Autor Thema: Verschreibung von BZ Teststreifen  (Gelesen 9617 mal)

Offline Franc

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Verschreibung von BZ Teststreifen
« am: März 08, 2012, 08:49 »
Hallo,

weiss jemand ob es in Baden-Württemberg eine neue Empfehlung bzw. ein neues gesetzliches Limit für Hausärzte bzgl. Verschreibung von BZ-Teststreifen, Nadeln, Lanzetten gibt?

Hintergrund:
Bei meinem früheren Hausarzt habe ich einmal im Quartal meine "Quartalsportion" abgeholt. Nach Umzug habe ich nun nach einem neuen Hausarzt gesucht. Der erste wollte mir alles nur 1-2 mal verschreiben, "ich verschreibe was ich für nötig halte". Da hier auch sonst die Chemie überhaupt nicht gestimmt hat - hat beim Erstbesuch noch nicht mal eine Anamnese durchgeführt- war ich nun beim Nächsten.

Mit dem Ergebnis: Normalerweise verschreiben wir max. 4 Dosen Teststreifen (Nadeln, Lanzetten aber für's Quartal), danach muss man wieder zum Arzt eine erneute Verschreibung ist dann wohl kein Problem (dh. ca. alle 4 Wochen müßte ich bei dem auf der Matte stehen...).
Von einer Bekannten - Typ1 - habe ich ähnliches gehört, nachdem der alte Arzt in Rente ist will der neue max. nur 4 Dosen verschreiben. Auf die Nachfrage "Und wenn ich in Urlaub gehe?" war die Antwort  "Dann kommen Sie halt morgen nochmal und holen wieder ein Rezept über weitere 4, aber mehr als 4 darf ich nicht verschreiben"  :patsch: Geht's noch???

Mich würde nun interessieren warum die Ärzte hier auf einmal so eine 180 Grad Drehung hinlegen. Kriegen Sie mehr Geld, wenn ich häufiger im Quartal erscheine oder gibt es ein neues Gesetz das im Normalfall nicht mehr als 4 BZ-Teststreifen auf ein Rezept dürfen? (Wenn nicht, dann werde ich mich weiter auf die Suche nach einem Hausarzt machen...)

Gruß
Franc

Offline Joerg Moeller

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #1 am: März 08, 2012, 13:41 »
Am genauesten kann dir diese Frage die zuständige KV beantworten: http://www.kvbawue.de/headerleiste/kontakt/

Die sind es nämlich, die hier für Regularien zuständig sind (und nicht die Krankenkassen, wie viele fälschlich meinen)

Grundsätzlich hat dieser eine Arzt aber schon recht: wwas er für nötig/sinnvoll/wirtschaftlich hält kann er verordnen.

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Crazykeks

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #2 am: März 08, 2012, 17:52 »
Hallo,

ich kann dir nur sagen, wie es bei mir läuft. Mein Hausarzt hat mir 2 Döschen a´ 50 Stück verschrieben, direkt mit der Info verbunden, das ich von ihm maximal noch 2 dieser Dosen nachordern kann. Mein Diabetologe hat allerdings ein höheres Budget für Verordnungen zur Verfügung und dort kann ich bis zu 8 Döschen a´50 Stück pro Quartal kriegen. Das wären insgesamt 600 Teststreifen für 3 Monate. Wenn ich die alle verbrauchen würde, würde bei meinen Fingerabdrücken jedes Stempelkissen streiken.  ;D

Allerdings gelten die Angaben hier für NRW und ich weiss auch nicht ob andere Ärzte da eventuell knauseriger sind...

Offline Oggy

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #3 am: März 08, 2012, 18:01 »
Ui - das alte Lied :mauer:
Kann nur sagen, dass ich meine 600 Stück / Quartal immer in einem Rutsch kriege - und schon immer gekriegt habe - erst in Bremen - dann hier in Berlin :ja: Hängt aber immer arg vom Arzt ab :ja:
Angafangen hats bei mir auch mit dem Sermon: >ich kann nur 2 × 50 Stück verschreiben< und >kommen Sie eben, wenn Sie mehr brauchen< Tja ;D nachdem ich dann 4 Tage in Folge da war ;D ;D ;D gabs am 5ten Tag das Quartalsrezept - und ab dem Zeitpunkt immer ohne Probleme ;D
« Letzte Änderung: Juni 28, 2012, 20:25 von Oggy »
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Offline Andi

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #4 am: März 08, 2012, 20:53 »
Hallo, Franc

<GEBETSBUCH>
Es gibt keine Mengenbegrenzung.
Allein der Arzt entscheidet auf Grund der Therapieform, was sinnvoll ist.
Die kranke Kasse hat das im Anschluß zu bezahlen. PUNKT!
</GEBETSBUCH>

So ähnlich hat es Jörg ja auch schon beschrieben. Ich bin immer wieder verwundert, mit welchen fadenscheinigen Behauptungen die Leidtragenden in die Irre geführt werden :-(

Und Oggys Idee mit den vier Tagen in Folge dürfte auch bei Dir die Wirkung nicht verfehlen ;D


Gruß Andi
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Offline Franc

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #5 am: März 08, 2012, 22:10 »
Hallo,

nach einiger Recherche kann ich folgendes mitteilen:

1. Jörg hat Recht es geht nicht um eine direkt von den Krankenkassen veranlasste Kürzung.
2. Die KV -zumindest in BaWue - hat wohl zum 1.1 den Ärzten "Druck gemacht" die max. Menge der verschreibenden BZ-Teststreifen zu reduzieren. Sprich es wird mit einer Prüfung bei Überschreiten des Budgets gedroht, bzw. damit, dass der Arzt bei Budgetüberschreitung diese aus der eigenen Tasche zahlt.
3. Es handelt sich nur um eine "Empfehlung" der KV, dass 400-500 Teststreifen für Diabetes Typ 1 mit ICT/Pumpe im Quartal als  Verschreibung reichen.
4. "Allein der Arzt entscheidet auf Grund der Therapieform, was sinnvoll ist." stimmt auch nicht ganz, sondern nach KV entscheidet der Arzt zusammen mit dem Patienten die Therapieform.

