagen, wann du messen sollst, bzw. frage ihn am besten, wann du nicht mehr messen sollst.
Ich denke mal wenn du dokumentierst, und die Steifen aufgebraucht hast, wird er dir auch noch welche aufschreiben. Schließlich kann du den Verbrauch dann belegen und begründen.
Gruß Tommi