Autor Thema: Na, geht doch. :-)  (Gelesen 2230 mal)

Offline Richard Wagner

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Na, geht doch. :-)
« am: September 16, 2011, 19:51 »
Es hat laaange gedauert aber wenn man hartnäckig bleibt....Wie seinerzeit 05.05.2010 berichtet, abgebrochene Kur aus Gründen von Nieren Problemen und Anerkennung von mageren 33% Erwerbsminderung Rente, hat mein Einspruch dagegen letztendlich Erfolg gebracht. Ich bekomme Rückwirkend zum 01.03.2010 100% Erwerbsunfähigkeit Rente die Höhe wein ich allerdings noch nicht, gestern kam erst einmal ein Schreiben das die Rentenkasse davon ausgeht das mein Einspruch gegen die Teil Rente damit vom Tisch ist, der offizielle neue Rentenbescheid folgt in "kürze". Was immer die unter kurz verstehen? Da in der Kur keine ordentliche Fachärztliche Untersuchung / Beurteilung möglich war auf Grund des Kur Berichtes aber die 30 % Erwerbsminderung vom Schreibtisch eines nicht Mediziners erfolgte, habe ich schriftlich auf eine ordentliche Untersuchung durch den Medizinischen Dienst bestanden. Dabei ist die 100% Erwerbsminderung fest gestellt worden. Fazit IMMER schön meckern, dann wird es auch....

Frage: Wird und wenn ja, eine Erwerbsunfähigkeits Rente auf Normal Rente 65 Jahre "hochgerechnet"? Und mit wie fiel %? Nur damit ich nötigenfalls noch etwas "Nach meckern" muss.

Gruß Richard

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Offline Scrat

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Re: Na, geht doch. :-)
« Antwort #1 am: September 16, 2011, 21:40 »
Zitat
Wird und wenn ja, eine Erwerbsunfähigkeits Rente auf Normal Rente 65 Jahre "hochgerechnet"? Und mit wie fiel %? Nur damit ich nötigenfalls noch etwas "nachmeckern" muss.
Wenn du jetzt EU-Rente beziehst (ich vermute mal, dass diese erstmal zeitlich begrenzt wird - war zumindest bei mir so: schon 4x 2 Jahre), dann berechnet sich die Rente aus deiner bisherigen Arbeits- bzw. Anrechnungszeit (genaue Mitteilung darüber erhältst du - genau kontrollieren). Wenn die Rente ständig verlängert wird (bzw. irgendwann fixiert wird), dann erhältst du bis zur Altersrente (und darüber hinaus) nicht mehr als jetzt (+ der gesetzl. Rentenerhöhungen  :lachen:) - aber dafür musstest du ja auch nicht bis zur Altersrente arbeiten...  ;)

Offline Richard Wagner

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Re: Na, geht doch. :-)
« Antwort #2 am: September 16, 2011, 22:24 »

Wenn du jetzt EU-Rente beziehst (ich vermute mal, dass diese erstmal zeitlich begrenzt wird

Seit 02.05.2010 bekomme ich (Zeitlich unbegrenzt) 30% Erwerbsminderungs Rente. Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch eingelegt um volle 100% zu bekommen. Das hat auch geklappt, der ursprüngliche Bescheid ist aufgehoben und durch einen mit 100% Erwerbsunfähig ersetzt worden der Rückwirkend zum 01.03.2010 gültig ist (Wird mir noch zugeschickt).

Meine Frage ist jetzt wird die Rente (ich bin 59) auf volle 65 Jahre "Angeglichen"? Oder werden die fehlenden Jahre abgezogen? Es ist ja keine "Früh Rente" sondern aus Krankheit Erwerbsunfähigkeit, mir war als wenn es da Unterschiede gibt?

Gruß Richard

Offline Scrat

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Re: Na, geht doch. :-)
« Antwort #3 am: September 17, 2011, 13:40 »
Ist eigentlich relativ einfach! Mal als Beispiel: du arbeitest bis 65 und erhältst nach Berechnung Rente, wenn du jetzt eher in Rente gehst (egal ob vorzeitig oder krankheitsbedingt) wird die Rente auch berechnet (nach der "geleisteten Arbeit") - diese ist logischerweise niedriger (da ja nicht die "volle"Summe bis 65 eingezahlt wurde). Warum sollte die Rente sich dann erhöhen oder angepasst werden? Das ist doch das Grundprinzip: wer nix tut, kriegt auch nix (ausser Grundsicherung)!

Offline Richard Wagner

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Re: Na, geht doch. :-)
« Antwort #4 am: September 19, 2011, 21:21 »
Ist eigentlich relativ einfach! Mal als Beispiel: du arbeitest bis 65 und erhältst nach Berechnung Rente, wenn du jetzt eher in Rente gehst (egal ob vorzeitig oder krankheitsbedingt) wird die Rente auch berechnet (nach der "geleisteten Arbeit") - diese ist logischerweise niedriger (da ja nicht die "volle"Summe bis 65 eingezahlt wurde). Warum sollte die Rente sich dann erhöhen oder angepasst werden? Das ist doch das Grundprinzip: wer nix tut, kriegt auch nix (ausser Grundsicherung)!

Dazu ist mir aber auch schon anderes Berichtet worden, von wegen Gleichstellung oder ähnlich. Ich werde einfach den Rentenbescheid abwarten und mit denselben beim VDK aufschlagen um prüfen zu lassen ob der Bescheid so wie er ist OK ist. Als "halbwegs" normaler Bürger misstraue ich dem Deutschen Staat leider keine 2 mm über den Weg. :-(

Das ist doch das Grundprinzip: wer nix tut, kriegt auch nix...Hmmm und wer sein Volk verarscht bekommt den Großen Rest vom Kuchen. :-) Da hat sich in den letzten ein zwei tausend Jahren nicht viel geändert. :-) Außerdem habe ich solange ich es konnte gerne und auch gerne viel und lange (auch schon gelegentlich 27 Stunden an Stück) gearbeitet, Ich will nichts geschenkt aber ich will auch nicht von faulen Schreibtischtätern beschissen werden.

Gruß Richard