Autor Thema: Tolles Urteil  (Gelesen 3252 mal)

Offline Lies

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Tolles Urteil
« am: Juni 26, 2005, 15:37 »
Das hat der Bundeswehr Major, den sie wegen Befehlsverweigerung degradieren wollten,
aber toll gemacht.

Er hat geklagt und bekam Recht, er muss Befehle, die er mit seinem
Gewissen nicht vereinbaren kann, keineswegs befolgen.
Die Degradierung wurde rückgängig gemacht und das bedeutet.

Soldaten, die den Irakkrieg für nicht vereinbar mit ihrem Gewissen
halten, dürfen den Einsatz verweigern.
Künftig wird die Ausrede von Subalternen, ich musste meinen Befehl
befolgen, keine Gültigkeit mehr haben. Der Einzele ist voll
verantwortlich für das, was er im Einsatz tut oder lässt.

Jetzt müssen die einfachen Soldaten nur noch mutig genug werden, sich
darauf auch zu berufen.

Lies
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DaD67

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Re: Tolles Urteil
« Antwort #1 am: Juni 26, 2005, 22:11 »
Naja, wenn sowas auch bei den Amis die Regel würde könnte ich mich ja vielleicht freuen.

Allerdings ziehst Du, Lies, direkt den Umkehrschluss, dass jeder für sein Handeln direkt und persönlich verantwortlich gemacht werden kann - dem ist nicht so und es würde mich wundern, wenn ein deutsches Gericht so entscheiden würde.

Liebe Grüsse

Stephan

Offline Lies

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Re: Tolles Urteil
« Antwort #2 am: Juni 26, 2005, 22:34 »
Hier ist der genaue Sachverhalt.
Danach kann er sein persönliches Empfinden durchaus über die Anordnung seines Arbeitgebers, in diesem Fall der Bundeswehr stellen.
Allerdings hätte ich mir das auch lieber in der amerikanischen Armee gewünscht.

Nach dem Motto, stell Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin

Lies

Zitat
Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war.


 
DPA
Bundeswehr-Rekruten: Grundrecht auf Gewissensfreiheit
Leipzig - In dem vorliegenden Fall könne das Grundrecht auf Gewissenfreiheit nicht durch einen Befehl verdrängt werden, begründete der 2. Wehrdienstsenat seine Entscheidung. Der Major hatte sich im April 2004 geweigert, an der Entwicklung eines Computerprogramms mitzuarbeiten. Seiner Ansicht nach konnte nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Software Kriegshandlungen im Irak unterstützt werden sollen. Außerdem betrachte er den Krieg im Irak als völkerrechtswidrig.

Das Truppendienstgericht degradierte den Major daraufhin zum Hauptmann, dagegen war der Soldat wie auch die Bundeswehr in Berufung gegangen. Die Streitkräfte wollten eine Entfernung des Soldaten aus der Truppe erreichen.

Die Leipziger Richter urteilten jetzt, dass die Gewissensfreiheit auch für Personen gelten müsse, die keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hätten. Daher stehe auch Berufssoldaten grundsätzlich dieses Grundrecht zu. Die Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt zu betrachten und daher ausnahmslos an Recht und Gesetz gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter der Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit freistellen.

Der Major habe seine Gewissensentscheidung glaubwürdig dargelegt. "In der konkreten Lage" habe daher der Befehl das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht verdrängen können. Vielmehr habe die Bundeswehr den Soldaten anderweitig einsetzen können und müssen.

Das Verteidigungsministerium wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. Eine Bewertung sei erst nach Vorlage der schriftlichen Begründung möglich, sagte eine Ministeriumssprecherin der Nachrichtenagentur ddp. (AZ: BVerwG 2 WD 12.04)
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Offline Joerg Moeller

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Re: Tolles Urteil
« Antwort #3 am: Juni 27, 2005, 00:32 »
Danach kann er sein persönliches Empfinden durchaus über die Anordnung seines Arbeitgebers, in diesem Fall der Bundeswehr stellen.

Auch nicht schlecht. Statt Frühapell gibt es dann in Zukunft Weckservice (sofern man den beim zuständigen Concierge geordert hat) :lachen:
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Re: Tolles Urteil
« Antwort #4 am: Juni 27, 2005, 16:24 »
Ja, ja, auf die Idee, mit einem solchen Urteil habe der Wehrpflichtige Narrenfreiheit, kamen dann viele.

Aber hier ist ja der Sonderfalll gemeint, der mit Moral und Gewissensentscheid zu tun hat.

Mach Dir keine Hoffnungen, aufgestanden wird immer noch, wenn der Spieß weckt. ;D

Auf alle Fälle kann niemand nach der Ausführung von sadistischen Handlungen an Gefangenen und ähnlichem, mehr sagen, das habe meine Vorgesetzten angeordnet.
Greift nicht mehr als mildernder Umstand, man muss sich verantworten für das was man tut.

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Re: Tolles Urteil
« Antwort #5 am: Juni 27, 2005, 19:53 »
Auf alle Fälle kann niemand nach der Ausführung von sadistischen Handlungen an Gefangenen und ähnlichem, mehr sagen, das habe meine Vorgesetzten angeordnet.
Greift nicht mehr als mildernder Umstand, man muss sich verantworten für das was man tut.

Ich bin der Meinung, das sollte sowieso gelten. Wenn ich sehe was da bei den Amis lief, dann kommt's mir hoch.

"Ich habe Befehle ausgeführt..." Ja, schon klar. Und auf den Fotos war auch deutlich zu sehen, wie sehr denen das zuwider war :knatschig:
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