Mir wurde kürzlich von einem Bekannten eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung von der Generali empfohlen.
Es würden nur zwei Fragen gestellt:
- Raucher?
- schon einmal einen Versicherungsantrag wg. Erwerbsunfähigkeit gestellt
Tritt die Erwerbsunfähigkeit innerhalb der fünfjährigen Wartezeit ein, wird die Versicherung nur bei EU in folge eines Unfalls wirksam. Andernfalls erhalte der Kandidat seine bis dahin eingezahlten Beiträge zurück.
In dem Angebot, das mir geschickt wurde, wurde zu Ausschlusskriterien auf §4 der
AEV SEU 09 verwiesen. Da stehen solche Dinge wie innere Unruhen, Krieg, Terrorattacken drin.
Was mich an dem Angebot etwas irritiert, ist die Tatsache, dass man sämtliche Leistungsträger (Krankenkassen) und behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich ohne Einfluss auf den Vertrag bleiben würde...? Vielleicht hat da ja jemand etwas Ahnung von der Materie?
Grüße
Anja