Autor Thema: Pumpe versichern!?  (Gelesen 9083 mal)

Offline Joerg Moeller

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Re: Pumpe versichern!?
« Antwort #10 am: Juni 14, 2005, 10:06 »
Die KK überläßt einem dann die Pumpe für die Behandlung solange man bei der KK versichert ist.

Das scheint unterschiedlich zu sein. Laut SGB V §33 Abs. 5:

"Die Krankenkasse kann den Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel auch leihweise überlassen."

Ich weiß von einigen, daß das in deren Bewilligung auch explizit so drin stand und von anderen (inklusive mich), wo das nicht drin stand.

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Offline Joerg Moeller

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Re: Pumpe versichern!?
« Antwort #11 am: Juni 14, 2005, 10:09 »
Und was ist mit dem Zeitvertrag?

Den gibt es AFAIR nicht mehr (Wäre ja auch ein Unding).

Jetzt sieht es wohl so aus, daß die Laufzeit nach den 4 Jahren nach einer Werksüberprüfung verlängert werden kann.
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Offline LordBritish

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Re: Pumpe versichern!?
« Antwort #12 am: Juni 14, 2005, 10:21 »
Jetzt sieht es wohl so aus, daß die Laufzeit nach den 4 Jahren nach einer Werksüberprüfung verlängert werden kann.

Bei Roche ist das nicht mehr so, früher als es noch Disetronic war wurde das bei einer
Verordnung vor ~2 Jahren so gehandhabt. Da sollten die Pumpen nach 4 Jahren nacheinander
eingeschickt werden und bei guten Zustand wurde die Laufzeit für ein weiteres Jahr verlängert.
Nach dem Jahr dann die gleiche Geschichte Pumpe einsenden, Zustandsbeurteilung usw.
Das gibt es allerdings nicht mehr, das war eine der ersten Sachen die Roche geändert hatte,
ich glaube da gab es sogar Infopost.
Hatte wohl auch den Grund das die KK so besser planen kann, sonst würde sie ja nach der Garantiezeit
für eine evtl. Reparatur wg. technischen defekt die Reparaturkosten übernehmen müssen.
So kann die KK ihre Kosten besser kalkulieren...

Offline LordBritish

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Re: Pumpe versichern!?
« Antwort #13 am: Juni 14, 2005, 10:25 »
Die KK überläßt einem dann die Pumpe für die Behandlung solange man bei der KK versichert ist.

Das scheint unterschiedlich zu sein. Laut SGB V §33 Abs. 5:

"Die Krankenkasse kann den Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel auch leihweise überlassen."

Ich weiß von einigen, daß das in deren Bewilligung auch explizit so drin stand und von anderen (inklusive mich), wo das nicht drin stand.

Die Bewilligung habe ich nie zu Gesicht bekommen, daher weiß ich gar nicht wie das bei mir aussieht.
Sie haben mich aber auch nicht angeschrieben, als ich mein Folgepumpenset erhalten habe so von wegen Altgeräten...
Wäre ja lustig bei Hilfsmitteln leihweise überlassen, wenn ich da an die Kanülen, Katheter ect. denke...  :lachen:
 :idee: jetzt weiss ich wo ich meine gebrauchten Hilfsmittel loswerde...
 Hier liebe KK hier sind die geliehenen jetzt gebrauchten Kanülen, Teststreifen...  :lachen:

Offline Matthias Widner

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Re: Pumpe versichern!?
« Antwort #14 am: Juni 14, 2005, 12:00 »
Und was ist mit dem Zeitvertrag?

Den gibt es AFAIR nicht mehr (Wäre ja auch ein Unding).

Jetzt sieht es wohl so aus, daß die Laufzeit nach den 4 Jahren nach einer Werksüberprüfung verlängert werden kann.

Ich muss da Lord Recht geben. Meine Informationen von Roche sind, dass dies ebenfalls abgeschafft wurde. Statt einer 1 jährigen Verlängerung bekommt man nach 2 Jahren die erste Pumpe mit einer Notzeitressource von 60 Tagen zurück. Das wars. Danach darf man "einen neuen Antrag an die KK stellen". Dies erzählte mir eine vertrauliche Quelle aus dem Haus Roche.
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Offline Gela

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Re: Pumpe versichern!?
« Antwort #15 am: Juni 14, 2005, 12:05 »
Meine Altgeräte wollte meine KK auf meine Nachfrage hin gar nicht haben.
Die Geräte hebe ich für mein Privatmuseum auf. Oder ich beziehe sie in meine künstlerischen Arbeiten mit ein. Irgendwie fühle ich mich mit den Teilen verbunden - im doppelten Sinne- :zwinker:.
Alles Liebe
GelA

Offline LordBritish

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Re: Pumpe versichern!?
« Antwort #16 am: Juni 14, 2005, 12:49 »
Meine Informationen von Roche sind, dass dies ebenfalls abgeschafft wurde. Statt einer 1 jährigen Verlängerung bekommt man nach 2 Jahren die erste Pumpe mit einer Notzeitressource von 60 Tagen zurück. Das wars. Danach darf man "einen neuen Antrag an die KK stellen". Dies erzählte mir eine vertrauliche Quelle aus dem Haus Roche.

Ahh das ist mir neu, aber nicht das die mit den 60 Tagen die Restlaufzeit der A-Pumpe meine nachdem man sie abgelegt haben soll. :zwinker:
Es wird ja gesagt, wenn Error 88 (?) auftritt hat die Pumpe noch 8 Wochen Restlaufzeit entspricht ~60 Tagen und
man soll sie nach aufbrauchen der Patrone ohne Batterien einlagern.



Offline Matthias Widner

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Re: Pumpe versichern!?
« Antwort #17 am: Juni 14, 2005, 15:28 »
Doch ich glaube das meinen sie. Ich hatte sie damals abgegeben (D-Tronplus) und bekam sie mit einer ähnlichen Erklärung wieder zurück.

Dann wäre das ja geklärt:  :balla:
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