Hi,
... die Aussage "BE = KE = 10g KH" ist nach Definition in Deutschland nach wie vor falsch!
Hast Du eine Idee, wo das festgelegt ist? Also wo findet sich eine verbindliche Definition der Broteinheit für alle Teutschen?
In § 20 Abs. 2 der Diätverordnung (DiätV), Fassung gültig bis 9.10.2010, war definiert:
(2) Bei diätetischen Lebensmitteln für Diabetiker kann diejenige Menge des Lebensmittels angegeben werden, die einer Broteinheit entspricht; bei Portionspackungen kann die Angabe der Broteinheiten auf diese bezogen werden. Als Broteinheit gilt eine Menge von insgesamt 12 Gramm an Monosacchariden, verdaulichen Oligo- und Polysacchariden sowie Sorbit und Xylit, wobei verdauliche Polysaccharide und Oligosaccharide als Monosaccharide zu berechnen sind.
Die durchgestrichene Formatierung, § 20, wie auch andere §§ der DiätV, mit Wirkung vom 10.10.2010 ersatzlos gestrichen worden ist.
@ all:
Gibt es weitere rechtliche Vorschriften, die untersagen, eine BE, der Realität der diabetologischen Anwendungsbandbreite entsprechend, mit 10-12 Gramm KH anzugeben, wie das unterdessen in fast allen allgemeinen Angaben gehandhabt wird?
Und ja, vielleicht wäre es sinnvoll, die Diätverordnung mal in einem neu gefassten § 20 zu ergänzen, dahingehend, dass 1 BE = 1 KE = 10 g verdaubare KH entsprichen.
@ Hulupaz: Ähem, verpönt würde ich nun keinesfalls sagen. Vielleicht eher eine Frage, so zwischen Wasser und Wein angesiedelt? Wobei es schon klar ist, dass nicht jeder Mensch Wein verträgt.
Gruß
Joa
Hallo,
wie mir scheint herrscht nicht nur bei mir Verwirrung, allgemein wird mit wichtigen Maßeinheiten scheinbar herumgehurt!
Eine "Einheit" ist und bleibt immer diese "Einheit", Veränderungen sind unzulässig.
Eine Veränderung muss immer ein neues "Zeichen" erhalten!
Mediziner scheinen das nicht zu wissen!
Ich habe mich aufgrund der vielfältig unterschiedlichen Erkenntnis den politisch verantwortlichen Fachausschuss kontaktet und dieser hat mir folgendes mitgeteilt:
Das Gesetz vom "10.10.2010" wurde ergänzt, es ist also nicht mehr so, wie hier diskutiert wird!!!
folgender Nachtrag wurde 25.07.2011 vom Bundesrat verabschiedet:
Zitat
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Ergänzung des Gesetzes zur ordentlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln (LMKennG)
Auf Beschluss des Bundestages kommt es zu folgenden Ergänzungen des LMKennG:
Einführung von §2 Punkt 15
15. Broteinheit (BE)
ist die Menge eines Nahrungsmittels, die 12 Gramm an verdaulichen und damit blutzuckerwirksamen Kohlenhydraten in unterschiedlicher Zucker- und Stärkeform enthält. 12 Gramm Kohlenhydrate entsprechen einem Energiewert von 200 kJ
Einführung §13 a
§13 a [Broteinheiten]
Auf Verpackungen von Lebensmitteln müssen die Broteinheiten des darin befindlichen Produktes gemäß der Definition nach §2 Punkt 15 angegenben werden. Broteinheiten können einheitlich mit BE abgekürzt werden.
Ergänzung §14 Abs. 11
(11) Verstöße gegen §§13 sowie 13a werden mit einem Bußgeld von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Verpackung geahndet.
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Zitat Ende
"Nichts Genaues weiss man nicht!"