Damit ist für den Patienten weder Krankenkasse noch KV sondern nur der Arzt der "Böse", der aber verständlicherweise nicht viel Lust auf Sondererklärungen bzw. Krankenkassenprüfungen hat und somit diese Rolle auch übernimmt.

Am leichtesten fällt es den Ärzten wohl - und das scheint eine zumindest intern abgestimmte neuere Variante zu sein nicht mehr die BZ-Teststreifen zu verweigern, sondern den Patienten durch häufiges Wiedereinbestellen zu zermürben.

Die von Oggi genannte Idee:
Zitat
Tja  nachdem ich dann 4 Tage in Folge da war    gabs am 5ten Tag das Quartalsrezept - und ab dem Zeitpunkt immer ohne Probleme
Ist für Berufstätige aber meist nur schwer durchführbar (mein Arzt hat zB. nur einen Tag/Woche nach 18.00 Uhr auf). Ich habe deshalb zumindest für dieses Quartal mehrere Ärzte aufgesucht, zwar 2x 10,- EUR Praxisgebühr bezahlt, aber dann doch meine Menge zusammenbekommen.

Es ist schon schade, dass trotz Krankenkassen-Überschüssen, in Deutschland kein Geld für die Behandlung von Patienten da ist, bzw. diese verschaukelt werden sollen... (denn die Budgetierung der Ärzte kommt letzendlich ja doch wieder von den Krankenkassen)

Gruß
Franc

Offline Yvonne

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #6 am: März 09, 2012, 10:45 »
Am genauesten kann dir diese Frage die zuständige KV beantworten: http://www.kvbawue.de/headerleiste/kontakt/

Die sind es nämlich, die hier für Regularien zuständig sind (und nicht die Krankenkassen, wie viele fälschlich meinen)

Grundsätzlich hat dieser eine Arzt aber schon recht: wwas er für nötig/sinnvoll/wirtschaftlich hält kann er verordnen.

Viele Grüße,
Jörg

Wobei die Betonung gerade in BaWue auf der Wirtschaftlichkeit liegt*duckundweg*
Es ist ein'Unding und die Aussagen variieren in den einzelnen Bundesländern doch sehr stark... Ich bekomme meine 600 Streifen auf 2 Rezepte an einem Termin und gut ist... Soll die Rezepte halt hinterherinander einlösen... Hat was mit der Kontrolle zu tun und dann steht der Doc mit seinem Privatkonto dafür gerade...


Geht nicht gibt´s nicht

Offline Oggy

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #7 am: März 09, 2012, 10:49 »
Hallo Franc :D
Das Rezepte ordern geht meist auch telefonisch - wenn Du Deinen Quartalsbeitrag gelöhnt hast :D
Persönlich muss nicht unbedingtest sein :D
Gruß Oggy   DM 3c, HbA1c 5,9

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Offline Joerg Moeller

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #8 am: März 09, 2012, 10:59 »
Ich schick meinem Doc auch immer zu Beginn des Quartals ein Fax mit meinem Quartalsbedarf und hol mir am nächsten Tag die Rezepte ab. Von der Zuzahlung bin ich befreit (hab dieses Jahr meine Barmer die 1% bereits vom Konto abbuchen lassen), die Teststreifen und das Pumpenzubehör bestelle ich bei http://www.andis-zuckershop.de/ und die Medis inkl Insulin bei http://www.docmorris.de/

Mit dem Rezeptbonus kann man bei Doc Morris echt sparen: http://www.docmorris.de/docmorris/ueber-uns/rezeptbonus

Insulin kam auch im Hochsommer bisher immer gut gekühlt an. Allerdings sollte man da auch schon mal 7 Tage lieferzeit einkalkulieren (wenn es ungünstig läuft)

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Franc

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Re: Verschreibung von BZ Teststreifen
« Antwort #9 am: März 09, 2012, 12:01 »
Wobei die Betonung gerade in BaWue auf der Wirtschaftlichkeit liegt

Und ich denke genau die Wirtschaftlichkeit ist das Problem!

Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht darum Zuzahlungen zu sparen, sondern das ich mich vom Hausarzt genötigt fühle Ihn öfters als nötig aufzusuchen - zumindest zum Abholen der Rezepte - nur weil er nicht "quartalsgerecht" :patsch: verschreiben will/darf/kann. Da die Öffnungszeiten des Hausarztes sich ja normalerweise mit normalen Bürö-Arbeitszeiten decken fehlt mir (Pendler) hier echt jegliches Verständniss für diese "Verzögerungstaktik"  :mauer:. (Aber vielleicht bleibt mir nichts anderes übrig als 4-5 Arbeitstagen zu opfern - vielleicht geht's ja auch in der Urlaubszeit - und den Arzt durch tägliche Besuche zu beglücken  :banane:).

Zitat von: OGY
Persönlich muss nicht unbedingtest sein
Zum nerven leider doch - bei email/fax ist der Schmerzlevel für die Praxis zu klein  :wech:

PS: Bei meinem letzten Hausarzt habe ich immer meine Quartals-Rezept per email bestellt und beim Labortermin mitgenommen. Per Post gingen die Rezepte dann auch an Andis Zuckershop. Wegen der Kühlung und um die lokale Apotheke am Leben zu erhalten, habe ich das Insulin vor Ort ge